Eigentlich können normalerweise die mit türkischen Staatsbürgern verheirateten Ausländer mit ihrem Ehepartner mitversichert werden... das muss nur bei der SGK gemeldet werden (Heiratsurkunde)!
Meral hatte geschrieben:
ZitatIch als Türkin muss mich auf jeden Fall versichern, wobei mein britischer Ehemann mitversichert wird, da er kein eigenes Einkommen hat. Diese Regelung gilt für alle, die mit einer Türkin, einem Türken verheiratet sind. Wir Türken werden nach Einkommen eingestuft...
Und ich habe von der SGK folgende Info bekommen:
Für alle Ausländer, die noch kein volles Jahr ihre Aufenthaltserlaubnis IKAMET haben, oder diese in Zukunft erhalten, gilt eine Frist von einem Monat, um sich freiwillig bei der SGK anzumelden!
Die SGK startet ab dem 24. April in Eskisehir ein Pilotprojekt für elektronische Doktorsrezepte! Ärzte sollen in Zukunft die Rezepte für Medikamente für Patienten direkt auf elektronischem Weg zu den Apotheken mailen, das spart nicht nur viel Papier, sondern auch Kosten, weil die SGK die enormen Kosten für verschreibungspflichtige Medikamente kontrollieren kann! Alles soll zentral geregelt und kontrolliert werden!
Im Durchschnitt werden in der Türkei täglich 1.5 Millionen Arztrezepte auf Papier ausgegeben, bei der SGK sind sogar Ärzte bekannt, die 300 Rezepte pro Tag schaffen! Wenn das Versuchsprojekt planmässig läuft, soll das neue System ab dem 1. September 2012 in der gesamten Türkei eingeführt werden!
Stimmt es dass alle Ausländer die ein Ikamet besitzen, verpflichtet sind in die Türkische Krankenkasse SGK ein zu zahlen, auch wenn sie nicht dauerhaft in der Turkei sind? Und in ihrem Heimatland krankenversichert sind? Schön wenn jemand mich aufklären könnte, Danke!
Wer länger als ein Jahr ein Ikamet besitzt, muss sich bei der SGK versichern, es sei denn, man ist in der alten Heimat auch für in der Türkei versichert und kann das nachweisen! Nimm auf jeden Fall mit der SGK Kontakt auf und erkundige dich / kläre deine Situation ! Eventuelle Unterlagen der (deutschen) Krankenversicherung vorlegen als Beweis!
Das stand auch schon in einer Mail vom Deutschen Generalkonsulat, die Jenny weiter oben in diesem Beitrag mitgeteilt hatte:
ZitatSind Sie als Ausländer bereits im Ausland versichert, ist in der Türkei eine Befreiung von der Krankenversicherungspflicht möglich.
Hallo Rage, ich hatte geschrieben, dass Ehepartner mitversichert werden können, wenn sie (kein) eigenes Einkommen haben. Du hast ja deine deutsche Rente als Einkommen und müsstest darüber eigentlich auch für die Türkei bereits versichert sein. Falls nicht, musst du dich selber hier bei der SGK versichern - kostet 214 TL im Monat. Ihr könnt natürlich behaupten, dass du kein eigenes Einkommen hast und die SGK bitten, dich über deine Frau mitzuversichern. Ich weiss natürlich nicht, ob man damit durchkommt. Eine Wartefrist gibt es anscheinend nicht. Mein Mann hatte sein Ikamet erst wenige Monate, als wir ihn über mich mitversichert haben.
Die Menschheit läßt sich grob in zwei Gruppen einteilen: In Katzenliebhaber und in vom Leben Benachteiligte. Francesco Petrarca
Der Beitrag für uns Ausländer bei der SGK ist auf 225 TL gestiegen, wie ich höre, kann der Beitrag nicht mehr bei der Halk Bank eingezahlt werden, sondern bei der Ziraat Bank, wo es ein extra Loket für die SGK Einzahlungen geben soll, für das man auch eine eigene Nummer ziehen kann! Weiss jemand was genaues oder kann dies bestätigen?
Wenn das Ikamet erneuert oder verlängert wird, muss man damit zur SGK und sich erneut registrieren lassen!
Am leichtesten umgeht man die Tortur des Einzahlens von Beiträgen bei den staatlichen Banken durch Internet Banking.
Hier gibt es bei den meisten Banken ein Menupunkt "Social security payments". Da kann man die Bagkur oder SGK aufrufen, muss seine Kundennummer eingeben und schon erscheint auf dem Bildschirm, ob und wieviel man der Einrichtung schuldet. Toll, was?
Dann nur noch Zahlung auslösen und frei ist der Tag!
Klar, wer genug türkisch oder englisch versteht um sich an's Internet Banking türkischer Banken zu wagen, spart eine Menge Zeit, Lauferei und Schlangestehen!
Beiträge für die türkische Krankenversicherung bei den Banken einzahlen geht schon seit einiger Zeit nicht mehr, weil das System down ist, auch Internetbanking ist seit ein paar Wochen nicht möglich! Typisch türkisch??? Na, dann wieder mal "Abwarten und Tee trinken"....
Zitat von KarinBeiträge für die türkische Krankenversicherung bei den Banken einzahlen geht schon seit einiger Zeit nicht mehr, weil das System down ist, auch Internetbanking ist seit ein paar Wochen nicht möglich! Typisch türkisch??? Na, dann wieder mal "Abwarten und Tee trinken"....
Habe gerade unsere SGK Beiträge für September mit der TEB online bezahlt...! Geht alles einwandfrei!
Dann ist jetzt das System wiederhergestellt.... Beko, du hast doch gestern noch auf FB's "Kusadasi Expats" geschrieben, dass es nicht geht! Die letzten 2 Wochen konnte man weder online, noch bei der Bank die Beiträge einzahlen... ist ja schön, wenn's jetzt wieder klappt!
Mein Mann ist in der gesetzlichen KK freiwillig versichert (selbständig). D.h., wenn er "auswandert" endet der Versicherungsschutz. Ich als Rentnerin bin ja durch den Rentenbezug in D krankenversichert. Meine Rente lasse ich mir in die TR überweisen (durch Angabe von einer türkischen Adresse bei der deutschen Bank). So habe ich es hier gelesen und verstanden.
Mein Mann muss sich also in der Türkei versichern lassen. Bin ich als Ehepartner nicht dann auch bei meinem Mann versichert? Was ist mit der deutschen KV?
Wenn Dein Mann seine Selbstaendigkeit aufgibt, hat er doch kein eigenes Einkommen mehr und Du müsstest ihn dann eigentlich über Dich mitversichern können. Eine deutsche Krankenversicherung würde ich niemals für eine türkische Versicherung aufgeben. Die Leistungen der deutschen Krankenversicherung sind um einiges besser!
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ich beziehe ja dann meine Rente. Kann man in diesem Fall den Ehemann mitversichern?
Es funktioniert so, oder? Ich informiere die RV, dass ich meinen Wohnsitz in die Türkei verlagere. Die Rente lasse ich mir auf ein deutsches Konto (mit türkischer Adresse) überweisen und hebe meine Rente in der Türkei ab. Von meiner Rente wird die KV abgezogen, so dass ich irgendeinen Nettobetrag überwiesen bekomme. Wohnsitz habe ich übrigens in D dann nicht mehr. Mit welchem Papier gehe in der Türkei zum Arzt? Wie ist es, wenn ich z.B. für 4 Wochen nach D fliege; kann ich dann diverse Untersuchungen in D vornehmen lassen (Krebsvorsorge, 2x jährlich Blutabnahme wegen Behandlung der Schilddrüse, Einstellung Blutdruckmittel o.ä.)?
Es müsste absolut möglich sein, Deinen Mann über Deine Rente mitzuversichern. ?ch mache das übrigens hier in der Türkei genauso mit meinem Mann. ?ch bekomme als Türkin hier Rente und habe meinen nicht mehr berufstaetigen britischen Ehemann über die gesetzliche türkische Rentenversicherung hier krankenversichert. ?ch bin mir sicher, dass das auch in Deutschland möglich ist. Es ist egal, ob ein Mann seine Frau mitversichert oder umgekehrt. Du kannst natürlich jederzeit nach Deutschland fliegen, um Dich untersuchen und behandeln zu lassen, genauso als ob Du in Deutschland leben würdest und Dein Mann auch. Was die Überweisung Deiner Rente in die Türkei betrifft, würde ich noch mit den anderen Forum-Mitgliedern reden, die hier ihre deutsche Rente beziehen, bevor Du das machst. Leider kann ich selber Dir dazu nichts sagen, da ich mein deutsches Rentenalter noch lange nicht erreicht habe. Es dürfte aber sehr teuer werden, sich die Rente von DE hierher überweisen zu lassen. Bei Auslands-überweisungen nehmen Banken sehr hohe Gebühren, die allein zu Deinen Lasten gehen. Aber da kannst Du Dich bei Deinem naechsten Aufenthalt hier mit Leuten unterhalten, die dieses Problem gelöst haben. Es waere vielleicht besser, der Rentenversicherung noch nicht abschliessend mitzuteilen, dass ?hr für immer auswandern wollt. Aber dazu mehr, wenn Du hier bist.
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