Also, da auch wir von dieser Regelung betroffen sind, habe ich mir auf der offiziellen SGK-Website die PDF-Datei zu diesem Thema runtergeladen und durchgelesen. Ich als Türkin muss mich auf jeden Fall versichern, wobei mein britischer Ehemann mitversichert wird, da er kein eigenes Einkommen hat. Diese Regelung gilt für alle, die mit einer Türkin, einem Türken verheiratet sind. Wir Türken werden nach Einkommen eingestuft, wobei Karins Auflistung der Einkommensgrenzen richtig ist. Sie gelten aber nur bis 30.06.12. Danach erhöhen sich die Beiträge geringfügig (Höchstbetrag geht auf 225,72) bis Ende 2012. Und jetzt kommt das aber: Ausländer haben kein Recht auf Einkommensüberprüfung!!! Sie zahlen in jedem Fall den Höchstbeitrag. Ansonsten wird zwischen Britischen Staatsbürgern und anderen Ausländern unterschieden. Briten, die durch ihre Rente eine Krankenversicherung haben, müssen sich auf jeden Fall in der Türkei bei der SGK versichern lassen, weil die britischen Versicherungen keinen Versicherungsschutz für das Ausland anbieten. Alle anderen Ausländer haben die Möglichkeit, der SGK schriftlich zu beweisen, dass ihre Krankenversicherung in der Heimat auch ihren Aufenthalt in der Türkei komplett abdeckt - und damit ist nicht gemeint, dass man im Urlaub für einige Wochen versichert ist. Mir hat die Deutsche Rentenversicherung mitgeteilt, dass bei einem Dauer-Aufenthalt in der Türkei keine Krankenversicherung möglich ist. Also, wer sich in Deutschland abgemeldet hat und deshalb keine Krankenversicherung hat, muss sich hier auf jeden Fall versichern. Und nun zu den privat Versicherten. Da eine Privatversicherung aus Deutschland normalerweise einen Daueraufenthalt im Ausland nicht abdeckt, gilt auch hier, dass diese Personen sich bei der SGK versichern müssen, damit sie auch in der Türkei Versicherungsschutz geniessen. Wer viel zwischen Deutschland und Türkei hin- und herreist, sollte natürlich seine Privatversicherung für Deutschland behalten, da die türkische Versicherung den Aufenthalt in Deutschland nicht abdeckt. Die Einzige Versicherungsform, die evtl. eine Ausnahme darstellen könnte, wäre eine Internationale Versicherung. Wer beweisen kann, dass er durch so eine Versicherung auch bei einem Daueraufenthalt in der Türkei abgesichert ist, braucht natürlich nicht in die SGK einzutreten. Alle diese Regelungen betreffen nur die Ausländer, die mindestens seit einem Jahr eine Aufenthaltserlaubnis für die Türkei haben, also als Einwohner der Türkei registriert sind. Da die SGK-Gebäude im Augenblick durch Türken gestürmt werden, die sich versichern lassen müssen, hat man die Frist zum Anmelden vom 31.01. auf den 28.02.12 verlängert. Wie das für Ausländer aussieht, weiss ich noch nicht. Ich werde mich da mal schlau machen und dann berichten. Ansonsten scheint ziemliche Verwirrung zu herrschen. Auch die Mitarbeiter der SGK haben noch nicht den richtigen Durchblick, vor allem was die Regelung für Ausländer betrifft. Falls jemand hier keinen Bekannten hat, der für ihn dolmetschen kann, biete ich gerne für den Besuch bei der SGK meine Hilfe an. Manches kann man sicher auch telefonisch regeln. Ich werde auch mal zu diesem kleinen SGK-Büro hier in Kusadasi gehen und fragen, ob man auch irgendetwas dort schon regeln kann, ohne bis nach Aydin zu fahren. Ich hoffe, dass Euch diese Informationen etwas weiterhelfen. Wenn ich weitere Infos habe, melde ich mich wieder.
Die Menschheit läßt sich grob in zwei Gruppen einteilen: In Katzenliebhaber und in vom Leben Benachteiligte. Francesco Petrarca
ZitatUnd jetzt kommt das aber: Ausländer haben kein Recht auf Einkommensüberprüfung!!! Sie zahlen in jedem Fall den Höchstbeitrag.
Das hab ich mir schon fast gedacht! Schlecht für Auswanderer mit einer Mini Rente! Wie ich höre, sind die ersten Benachrichtigungen an Ausländer schon angekommen... natürlich nur in türkisch!
Meral hatte geschrieben:
ZitatAnsonsten scheint ziemliche Verwirrung zu herrschen. Auch die Mitarbeiter der SGK haben noch nicht den richtigen Durchblick, vor allem was die Regelung für Ausländer betrifft
Du sagst es, Meral...Danke, dass du uns helfen willst, wir nehmen dein Angebot gerne in Anspruch, wenn's soweit ist! Und falls wir nach Aydin fahren müssen...ich weiss, wo Özsüt ist!
Karin hatte geschrieben: Wie ich höre, sind die ersten Benachrichtigungen an Ausländer schon angekommen... natürlich nur in türkisch!
Liebe Karin, ich habe 45 Jahre in Deutschland gelebt und kann mich nicht erinnern, jemals von einer deutschen Behörde oder meiner jeweiligen Krankenversicherung ein Schreiben in türkisch erhalten zu haben - nicht einmal vom Ausländeramt. Wenn man bedenkt, dass ca. 2 Millionen Türken in Deutschland leben, sollte man ja eigentlich denken, dass deutsche Behörden diese Menschen in ihrer eigenen Sprache anschreiben - aber weit gefehlt. Die Einzigen, die in den letzten Jahren dazu übergegangen sind, türkische Mitbürger in türkisch anzuschreiben, sind die Deutsche Telekom und die Deutsche Post (nur Werbung). Es leben nur ca. 200.000 registrierte Ausländer in der Türkei. Wenn sich auch diejenigen registrieren lassen würden, die alle 3 Monate auf eine griechische Insel fahren, um ihr Visum zu erneuern, wäre die Zahl sicherlich höher. Aber auch dann, ist es wohl kaum möglich, alle in ihrer eigenen Sprache anzuschreiben.
Und Jenny - ich bin der gleichen Ansicht wie Du. Es ist eine sehr preiswerte Krankenversicherung und zwingt auch diejenigen sich abzusichern, die so leichtsinnig sind, ganz ohne Krankenversicherung hier zu leben. Ein schwerer Unfall oder eine schwere Krankheit und man muss Haus und Hof verkaufen, um die Krankenhausrechnungen zu bezahlen. Und wer nicht ins Staatskrankenhaus gehen will, sondern lieber in eine Privatklinik, zahlt auch weniger, als ohne SGK-Versicherung. Man muss sich nur erkundigen, ob die Privatklinik einen Vertrag mit der SGK hat. In einer Privatklinik kann man über den Preis einer Operation mit dem Arzt verhandeln, wenn man genügend Zeit hat (meine Schwester hat in Deutschland auf einen Termin für eine Meniskus-OP 3 Wochen gewartet). Natürlich wird das schwierig, wenn man eiligst operiert werden muss, z.B. Blinddarmdurchbruch usw. Dann zahlt man alles, was die haben wollen.
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Liebe Meral, das bin ich aus den Niederlanden anders gewöhnt, dort werden alle wichtigen offiziellen Rundschreiben, Bekanntmachungen usw selbstverständlich in den geläufigen Sprachen der Landesbewohner verschickt! Nicht nur in englisch, deutsch, französisch, russisch, aber auch selbstverständlich in türkisch und arabisch! Als in den NL lebende Ausländerin habe ich oft genug solche Schreiben erhalten, es ist einfach höflich, eine Eigenschaft, auf die vielleicht bei deutschen Behörden wenig Wert gelegt wird... In einem Land wie der Türkei, wo die Gastfreundschaft gross geschrieben wird, würde ich ein kleines bisschen Entgegenkommen erwarten, wenn nur "Yabanci" (Ausländer) schriftlich benachrichtigt werden...
Wenn ihr also in nächster Zeit einen offiziellen Brief auf türkisch zugestellt bekommt, wisst ihr hoffentlich, worum es geht!
Und jetzt zum Thema Krankenversicherung: Es werden bei den hier lebenden Engländern schon Stimmen laut, die es nicht fair finden, dass ein Single genausoviel zahlen muss wie eine Grossfamilie... auch wird gefragt, was genau diese Pflichtkrankenversicherung alles deckt???
Aha, endlich Klarheit über das neue Gesetz 5510, das über die Pflichtkrankenversicherung bei der SGK geht: In erster Instanz ist das für türkische Staatsbürger gedacht, vor allem müssen Arbeitgeber ab jetzt ihre Arbeitnehmer versichern, damit auch Arbeitsunfälle gedeckt sind!
Die angekündigte Strafe gilt hauptsächlich für Arbeitgeber, die ihre Angestellten bis zum angegeben Termin nicht versichert haben!
Türkischen Familien mit Minimumeinkommen wird sogar zum Nulltarif Versicherungsschutz angeboten... und uns Expats, Auswanderer und Gäste der Türkei wird es möglich gemacht, von dieser Krankenversicherung auf freiwilliger Basis zu profitieren, OHNE Strafe, wenn wir das nicht oder nicht zum angegebenen Termin tun!
Ein richtiger Bonus für Auswanderer, dass wir bei dieser günstigen Krankenversicherung für alle staatlichen Gesundheitsdienste mitmachen dürfen, jedem, der mehr als 12 Monate offiziell in der Türkei wohnt, reicht die türkische Regierung die helfende Hand um das Gesundheitssystem in der Türkei zu nutzen!
Zitat von KarinEs werden bei den hier lebenden Engländern schon Stimmen laut, die es nicht fair finden, dass ein Single genausoviel zahlen muss wie eine Grossfamilie...
Haben die noch nie was von der Solidargemeinschaft der Versicherten gehört?
Zitat von JennyHaben die noch nie was von der Solidargemeinschaft der Versicherten gehört?
Das kennen die garnicht, Jenny, weil in Grossbritannien jeder Ausländer, der sich dort festigt, sofort den NHS (National Health Service) gratis und für Nullkommanix nutzen kann! Verstehe, dass unsere englischen Expats nicht einsehen, warum sie dann hier blechen sollen...
Wie gesagt, für Singles mit kleiner Rente wird die Türkei ziemlich teuer, jetzt nochmal extra rund 2 500 TL Unkosten schlagen schon ein Loch in's Budget!
Weiss eigentlich jemand, wo wir uns versichern können... geht das bei der SGK in Kusadasi oder müssen wir nach Aydin und welche Unterlagen braucht man???
AAARRRGGG, da soll noch einer durchblicken, der Hürriyet meldet heute, dass die Deadline für Ausländer HEUTE, am 31. Januar, abläuft und wer sich bis jetzt nicht bei der SGK versichert hat, muss anscheinend doch 886 TL Strafe zahlen!
War die Frist bis zum 28. Februar eine irreführende Zeitungsente? Kam mir schon komisch vor, im Schaltjahr gibt es den 29., der auf einen Mittwoch fällt!
Bis jetzt habe ich weder eine Benachrichtigung bekommen, noch irgendeine Bekanntmachung der deutschen Botschaft finden können...
Ich habe gerade in Aydin bei der SGK angerufen. Die Frist ist für ALLE - also auch für alle betroffenen Ausländer bis zum 28.02. verlängert worden. Wahrscheinlich haben die bei dieser Fristsetzung nicht daran gedacht, dass wir ein Schaltjahr haben, sonst wäre es wohl der 29.02. Ich habe auch nochmal nachgefragt, ob alle Ausländer angeschrieben werden, da einige Leute bereits dieses Schreiben erhalten haben und einige nicht. Sie sagte mir, dass wirklich alle angeschrieben werden, die bei Ihnen registriert sind. Also, keine Panik und abwarten. Ich würde aber auch ohne das Anschreiben spätestens bis zum 28.02. zur SGK gehen.
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Wir waren heute bei der SGK in Kusadasi, um einem britischen Bekannten behilflich zu sein. Und hier die Info's, die ich erhalten habe: Wir können alles hier in Kusadasi bei der SGK erledigen. Das Büro ist größer, als ich erwartet hatte. Diese Versicherung ist für ALLE Pflicht, auch wenn die britische Botschaft behauptet, Briten wären von dieser Versicherung befreit. Die SGK-Büros haben darüber nichts Schriftliches erhalten und erkennen deshalb Informationen der Botschaft nicht an. Die Frist ist tatsächlich der 28.02.2012!!! Wer bis zu diesem Tag noch nicht bei der SGK war, zahlt "pro Monat" ab dem 01.01.2012 rückwirkend 800,- TL Strafe! Wer also erst am 01.03. oder später zur SGK geht, zahlt diese Strafe pro abgelaufenen Monat. Ansonsten zahlen alle Ausländer 214,- TL monatlich - ohne Einkommensüberprüfung. Den Grund für diesen pauschalen Höchstbetrag erklärte mir der Beamte damit, dass die türkischen Behörden bei Ausländern nicht überprüfen können, welche Besitztümer oder welches Einkommen ein Ausländer in seiner Heimat hat. Bei Türken haben die Zugriff auf alle Bankdaten, Arbeitseinkommen, Tapu-Einträge, usw. und können so das monatliche Einkommen ermitteln. Chronische Vorerkrankungen sind bei Ausländern nicht mitversichert. Als ich fragte, was dieser Blödsinn bei einer "sozialen" Versicherung soll, erklärte mir der Beamte, dass es auch ihm sauer aufstösst, dass die SGK so etwas macht und dass er sich dafür schämt, aber er war machtlos. Er gab mir den Tipp, dass ein Ausländer ja evtl. einen Arzt suchen könnte, der ihm schriftlich erklärt, dass er keinerlei chronische Erkrankungen hat - ob das etwas mit "Bahsis" für den Arzt zu tun hat? Die SGK nimmt alles entgegen, was man vorlegt. Da wird nichts mehr geprüft. Es müssen auf jeden Fall folgende Unterlagen zur SGK mitgebracht werden: 1. Kopien des Reisepasses 2. Kopien des Ikamet Tezkeresi und natürlich das Original 3. Beleg vom Arzt, dass man keine chronischen Krankheiten hat 4. Übersetzte und notariell beglaubigte Kopie der Heiratsurkunde, (falls Ehepartner mitversichert werden sollen) 5. Ein Nachweis über den Wohnsitz - dafür reicht das Tapu nicht aus. Ein Tapu besagt nur, das einem eine bestimmte Immobilie gehört, aber nicht, dass man dort auch wohnt. Für den Wohnsitznachweis muss man zu einem kleinen Büro seitlich der Belediye gehen. Wenn man vor dem Belediye-Gebäude unten an der Treppe steht, geht man rechts am Gebäude entlang nach hinten, dann rechts in eine kleine Gasse. Da ist ein Büro, in das man einfach reingehen kann - ohne Anklopfen. Es sieht wie ein Ladenlokal aus. Dort erhält man nach Vorlage des Tapu oder des Mietvertrages einen Zettel namens "Numarataj Fisi". Das ganze kostet nichts. Mit diesem Zettel geht man dann zum "Nüfus Dairesi" - neben der Emniyet am Hafen. Das Gebäude ist leider etwas schwierig zu finden. Man geht die Treppe vom Kusadasi Kaymakamligi hoch, durch das Gebäude hinten raus, Treppe runter und die Treppe draussen wieder hoch. Dann ist man im Nüfus Dairesi. Dort zieht man eine Nr. und geht in das Büro 2. Tür rechts und wartet bis man dran ist. Dort legt man den Numarataj Fisi und seine Ikamet im Original vor und erhält einen Beleg, der nachweist, wo man wohnt. Ich würde vorsichtshalber auch dafür Kopien der Passes und der Ikamet mitnehmen. Mann kann nie wissen, an wen man gerät. Wenn man dann alle Unterlagen zusammen hat, geht man zur SGK in Kusadasi und beantragt die Krankenversicherung. Ich weiß, es hört sich nach viel Lauferei an und ist es auch. Der Beamte bei der SGK hat mich sofort gebeten, für ihn einige Namen von Unterlagen ins englische zu übersetzen, da sein englisch anscheinend nicht so gut ist. Ich hatte leider keine Zeit, da wir noch zu den anderen Behörden gehen mussten, aber ich habe ihm versprochen wiederzukommen und die Übersetzung zu machen. Ich werde bei der Gelegenheit auch alles ins deutsche übersetzen. Die Beamten haben jetzt schon einen Kunden nach dem anderen. Hinter uns warteten 2 englische Ehepaare. Durch die Fristverlängerung ist das Büro noch nicht überlaufen. Ich würde aber jedem raten, sobald wie möglich hinzugehen. Gegen Ende Februar wird es dort sicherlich richtig voll. Für uns Türken sieht es auch nicht besser aus mit der Lauferei. Wir beginnen mit der Einkommensüberprüfung, die leider nicht bei der SGK gemacht wird und müssen auch alle anderen Unterlagen beibringen. Wir sparen uns nur den Gang zum Arzt. Also, allen Forum-Mitgliedern, die davon betroffen sind, viel Geduld!
Die Menschheit läßt sich grob in zwei Gruppen einteilen: In Katzenliebhaber und in vom Leben Benachteiligte. Francesco Petrarca