Ich werde ja auch den Donnerstag abwarten und ich hoffe sehr, dass etwas wirklich Handfestes dann auf den Tisch gelegt wird. In?allah Aber was es mit dieser Busse auf sich hat, hat mich jetzt doch interessiert. Mir wurde gesagt, dass dieses Wort "Busse" ein nicht so gutes gewaehltes Wort seie. Es sei einfach so, dass wenn man sich erst z.B. im April anmelden würde, dass man dann trotzdem auch für den Maerz bezahlen müsse. Also die Beitragszahlungen beginnen ab 1. Maerz 2012 und wenn man sich spaeter anmeldet müsse rückwirkend bezahlt werden. Das würde ich so auch logisch und vernüftigt finden.
Wenn du dich erst im März / April anmeldest, musst du rückwirkend bis 1. Januar die Beiträge (212 TL / Monat) zahlen plus ein "Bussgeld" von 886 TL! Ob die 886 TL einmalig oder auch für jeden Monat ab dem 1.Januar gezahlt werden müssen... darüber ist keine genaue Info gegeben, bis jetzt! Die Frist zum Beitreten ist verlängert bis zum 28. Februar, trotzdem wird auch der Beitrag vom Januar kassiert!
Vielleicht gibt es morgen endlich genaue Info von der SGK an alle Botschaften!
Hier ist der offizielle Brief von der SGK, wie er in Kalkan / Türkei verschickt wurde:
Die letzte Zeile sagt: "Wenn sie ein chronisches Gesundheitsproblem haben, bevor sie die (SGK) Versicherung beantragen, können sie nicht von der Krankenversicherung profitieren für ihre chronische Krankheit, gemäss Artikel 64/1 dieses Gesetzes!"
Diese Papiere muss man in Kalkan vorlegen bei der SGK:
Pass und Ikamet (Kopien), Kimlik Nummer, Übersetzung Heiratsurkunde notariell beglaubigt, Nüfüs (Beweis Adresse Türkei), Tapu (Kopie), Passfotos!
Auch hier wird ein Gesundheitszeugnis nicht verlangt!!!
Diese Mail erhielt ich heute vom Deutschen Konsulat, ich gebe sie einfach mal so weiter ohne zu wissen, ob es euch was nützt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 01.01.2012 ist in der Türkei das Gesetz über die allgemeine Krankenversicherungspflicht in Kraft getreten. Für nicht in der Türkei gemeldete Personen ergeben sich daraus keine Änderungen. Dauerhaft in der Türkei lebende Ausländer *können* gemäß neuer Information von türkischer Seite der türkischen geseztlichen Versicherung beitreten, wenn sie seit mindestens einem Jahr im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind. Personen, die der Versicherung beitreten *wollen*, sollten bis Ende Februar 2012 entsprechende Schritte unternehmen. Bei verspäter Anmeldung wird ein Bußgeld i.H.v. 850,00 TL fällig. Personen, die seit weniger als einem Jahr in der Türkei gemeldet sind, können nach Vollendung des ersten Jahres ebenfalls der Versicherung beitreten.
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass Auskünfte zum türkischen Recht unverbindlich erteilt werden und keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit erheben. Für genauere Informationen setzen Sie sich bitte mit der örtlichen SGK in Verbindung.
Mit freundlichen Grüßen Ihr Deutsches Generalkonsulat Izmir
Diese E-Mail wurde automatisch generiert. Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail. Bitte wenden Sie sich bei Fragen oder Problemen an die für Sie zuständige Auslandsvertretung.
Anscheinend kann jeder selber entscheiden, ob er sich hier krankenversichern möchte oder nicht.
Zitat von Jenny Personen, die der Versicherung beitreten *wollen*, sollten bis Ende Februar 2012 entsprechende Schritte unternehmen. Bei verspäter Anmeldung wird ein Bußgeld i.H.v. 850,00 TL fällig.
Trotzdem ein Bussgeld, auch wenn man sich freiwillig aber zu spät anmeldet?
Habe gehört, dass es bei dem Meeting in Ankara viele Fragen gab, die leider nicht oder nicht deutlich beantwortet wurden... warum soll man's leicht machen, wenn man's türkisch machen kann???
Na ja, in Deutschland ist es aber auch bei den Behöden nicht einfach
?In der ersten Hälfte unseres Lebens opfern wir die Gesundheit, um Geld zu erwerben, in der zweiten Hälfte opfern wir unser Geld, um die Gesundheit wiederzuerlangen? Voltaire
das ist die offizielle Aussage der Deutschen Botschaft aus Ankara:
RK 541 SE Mielke, P.
Sehr geehrte Frau Mielke, leider muss ich Sie für verbindliche Auskünfte über türkisches Recht an die türkischen Behörden weiterverweisen. Auch die der Botschaft erteilten Auskünfte sind widersprüchlich: Während zunächst von der Pflicht zur Krankenversicherung die Rede war, wurde in der letzten Woche von Vertretern der SGK mündlich mitgeteilt, die hier legal in der Türkei lebenden Ausländer erhielten die Möglichkeit, der staatlichen Versicherung beizutreten. Wer dies wünsche, müsse entsprechende Schritte bis zum 28.02.2012 in die Wege leiten, anderenfalls falle in der Tat eine Strafe i.H.v. 850,-- TL an. Wer sich aber nicht registrieren lasse und keine Versicherungsleistungen der SGK in Anspruch nehme, habe nichts zu befürchten. Eine enstprechende Veröffentlichung auf der Website der SGK wurde zwar angekündigt, ist aber bisher noch nicht erfolgt. Mit freundlichen Grüßen Rechts- und Konsularabteilung Botschaft Ankara Tel: 0312-4555-100 Fax:0312-455-5333
Von: noreply@info.auswaertiges-amt.de Datum: 13.02.2012 16:12:18 Betreff: Neue Information zur allgemeinen Krankenversicherungspflicht in der Türkei
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 01.01.2012 ist in der Türkei das Gesetz über die allgemeine Krankenversicherungspflicht in Kraft getreten. Für nicht in der Türkei gemeldete Personen ergeben sich daraus keine Änderungen. Dauerhaft in der Türkei lebende Ausländer *können* gemäß neuer Information von türkischer Seite der türkischen geseztlichen Versicherung beitreten, wenn sie seit mindestens einem Jahr im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind. Personen, die der Versicherung beitreten *wollen*, sollten bis Ende Februar 2012 entsprechende Schritte unternehmen. Bei verspäter Anmeldung wird ein Bußgeld i.H.v. 850,00 TL fällig. Personen, die seit weniger als einem Jahr in der Türkei gemeldet sind, können nach Vollendung des ersten Jahres ebenfalls der Versicherung beitreten.
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass Auskünfte zum türkischen Recht unverbindlich erteilt werden und keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit erheben. Für genauere Informationen setzen Sie sich bitte mit der örtlichen SGK in Verbindung.
Mit freundlichen Grüßen Ihr Deutsches Generalkonsulat Izmir
Diese E-Mail wurde automatisch generiert. Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail. Bitte wenden Sie sich bei Fragen oder Problemen an die für Sie zuständige Auslandsvertretung.
Doppeltgemoppelt hält besser??? Jenny hatte genau diesen Bericht auch schon in diesem Beitrag gepostet!
Inzwischen hat sich ein lieber Forumfreund bei der SGK in Aydin schlaugemacht, dort brauchen Ausländer KEINEN Saglik Raporu vorzulegen... warum das in Kusadasi verlangt wird, konnte man nicht sagen! Die rechte Hand weiss nicht, was die linke macht!
Und weil chronische Krankheiten und Krebs garnicht, nie, überhauptnicht, niemals von der SGK gedeckt werden, habe ich null Ahnung warum wir uns im Krankenhaus darauf testen lassen müssen!
Hurra, wir haben es geschafft, ab Heute brauchen Ausländer bei der SGK in Kusadasi KEINEN "Saglik Raporu" mehr vorzulegen! Wir sind gestern nämlich mit unserem Freund Kaya dortgewesen und haben diese Auflage genauestens hinterfragt... Kaya war letzte Woche in Aydin und hat bei der dortigen SGK erfahren, dass Ausländer dort kein Doktor Attest vom Krankenhaus brauchen und ich habe recherchiert, dass nirgendwo in der Türkei dieser Wisch gefragt wurde... und siehe da, es geschehen noch Zeichen und Wunder: wir sind ab März in der Türkei versichert und müssen auch unsere Beiträge erst ab Mitte März bei der Ziraat Bank einzahlen!
Danke, Meral, wir sind auch richtig stolz, dass wir jetzt bei der SGK versichert sind!
Hier ist die Liste der Behandlungen, die nicht durch die SGK gedeckt sind:
ZitatARTICLE 64 - Following are the health - care services not to be finances by the institution: a) Any kind of health - care service for aesthetic purposes and orthodontic dental treatments for aesthetic purposes, excluding the health - care services which are made to ensure the integrity of body and are caused due to work accident or occupational disease, accident, sicknesses or congenital reasons. b) Health - care services not permitted or licensed by the Ministry of Health and health - care services not accepted to be a health - care service in medical terms by the Ministry of Health. c) (Appended: 17/4/2008 - 5754/41st Art.) Chronic sicknesses of foreign country citizens which was present before the date they are deemed to be universal health insurance holders or dependants of universal health insurance holders.
Schönheitsoperationen gibt's leider nur, wenn man z.B. einen Arbeitsunfall hatte...
Spass beiseite, wichtig für uns Ausländer ist, dass chronische Krankheiten, die zum Zeitpunkt vor dem Beitreten zur SGK schon manifestiert sind auch in Zukunft nicht durch die SGK gedeckt werden!
Hier ist eine Liste chronischer Krankheiten, deren teure Behandlung auch in Deutschland nicht selbstverständlich unter Versicherungsschutz fallen:
StartseiteNachrichten Türkei und Wirtschaft Türkei: Krankenversicherungspflicht für Ausländer
Anfang 2012 ist in der Türkei das Gesetz über die allgemeine Krankenversicherungspflicht in Kraft getreten. Danach sollten auch Ausländer verpflichtet zu sein, der türkischen Sozialversicherung (SGK) beizutreten, wenn sie sich nicht nur vorübergehend in der Türkei aufhalten.
Das türkische Aussenministerium und die SGK haben in Ankara auf einer Informationsveranstaltung nun klargestellt: Die Versicherung ist für Ausländer nicht zwingend ist, sondern freiwillig. Wer sich für die Versicherung entscheidet, muss dies jedoch bis zum 29. Februar 2012 tun. Die SGK hat auf der Informationsveranstaltung eine Klarstellung auf ihrer Internetseite http://www.sgk.gov.tr angekündigt.
Wer sich also nicht bei der SGK registrieren lässt und keine Versicherungsleistungen der SGK in Anspruch nimmt, hat somit nichts zu befürchten, insbesondere kein Bußgeld. (22.02.2012)
Merhaba! Eine Wissenslücke möchte ich bei mir schließen: 1.) Am 13.12.2011 habe ich zum erstenmal ein 3-jähriges Ikamet erhalten. Muß ich jetzt erst 1 Jahr abwarten, bevor ich mich bei der trk. Krankenkasse registieren /melden muß?
2.) ich bin deutscher Rentner und mit einer Türkin, die seit 2 Jahren ihre Rente erhält, verheiratet. Sie ist ja versichert, muß ich mich selbst und separat hier versichern lassen?