Das haben wir heute auch schon gesagt. Irgendetwas hat man hier immer zu erledigen. So haben wir uns unseren Ruhestand auch nicht vorgestellt. Das Wichtigste ist im Moment, dass ich den Beamten bei der SGK in Kusadasi ihre Übersetzungen mache. Ich denke, es ist für uns alle gut, wenn ich bei unserer SGK vor Ort einen Stein im Brett habe. Wir werden die Unterstützung dieser Leute in Zukunft immer wieder brauchen.
Meldet Euch einfach, wenn Ihr an irgendeiner Stelle nicht mehr weiterkommt.
Die Menschheit läßt sich grob in zwei Gruppen einteilen: In Katzenliebhaber und in vom Leben Benachteiligte. Francesco Petrarca
Kleine Bemerkung am Rande, diejenigen, die nicht in Kusadasi gemeldet sind, bekommen die "Numarataj Fisi" beim Rathaus (Belediye) ihres Wohnortes! Wir sind heute bei der Belediye in Davutlar, zweiter Stock rechts ganz hinten in einem Büro fündig geworden!
Für den ärztlichen Gesundheits Attest waren wir bei der SAGLIK OCASI in Davutlar, leider ohne Erfolg, weil der nette Herr Doktor den gewünschten Rapport nicht online bekommen konnte... wie bei mir geht das Internet im Moment an / aus, an / aus...
Yavas, yavas, morgen ist wieder ein Tag! Bis dahin, Abwarten und Tee trinken!
So jetzt muss ich hier allen die zur Krankenversicherung so viele Informationen weitergegeben haben ein riesengrosses Danke aussprechen. Gestern wurden wir Schweizer per Mail vom Konsulat aufgefordert uns bei der zustaendigen Behörden des Wohnortes bis Ende Februar zu melden. Das war alles. Werde mich also morgen auch auf die Socken machen, bevor der Endspurtstress gegen Ende Monat beginnt.
Diese email erhielt ich heute vom Deutschen Konsulat in ?zmir. Der ?nhalt ist ja inzwischen nichts Neues mehr, aber immerhin wird jetzt auch das Deutsche Konsulat aktiv:
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Generalkonsulat möche Sie über folgende Rechtsänderung in der Türkei informieren:
Am 01.01.2012 ist in der Türkei das Gesetz über die allgemeine Krankenversicherungspflicht in Kraft getreten. Für nicht in der Türkei gemeldete Personen ergeben sich daraus keine Änderungen. Dauerhaft in der Türkei lebende Ausländer unterliegen allerdings grundsätzlich ebenfalls der Versicherungspflicht und sollten Anfang des Jahres hierzu einen Schreiben der türkischen gesetzlichen Krankenversicherung SGK erhalten haben. Sind Sie als Ausländer bereits im Ausland versichert, ist in der Türkei eine Befreiung von der Krankenversicherungspflicht möglich.
Die Frist für Rückmeldungen zur Krankenversicherung/Anträge auf Befreiung wurde bis zum 28.02.2012 verlängert. Für genauere Informationen und auch wenn Sie trotz Wohnsitz in der Türkei bislang noch kein Schreiben der SGK erhalten haben, setzen Sie sich bitte mit der örtlichen SGK in Verbindung.
Bist du ein VIP, Jenny? Diese Info vom Konsulat habe ich nur auf deren Website gefunden...(siehe oben) mir hat niemand eine Mail geschickt, obwohl ich mich da als Deutsche hab registrieren lassen!
Hat jemand schon den ärztlichen Attest geholt in Kusadasi, wenn ja, welcher Doktor macht das ohne Problem, schnell & schmerzlos???
da in den letzten Tagen über die Pflichtversicherung für Ausländer in der Türkei sehr unterschiedliche Auskünfte im Umlauf sind, möchten wir Ihnen gerne die Information, welche wir vom Generalkonsulat Izmir erhalten haben, weiterleiten:
“Gemäß SGK Gesetz Nr 5510 vom 31.05.2006 geändert mit Gesetz Nr 5997 vom 16.06.2010 ist die allgemeine Krankenversicherungspflicht am 01.01.2012 in Kraft getreten.
Hiervon sind alle in der Türkei dauerhaft wohnhaften Personen betroffen. Dabei wird nicht auf die Staatsangehörigkeit abgestellt, sondern auf den Wohnsitz.
Grundsätzlich wird die allgemeine Krankenversicherung durch Registrierung bei der örtlich zuständigen SGK-Stelle aktiviert. Notwendig hierzu ist eine gültige Identifizierungsnummer als türkischer Staatsangehöriger oder Ausländer (= T.C. Kimlik oder Yabanci Kimlik Numarasi). Die ID-Nummern können über das Internet (=nvi.gov.tr) in Erfahrung gebracht werden.
Das o.a. Gesetz soll in Teilen die Vorschriften über die Yesil Kart ablösen und ist daher gemeinnützig orientiert. Im Umlauf befindliche Yesil Kartlar bleiben jedoch bis zum Ende dieses Jahres noch gültig.
Gem. Art. 66 ff. des o.a. Gesetzes sind die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der allgemeinen Krankenversicherung für Ausländer folgende:
- Gegenseitigkeit mit dem Heimatstaat durch ein internationales/ bilaterales Abkommen - Bescheinigung, daß im Heimatstaat keine Krankenversicherung vorliegt - Mindestens ein Jahr legaler Aufenthalt in der Türkei - Registrierung bei den örtlich zuständigen SGK-Stellen
Die SGK hat die allgemeinen Nüfus-Daten erhalten, darunter auch die der Ausländer, die seit einem Jahr (legal) in der Türkei sind.
Diese werden/ wurden von der SGK automatisch angeschrieben und darauf hingewiesen, daß auch sie grundsätzlich der seit Anfang des Jahres geltenden Versicherungspflicht unterliegen und sie dafür Krankenversicherungsbeiträge entrichten müssen. Im Schreiben enthalten sind nach Angaben der SGK auch weitere Hinweise zum Verfahren.
Wer von der Versicherungspflicht entbunden werden will, muss nachweisen, dass er im Ausland bereits krankenversichert ist.
Wer von der Beitragspflicht entbunden werden will, muss nachweisen, dass er über kein/ geringes Einkommen verfügt
Bedauerlicherweise sind diese Angaben derzeit unschlüssig, da mit Beamten der SGK geführte Telefonate keine detaillierte Auskünfte ermöglicht haben. Zudem hat die Deutsche Botschaft/ Ankara diese Woche einen Besprechungstermin mit der Zentrale der SGK (Sosyal Güvenlik Kurumu), sodass wir Ihnen, sobald uns detaillierte Informationen vorliegen, diese weiterleiten werden.
Hilfe...jetzt krieg ich voll Panik! Auf dem englischen Forum wird behauptet, man müsse sich ab dem 30. Januar für den Wisch über chronische Krankheiten beim Devlet (Staatlichen) Krankenhaus in Kusadasi von 7 Ärzten durchchecken lassen! Dazu gehört auch ein Röntgenbild! Nur mit der Unterschrift dieser 7 Doktor(zwerge) wird man angeblich bei der SGK akzeptiert! Ausserdem soll der Spass 300 Tl pro Person kosten! Stimmt das? Kann jemand das bestätigen?
Für das Nüfüs Papier geht man in dieses Gebäude und einfach durch, dahinten, wo die Leute stehen und warten, zieht man eine Nummer und kann "Abwarten & Tee Trinken" im Teehaus im Garten! Das Amt befindet sich am Atatürk Blvd. am Meer!
Unbedingt auch Rechnungen von Elektrizität oder Telefon mitbringen... als Beweis, dass man hier auch wirklich wohnt!
Ohne die Hilfe von Meral, die wir zufällig dort getroffen haben, hätten wir das nie geschafft! Mit ihr waren wir danach im Devlet Hastanesi (Staatl. Krankenhaus), wo wir uns schon mal schlau gemacht haben! Die Untersuchung für das ärztliche Attest, was wir wahrscheinlich für die SGK brauchen, kann man jeweils Dienstags oder Donnerstags bekommen, kostet pro Nase 150 TL und für die Blutabnahme muss man schon um 8.30 bis spätestens 9 Uhr anwesend sein!
Jetzt checkt Meral noch mal, ob das wirklich für Ausländer notwendig ist und ob es echt nur im Devlet Hastanesi gemacht werden kann...
Am Donnerstag, 9. Februar, treffen sich die Vertreter aller Botschaften in der Türkei mit den Vertretern der SGK in Ankara, um endlich über die Pflichtversicherung für Ausländer zu beratschlagen und danach wird es genaue Info von den zuständigen Behörden geben...
Ja was Also dann werde ich auch ein bisschen abwarten und Tee trinken. Ich habe naemlich bemerkt, dass hier in Izmir die Behörden bei Auslaendern nicht so genau durchblicken.
gestern waren wir bei der für uns zuständigen SGK in Tire. Als Deutsche mit dem Auslandkrankenschein brauche ich mich nicht registrieren lassen, da ich bedingt mit der Umschreibung desselben ja bereits bei der SSK eingetragen bin. Meine Freundin, welche keine Versicherung hatte mußte nur eine Bescheinigung vom Nüfüsmüdürlügü(Bestätigung des Wohnortes), Ikamet und Yabanci kimlik numarasi vorlegen. Innerhalb von 30 Tagen nun 217 TL an SGK überweisen und ist dann nach 30 Tagen versichert. Es sind keine ärztlichen Untersuchungen erforderlich.
Zitat von pad Es sind keine ärztlichen Untersuchungen erforderlich.
Siehste, genau das meine ich mit totalem Kuddelmuddel! Nur bei der SGK in Kusadasi wird angeblich ein ärztliches Gesundheitszeugnis vom Staatlichen Krankenhaus verlangt, nur in Kusadasi sollen wir angeblich das (überall einmale) Bussgeld für jeden Monat blechen... im Moment blickt keiner richtig durch und wird das Gesetz interpretiert wie der Koran!
Deshalb warte ich erstmal ab, nach der Konferenz am Donnerstag werden hoffentlich deutliche Richtlinien für die gesamte Türkei bekanntgegeben!