ACHTUNG...!!! An allen, die einen Kastenwagen fahren, mieten oder eben besitzen...
Hallo... Nach einem Gesetz seit 23.01.2008, müssen alle fahrer eines Kastenwagens einen gewerbliche Fahrerlaubnis haben. Diese Erlaubnis wird unter SRC Belgesi vom Fahrschulen nach 4 taegigem kursus gegeben. Kosten punkt: 350 TL für Erlaubnis vom Menschentransport und 350 TL für Gütertransport. Wenn beides gemacht wird: 600 TL. Dieses Gesetz wurde erlassen, damit nicht jeder steuerlich begünstigt verkaufte Gewerbe-Autos kauft, obwohl es nur zum privatem nutzen ist. Man kann trotzdem noch in seinem eigenen Stadt im umkreis von 100km fahren, aber nicht zu einem anderen Stadt, d.h. nach ?zmir oder eben nach Selcuk kann man nicht mehr fahren. Man machte bis heute keine kontrollen darüber, soll aber jetzt ab 01.09.2010 kontrolliert werden. Straffen sind: für fahrer: 200 TL für den Wagenbesitzer: 500 TL, also insgesamt 700 TL. Sie können diesen Gesetz unter: (leider nur in türkisch)
Au weia, ich kenne viele Ausländer, die einen Kastenwagen fahren, z.B. der Fiat Doblo ist ziemlich beliebt! Das heisst, die dürfen überhaupt nicht mehr zu IKEA in Izmir oder am Flughafen Izmir Freunde und Familie abholen/bringen? Oder geht das mit der gewerblichen Fahrerlaubnis schon?
Ja, alle fahrer vom Typ Doblo, T-Connect sind davon getroffen. Man muss aber dazufügen, das einige modelle vom Doblo mit Anhang "Family" oder "Panorama" nicht zum Kastenwagen klasse gehören. Sie sind aber beim kauf schon doppelt so teuer. Wegen Steuern halt... (ein neues faengt bei 40.000 TL an ). Wenn man den SRC Erlaubnis für Menschentransport hat, kann man überall hinfahren. Aber kein Gütertransfer. Für Mensch und Güter muss man beide SRC's haben. Also SRC Typ II und Typ IV. Ansonnsten 700 TL strafe. Aber wie schon gesagt, dieses Gesetz gibt es seit langem, damit sich die Leute sich drauf einstellen können, hat man bis jetzt mit der kontrolle nicht angefangen. Jetzt wird es ernst. Ausserdem, Gesetz nicht kennen oder wissen, schützt Sie vor straffe nicht.
Wie habe ich das zu verstehen?? Ich in z.B. im Besitz einer Fühterscheinklasse 2 LKW bis 38 Tonnen. Das wäre in Deutschland allso ein Gewerblicher Führerschein, man fährt die Dinger ja nicht zu Spass sondern Broterwerb.
Nue noch 8 Tage, dan bin ich da.
?In der ersten Hälfte unseres Lebens opfern wir die Gesundheit, um Geld zu erwerben, in der zweiten Hälfte opfern wir unser Geld, um die Gesundheit wiederzuerlangen? Voltaire
Thomas, ein Kastenwagen hat keine 38 Tonnen! Aber Spass beiseite, wenn du deinen deutschen Führerschein in der Türkei nach 180 Tagen umschreiben lässt, bekommst du die selbe Klasse wie dein alter... aber ob das hier ein gewerblicher Führerschein ist? So wie ich das verstehe muss man jetzt diesen doppeltgemoppelten Wisch besitzen, wenn man Personen und / oder Güter in seinem Kastenwagen transportieren will! Allerdings glaube ich kaum, dass man seine Karre dann "gewerblich" auch nutzen darf... dazu braucht man als Ausländer bestimmt noch eine Arbeitserlaubnis für die Türkei!
Na ja, bis zu 16 Tonnen gibt es hier auch LKW`s die aussehen wie ein Kastenwagen ... Aber noch ne andere Frage...sollte ich noch 5 bis 100 gr. freies gepäck haben.... Einen Wunsch auch der Heide ?????
?In der ersten Hälfte unseres Lebens opfern wir die Gesundheit, um Geld zu erwerben, in der zweiten Hälfte opfern wir unser Geld, um die Gesundheit wiederzuerlangen? Voltaire
Hallo nochmals, Es geht hier nicht um die Fahrerlaubnis, denn man schon besitzt... Nein es geht einfach um das Steuergeld, die man nicht bezahlt, wenn man einen Kastenwagen kauft, der steuerlich begünstigt ist. Sie dürfen ohne weiteres einen Kastenwagen fahren, der fürs persönlichen gebrauch bestimmt ist, kostet aber mit steuern um die %40 + mehr. Siehe: Fiat Doblo Combi 1.3 Multijet: 28.000 TL ( gewerblich zu benutzen...) Fiat Doblo Panorama 1.3 Multijet: 42.000 TL . Sie dürfen natürlich ihre eigenen Sachen herumfahren, darf halt kein z.B. mobiliar oder verkaufsgüter sein und nicht die Stadtgrenzen verlassen. Übrigens, ich selbst habe führerschein klasse B seit über 24 jahren, habe zeit 2 jahren führerschein klasse E ( 38 Tonner und Bus ) muss trozdem diesen SRC machen. Wie sie vielleicht auch der gleichen Meinung sind: Niemand auf der Welt möchte Steuern zahlen... Man tut einfach das Beste dafür... Und unser Vaterstaat schliesst diesen Loch halt mit dieser massnachme... Sorry...
bevor du solche Informationen publizierst, solltest du das Gesetz No. 5728 genauer studieren. Der Erwerb eines SRC's betrifft nur Firmenwagen bzw. Fahrer welche diese Kategorie von KFZ beruflich nutzen und nicht für Fahrer welche ihren Kastenwagen aussschliesslich privat benutzen. Diese Auskunft kannst du auch bei der Trafik Polis in Kusadasi bekommen.
ZitatDieses Gesetz wurde erlassen, damit nicht jeder steuerlich begünstigt verkaufte Gewerbe-Autos kauft, obwohl es nur zum privatem nutzen ist.
Adrian hatte geschrieben:
Zitat...und nicht für Fahrer welche ihren Kastenwagen aussschliesslich privat benutzen.
Sehr verwirrend, darf man jetzt noch einen Kastenwagen PRIVAT fahren, oder wie ist das? Angeblich sollen Autovermietungen keine Kastenwagen mehr im Assortiment haben, stimmt das?
aber sicher, Doblo, Connect, Caddy etc. kann wvon jedem Bürger dieses Landes rein privat gefahren werden. Wer türkische Gesetze lesen kann ist im Vorteil.
Ich habe nichts zu sagen. Habe nie behauptet, ein Besserwisser zu sein. Anscheinend beherrsche meinen eigenen Muttersprache genauso wenig, wie das Deutsch. Ich bitte um schuldigung, wenn ich was falsches gesagt oder geschrieben habe. Aber, Man sollte der Polizei fragen, was es mit den Fahrzeugen ist, was auf deren Papierkram "Kamyonet" steht und noch dazu als "Geschaeftlich" angekreutzt sind. Und ob man danach jetzt diesen "SRC" braucht oder nicht. Danke für ihre Verstaendnis. Werde diesen Forum nicht mehr mit solchem "Quatsch" belaestigen....
Asslar,lass dich bitte nicht abschrecken von einem Forum-Neuling, der sich noch ein wenig an den freundlichen Umgangston auf unserem Forum gewöhnen muss! Fühl dich bitte durch solche Kommentare nicht angegriffen, das ist bestimmt nicht so gemeint! Also, wenn auf den Fahrzeugpapieren "Kamyonet" (Lieferwagen) steht und es ein Kreuzchen gibt, besitzt man ein gewerbliches KFZ und braucht die obengenannten SRC Dokumente? Klingt logisch, man will also verhindern, dass Leute steuerlich vergünstigte Gewerbefahrzeuge privat nutzen! So ein Gesetz gibt es auch in europäischen Ländern, z.B. den Niederlanden, auch da darf man ein gewerbliches KFZ nur beschränkt privat nutzen!
Kanun No. 5728 Kabul Tarihi: 23/1/2008 Madde 516 - 10/7/2003 traih? ve 4925 say?l? Karayolu Ta??ma Kanunnun 5 inci maddesininn ikinci f?kras?na birinc? c?mlesinden sonra gelmek ?zere a?a??dak? c?mle eklenmi?tir. 'Ayr?ca, karayoluyla y?k ve yolcu ta??mac?l??? faal?yetlerinde kullan?lan ticari araçlarda çal??an ?oföelerin, sürücü mesleki yeterlilik belgesi almalar? zorunludur.'
çal??mak = arbeiten, seinen Beruf ausüben
Weitere Auskünfte werden gerne von der Trafik Polis in Ku?adas? erte?lt.
Wünsche allen noch einen wunderschönen Tag und unfallfreies fahren.
Wer aber umbedingt so eine SRC Bescheinigung haben möchte kann diese für eine Übergangszeit, unter folgenden Bedingungen ohne Schulung und Prüfung erwerben:
1. Führerschein vor 2003 ausgestellt
2. Mindestens Führerschein der Klasse C, E oder D
3. Führerschein Klasse B vor 2006 ausgestellt und mindestens 3 Jahre Sozialversicherungsprämie gezahlt.
Kostenpunkt für SCR2 und SCR4 etwa 150,-- TL
Auskünfte hierüber erteilt die Verkehrsbehörde
Und hier das Ganze nochmal für Muttersprachler:
03.09.2004 tarih ve 25572 say?l? Resmi Gazete?de yay?mlanarak yürürlü?e giren Karayolu Ta??mac?l?k Faaliyetleri Mesleki Yeterlilik E?itimi Yönetmeli?i?nin Geçici 2 nci maddesine göre do?rudan veya Geçici 3 üncü maddesine göre e?itimden muaf olarak s?navla Mesleki Yeterlilik Belgesi almak isteyenler (2008/KUGM - 17/MYB) yönetmeli?indede belirtildi?i gibi s?nava ve e?itime kat?lmadan mesleki yetelilik src belgesi almaya hakk? olanlar için
E?itimsiz ve s?navs?z SRC belgesi almak için gerekli ?artlar a?a??da yazd???m gibidir...
1. 2003 y?l? once sürücü belgesine sahip olmak 2. En az "c" "e" ve "d" s?n?f? sürücü belgesine sah?p olmak 3. "b" s?n?f? sürücü belgesine sahip olnlar?n ise 2006 y?l? öncesine dayal? en 3 y?ll?k sgk (ssk,ba?-kur) prim ödemsi olmas? ?art? aranmaktad?r 4. Yukar?daki ?artlara sahip olanlar SRC belgelerinden en fazla 2 tanesinde yararlana bilirler
ÖNEML? NOT : "B" s?n?f? sürücü belgesine sahip olanlar 1 adet src belgesinden faydalana bilirler
Zu diesem etwas verwirrenden Thema habe ich auf dem Internet eine Warnung einer Autovermietung gefunden:
WARNUNG AN URLAUBER ÜBER TÜRKISCHE FAHR-GESETZESÄNDERUNG, wo am 1.März 2010 die Autovermietung Economy Car Hire alle Türkei-Urlauber in Kenntnis setzt, dass es nicht länger möglich ist, einen 9-sitzigen Minibus in der Türkei zu fahren, dass man mit Bussgeld rechnen muss und nicht versichert ist! Um im Urlaub für eine Grossfamilie ein KFZ mit 9 Sitzplätzen für z.B. 2 Paare mit je 2 Kindern plus Oma zu mieten ist ab 1.Mai 2010 nicht länger möglich, Urlauber werden gewarnt, dass nicht alle Autovermietungen das neue Gesetz kennen und anwenden, das Gesetz hat sich quasi still und heimlich in der Türkei eingeschlichen! Hier ist der Original-Text in englisch:
So wie ich das verstehe, handelt es sich bei z.B. diesen 9-Sitzern um "gewerbliche" Minibusse, auf die die neue Regelung in der Türkei zutrifft... um Personen mit solch einem KFZ transportieren zu dürfen, muss man die passenden Papiere vorweisen! Wenn ich richtig verstanden habe, braucht man z.B. zum Transport von Personen in der Türkei jetzt das SRC Belgesi K2, ein "Certificate for Professionel Competence" (Zertifikat für professionelle Kompetenz, Fähigkeit, Befugnis, Qualifikation), egal ob der "Personentransport" beruflich und/oder privat gemacht wird!