Scroll mal ein wenig hoch bis zum Beitrag vom 14. Mai 2015! Da steht alles was du wissen willst, ist nur 5 Beiträge über deiner Frage!
ZitatEs gibt in unserer Rubrik "Auswanderer" einen Thread mit allen Infos über das Thema! Bitte erst stöbern, (deine Frage ist nämlich schon längst beantwortet auf den letzten Seiten bei "Aufenthaltserlaubnis, Türkei")
Bitte bitte stöber doch mal und dann bitte die passende Info lesen!
heute war eine Nachbarin von mir in Aydin um ihre Aufenthaltsgenehmigung zu verlängern. Eine Verlängerung hat Sie nicht bekommen weil das Formular "TB 8" (oder so ähnlich) das nachweist das die Deutsche Krankenversicherung mit der Türkischen Krankenversicherung zusammen arbeitet nicht da war. Bei meiner letzten Verlängerung des Aufenhalts letztes Jahr in Kusadasi hatte ich nur eine Übersetzung von meiner Krankenversicherung Polis vorgelegt ohne das Formular "TB 8" und ich habe die Verlängerung bekommen. Ist dieses Formular das ich nicht habe bei der Verlängerung vorzuzeigen oder geht es auch ohne so wie es bei mir letztes Jahr in Kusadasi gelaufen ist?
Seit am 18. Mai 2015 die türkische Migrationsbehörde in Ayd?n für die Aufenthaltsgenehmigungen zuständig ist, hat sich einiges geändert, worüber es auf unserem Forum zutreffende Info gibt! Hier nochmal die erforderlichen Dokumente für die (Verlängerung) Aufenthaltsgenehmigung:
Dieser Link kann via Google Übersetzen auch in DEUTSCH studiert werden!!!
Zitat...weil das Formular "TB 8" (oder so ähnlich) das nachweist das die Deutsche Krankenversicherung mit der Türkischen Krankenversicherung zusammen arbeitet nicht da war
...oder so ähnlich??? Auch diese Info ist auf unserem Forum zu finden!!!
ZitatDEUTSCHLAND: T/A 9 oder T/A 20, 21 (T 11/1, T 11/2)
Dieses Formular wird bei der SGK einbehalten und man bekommt ein türkisches Versicherungspapier, das ein halbes Jahr gültig ist, welches man für die Aufenthaltsgenehmigung vorlegen muss! Bitte bitte stöbert erst mal auf dem Forum und macht euch schlau... hier wird alle wichtige Info doch angeboten und ist leicht zu finden! Und bitte bitte nicht für jede Frage einen neuen Thread machen!
Anträge für die Aufenthaltserlaubnis werden scheinbar wieder in Ku?adas? beim Kaymakaml?k (Landratsamt) bearbeitet! Das Gebäude befindet sich auf dem Atatürk Blvd Nr.8 am Meer in der Nähe der Polizei:
Das zuständige Büro vom DGMM liegt im Parterre rechts!
Fotokopie des TAPU (für Mieter, Kopie des Mietvetrags + Fotokopie Tapu Vermieter)
Fotokopie der aktuellen Aufenthaltserlaubnis (Ikamet) die Seiten mit Foto & Gültigkeitsdatum
Fotokopie der Krankenversicherung (nur für Leute bis 65 Jahre)
Bankauszug oder Fotokopie, mit mindestens 16 000TL (oder 1,300tl monatlich) oder Rentenbescheid
Fotokopie Pass, übersetzt & notariell beglaubigt
Bestätigung Wohnplatz (Yerle?im Yeri ve Di?er Adres Belgesi) vom Einwohnermeldeamt (Nüfus), diese Bestätigung muss nochmal vom TAPU Amt beglaubigt werden, dazu braucht man Pass & Steuernummer (Vergi Numarasi), man bekommt ein Papier ausgehändigt, mit dem man zu einer Bank muss, wo man für 7.50 TL ein neues Papier mit einem Code erhält, was man beim Tapu Amt abgibt und dann das eigentlich notwendige Papier erhält.
Dann mit allen Papieren zurück zum Migrationsamt, wo man eventuell nach seiner Schulbildung gefragt wird, danach geht's zum Finanzamt (Vergi Dairesi), wo man 232TL (80US $) sowie 58.50TL für die Ikamet Karte bezahlt. Und dann fängt das "Abwarten & Tee trinken" an, was ca 3 Wochen dauern kann...
Alle Angaben ohne Gewähr!
Viel Rennerei jedes Jahr? Freut euch, es wird ein sogenanntes "Goldenes Visum" vorbereitet für Ausländer, die eine Immobilie in der Türkei kaufen und damit gleichzeitig die Aufenthaltserlaubnis bekommen! Wie lange das dauern wird, weiss ich leider nicht...
Leute, die eine Aufenthaltserlaubnis für die Türkei besitzen sollten bitte beachten:
Zitat Hält sich der Inhaber einer Kurzzeit-Aufenthaltserlaubnis innerhalb des Jahres mehr als 120 Tage außerhalb der Türkei auf, ist eine erneute Erteilung bzw. Verlängerung der Kurzzeit-Aufenthaltserlaubnis ausgeschlossen.
Wer sein Ikamet auch nur einen Tag länger als die erlaubten 120 Tage überzieht, (OHNE ärztliches Attest vorweisen zu können) hat ein Problem, denn die türkischen Behörden sind strikt und das Ikamet wird ungültig erklärt! Dann muss man in den sauren Apfel beissen und ein NEUES Ikamet anfragen und bezahlen!
Das ist gerade einem Briten passiert, dessen Gattin wegen dem Tod ihrer Mutter ganze 126 Tage ( ) ausserhalb der Türkei geblieben war! Sie musste ein neues (Erstausstellung!) Ikamet beantragen für 370 TL, ferner ein Bussgeld von 180 TL, also zusätzlich zu den bereits bezahlten 300 TL an's Finanzamt... teurer Spass, wenn man sich nicht haargenau an die Vorschriften hält! Ein Auge zudrücken, wie früher, scheint bei den Beamten nicht mehr drin zu sein!!!
Habe meine Aufenthaltsgenehmigung gerade verlängert. Der Mann im Amt hat fast 5 min hin und her gerechnet und festgestellt das ich mehr als 120 Tage im Ausland war. Das alles hat mich dann 859 Tl gekostet. Obwohl ich mehrfach ein und aus gereist bin wurde jeder Tag den ich im Ausland war zusammen gerechnet. Früher wurden die 3 Monate die man sich ohne Aufenthaltsgenehmigung in TR aufhalten konnte mit dazu gerechnet ab den 91 Tag wurde dann erst die Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt.
Es kursieren Gerüchte, dass die Aufenthaltserlaubnis Ikamet auf maximal 2 Jahre erhöht werden wird, ausserdem wird die 120 Tage Frist, die man ausserhalb der Türkei verweilen darf, gestrichen. Wann genau die neue Regelung offiziell gemacht wird, steht noch in den Sternen... sobald mehr bekannt ist, kommt genaue Info, also haltet diesen Thread im Auge!
Mir schwirrt das Gehirn.... Es klingt so super, dass es einfacher würde, eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten. Wenn man jedoch genauer hinsieht, wird es dies nicht. Was soll das allein mit der Krankenversicherung? Das mag ja für Menschen sinnvoll sein, die nicht als Ausländer in der Türkei mitversichert sind- was ist mit den Anderen?? Es ist selbstverständlich, dass der türkische Staat sich bemüht, keine "nicht- versicherten" Ausländer behandeln und "durchschleppen" zu müssen- dennoch muss es eine Differenzierung geben: wer hat eine private Versicherung, die auch für die Türkei gilt; wer hat Vermögen IN der Türkei, auf das ggfs. zurückgegriffen werden kann- es sollte dringend eine Differenzierung des türkischen Staates stattfinden, dies ist meine klar ausgesprochene Meinung! Wer für sich selbst sorgt bzw. zu sorgen in der Lage ist, sollte nicht schlechter gestellt werden als Menschen, die auf die soziale Hängematte setzen. In der alten oder "neuen Heimat". Kritische Grüsse von Bliss
Gib nie, nie, nie, gib niemals auf ! (W. CHURCHILL)
Bliss, der Link enthält noch keine Info zu der neuen Aufenthaltserlaubnis, die ja erst angekündigt wurde und noch nicht von Kraft ist, sondern soll lediglich für die Anfragetermine online eine Erleichterung sein.
Der Link zeigt die verschiedenen Möglichkeiten der Aufenthaltserlaubnis für die Türkei, wie da sind z.B. für touristische Zwecke, als (Ferien) Immobilienbesitzer, als Patient, Student usw... Wer nicht langfristig in der Türkei leben möchte, kann/muss sich falls nötig in der Türkei krankenversichern (falls man keine in der Türkei anerkannte Versicherung hat). Die SGK versichert Auswanderer & Leute mit Aufenthaltserlaubnis für Langzeit Touristen! Dazu erst bei der SGK einen Antrag auf KV stellen, dann bekommt man das schriftlich, mit diesem Wisch das Ikamet beantragen & sobald man das erhalten hat, zur SGK um die KV zu aktivieren!
Bin sehr gespannt auf die Erneuerung der Aufenthaltserlaubnis für die Türkei, die hoffentlich hält, was sie verspricht und nicht ewig dauert, bis sie offiziell eingeführt wird...
Für Personen ab 65 Jahren sowie SGK Versicherte wird die Ikamet Erneuerung auf 2 Jahre gewährt. Die Kosten dafür betragen rund 400 TL. Neu Antragsteller und privat Versicherte bekommen weiterhin nur eine einjährige Aufenthaltserlaubnis. Soweit die aktuellen Meldungen.
AUFPASSEN, hier ist eine wichtige Meldung des Innenministeriums der Türkei:
ZitatWen es betrifft: Die Generaldirektion für Migrationsmanagement arbeitet nie mit dritten realen / korporativen Personen über die Verfahren und Prozesse von Ausländern zusammen. Dennoch haben Provinzialdirektionen des Migrationsmanagements vor kurzem gefälschte Dokumente der E-Aufenthaltserlaubnisanträge empfangen. Diese gefälschten Anträge werden von einigen Menschen oder einigen Unternehmen für Geld im Gegenzug angeboten. Bitte, machen Sie Ihren eigenen Aufenthaltsgenehmigung Antrag und glauben sie nicht an dritte reale / corporate Menschen.
Ausländer müssen vorsichtig sein, über diesen Vorfall, denn wenn sie gefälschte Dokumente für die Aufenthaltserlaubnis einreichen, müssen sie sich nach dem türkischen Strafrecht Nummer 5237 Artikel 206 verantworten. Ausserdem drohen dem Ausländer rechtliche Prozesse und ihr Antrag auf Aufenthaltserlaubnis kann annulliert werden. Wenn sie bereits eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten haben, wird sie auch annulliert und der Abschiebungsprozess beginnt legal.
(Dieser Artikel ist von mir frei übersetzt)
Seid also extrem vorsichtig, wenn "einfachere" Wege zur Aufenthaltserlaubnis gegen Geld angeboten werden! Diese sind gefälscht und nicht gültig, werden annulliert und können zur Abschiebung führen! Die E-Anträge auf der offiziellen Website (siehe oben) sind immer gratis!
Vor ein paar Tagen gab es landesweite Versammlungen von der Ausländerbehörde (Göç Idaresi), in Ku?adas? war das im Adakule Hotel. Obwohl mehr auf Flüchtlinge gemünzt, wurden doch ein paar Neuigkeiten bekanntgegeben, die uns auch betreffen könnten. Es fängt an mit der Mitteilung, dass ausser der Hotline 157, also der "Telefonauskunftstelle" in naher Zukunft ein online Service geplant ist!
Wer innerhalb der Türkei umzieht, muss die neue Adresse innerhalb von 20 Tagen beim GÖÇ Idaresi melden, nicht mehr wie bisher beim NÜFUS!
Für die sogenannte Langzeit Aufenthaltserlaubnis muss man entweder eine einjährige Privatkrankenversicherung oder Deckung bei der SGK nachweisen, das gilt neuerdings auch für Personen Ü 65!
Das polizeiliche Führungszeugnis für den Antrag auf die Langzeit Aufenthaltserlaubnis muss jetzt von der zuständigen Behörde in der ALTEN HEIMAT ausgestellt werden. Wenn ein Auswanderer in der Türkei verhaftet wird, kann die (Langzeit) Aufenthaltserlaubnis entzogen werden.
Wenn mehrere Personen ein gemeinsames TAPU besitzen und auf Grund von Immobilien / Grundbesitzbesitz ihre Aufenthaltsgenehmigung beantragen, müssen diese Personen entweder offiziell verheiratete Eheleute (Heiratsurkunde übersetzt & notariell beglaubigt!) sein, ansonsten kann nur EINER aufgrund von Immobesitz in der Türkei ein "Ikamet" bekommen, für die anderen gilt der Tapu Eintrag nur als Wohnplatz Bestätigung & reicht lediglich zur Antragstellung für eine "turistische" Aufenthaltserlaubnis.