ich war am 25.08.2010 bei der Trafik Polis in Kusadasi und habe die von mir publizierten Informationen von dort bekommen, kann dir nur empfehlen dich dort schlau zu machen, auch die führend Autovermieter wie Europcar, Hetz, Sixt, Avis, etc. haben Doblo, VW-Bus weiter in Ihren Assortment.
Wollte hier niemand zu nahe treten, aber ich meine es ist für die hier lebenden Ausländer wichtig fundierte Informationen zu bekommen, aber wie gesagt ein Besuch bei der Trafik Polis wird alle Unklarheiten beseitigen.
Zitat...auch die führend Autovermieter wie Europcar, Hetz, Sixt, Avis, etc. haben Doblo, VW-Bus weiter in Ihren Assortment.
Da bist du nicht richtig informiert, Adrian! Auf den türkischen Websites deiner obengenannten Autovermietungen gibt es zwar Doblo Personenautos, aber VW-Busse und Kastenwagen, Lieferwagen, Minibusse (Vans) oder Kleintransporter sind nicht im Assortiment in der Türkei! HERTZ hat überhaupt keine "gewerblich nutzbaren" Autos im Angebot, AVIS vermietet einen Mercedes Viano mit 6 Sitzplätzen, SIXT hat einen Hyundai Matrix für 5 Personen, EUROPCAR bietet den "Minibüs" Renault Trafic für 8 Personen an! Nirgends kann ich einen VW-Bus entdecken!
Die wenigen Forumfreunde, die vielleicht ein gewerbliches KFZ zu besitzen glauben, können sich gerne gutgläubig vertrauensvoll an die Trafik Polis in Kusadasi wenden und sich vielleicht eine schriftliche Bestätigung ausstellen lassen!
Für die Leute, auf die das neue Gesetz zutrifft, ist hier deutliche Info vom türkischen Verkehrsministerium, wer sich dafür interessiert, kann das studieren oder übersetzen lassen:
Der Gesetzes-Dschungel in der Türkei ist für Laien nicht einfach zu durchschauen, bei Zweifel kann man besser einen fachlich qualifizierten Rechtsberater zu Rate ziehen, damit es keine Missverständnisse gibt!
habe mir heute einen Doblo Multijet 1.3 Dynamic bei AVIS in Kusadasi geliehen, hätte auch den Ford Connect haben können. Habe auch dort noch einmal dieses Thema angesprochen und es ist genau so wie ich es hier publiziert habe. SCR1 - SCR4 betrifft nur Fahrer welche einen Kastenwagen beruflich bewegen.
Auch bei Europcar und Sixt hätte ich einen Doblo hier in Kusadasi du hier anmieten können.
Dein Link ist mir bekannt, doch solltest du nicht Birnen mit Äpfel verwechseln, die K2 Bescheinigung hat nichts mit den SCR Bescheinigungen zu tun. Hast du denn alles verstanden was dort geschrieben steht, dann kann ich dir nur gratulieren.
Karin schrieb: Die wenigen Forumfreunde, die vielleicht ein gewerbliches KFZ zu besitzen glauben, können sich gerne gutgläubig vertrauensvoll an die Trafik Polis in Kusadasi wenden und sich vielleicht eine schriftliche Bestätigung ausstellen lassen!
An wen sollte man sich deiner Meinung denn sonst gutgläubig vertrauensvoll wenden ?
Das nur zum Thema "Nicht richtig informiert".
Da wir beiden hier nur noch einen Dialog führen, denke ich werden die anderen hier auf dem Forum die Sache wohl verstanden haben, wer aber unsicher ist wendet sich vertrauensvoll an das Ministerium für Transport der Republik Türkei.
ZitatDein Link ist mir bekannt, doch solltest du nicht Birnen mit Äpfel verwechseln, die K2 Bescheinigung hat nichts mit den SCR Bescheinigungen zu tun. Hast du denn alles verstanden was dort geschrieben steht, dann kann ich dir nur gratulieren.
Auf der obengenannten Website kann auch SRC angeklickt werden! Und DANKE für die nette Gratulation! Beamtensprache verstehe ich allerdings immer schwer, egal in welcher Sprache! Wenn aber ein türkischer Vertreter einer grossen deutschen Versicherung auf unserem Forum Info für uns Ausländer mitteilt, glaube ich, dass er weiss wovon er redet!
jeder Mensch hat seinen Glauben und das ist gut so. Du hast recht Beamtenchinesisch ist in allen Sprachen nicht einfach zu verstehen. Die von mir hier veröffentlichen Info's sind mehrfach überprüft worden, nicht nur von mir sondern auch von einen türkischen Rechtsanwalt, Spezialgebiet türkisches Verkehrsrecht.
Auch zu der Rubrik SRC habe mich durchnavigiert, nichts Neues, in aller deutlichkeit "Dies Gesetz betrifft nur gewerbliche Fahrer, Privatfahrer/in sind hier leider aussen vor und können kein SRC weder nach Absolvierung des Kursuses noch käuflich während der Übergangszeit erwerben."
Wünsche dir noch einen wunderschönen Tag und vielleicht höre ich ja bald wieder von dir.
hast du was neues, SRC betreffend ?? Offenbar nicht.
Aber ich habe etwas neues:
War heute in Izmir mit dem von mir geliehenen Doblo und bin in eine Tafik Kontrol gerat, vor mir einige Kastenwagen, man verlangte meinen Führerschein und die Fahrzeugpapiere und du glaubst es nicht es ging um die SRC Bescheinigung. Der Beamte hat alles genauestens untersucht, er fragte mich ob ich das Fahrzeug kommerziell oder rein privat nutze. Nachdem ich ihm die Auskunft gab, das dieses Gefährt von mir rein privat genutzt würde, sagte er mir das alles OK ist. Ich habe noch einmal nachgehakt und er bestättigte die von mir in diesem Forum gemachten Statements. Kann sein das er vielleicht keine Ahnung von dieser Materie hatte, aber ein höherer Dienstgrad war nicht verfügbar.
Im diesem Sinne, ein schönes Wochenende und ich hoffe bald wieder von dir zu hören.
SRC ist ein Befähingsnachweis für Berufskraftfahrer ( LKW, Bus, Minibus, Lieferwagen), diese SRC's werden von der Verkehrsbehörde erteilt nach Absolvierung eines Kursuses ( 28 - 32 Std ) und Bestehen einer Prüfung oder unter bestimmten Vorraussetzungen ( siehe meinen Beitrag vom 31.08.2010 ) auch ohne Lehrgang und Prüfung ausgestellt.
Es handelt sich um ein sogenanntes "Certificate of Professionel Competence" (Zertifikat für professionelle Kompetenz, Fähigkeit, Befugnis, Qualifikation), welches Fahrer von gewerblich zugelassenen Fahrzeugen zum Güter/ Personentransport in der Türkei benötigen!
soweit stimmt deine Aussage, du hast nur ein Wort nicht richtig wiedergegeben und das ist der springende Punkt. Ersetze Fahrer mit Berufsfahrer, dann ist es korrekt.
habe gerade eine eMail auf meine Anfrage -SRC bei nur privat genutzten Kastenwagen - von der Gazi Universität, welche federnführend für das obige Gesetz sind. Sie haben mir bestättigt was ich in meinen Beiträgen behauptet habe. Das Gesetz bezieht sich auf die folgende EU Richtlinie
Directive 2003/59/EC of the European Parliament and of the Council of 15 July 2003
Hier die Passage aus der hervor geht welche Fahrer hiervon betroffen bzw. befreit sind. Diese EU Richtlinie wurde von der Türkei in nationales Recht umgewandelt.
Article 1 Scope This Directive shall apply to the activity of driving carried out by: (a) nationals of a Member State; and (b) nationals of third countries who are employed or used by an undertaking established in a Member State; hereinafter referred to as "drivers", engaged in road transport within the Community, on roads open to the public, using: - vehicles for which a driving licence of category C1, C1+E, C or C+E, as defined in Directive 91/439/EEC, or a driving licence recognised as equivalent, is required, - vehicles for which a driving licence of category D1, D1+E, D or D+E, as defined in Directive 91/439/EEC, or a driving licence recognised as equivalent, is required. Article 2 Exemptions This Directive shall not apply to the drivers of: (a) vehicles with a maximum authorised speed not exceeding 45 km/h; (b) vehicles used by, or under the control of, the armed forces, civil defence, the fire service and forces responsible for maintaining public order; (c) vehicles undergoing road tests for technical development, repair or maintenance purposes, or of new or rebuilt vehicles which have not yet been put into service; (d) vehicles used in states of emergency or assigned to rescue missions; (e) vehicles used in the course of driving lessons for any person wishing to obtain a driving licence or a CPC, as provided for in Article 6 and Article 8(1); (f) vehicles used for non-commercial carriage of passengers or goods, for personal use; (g) vehicles carrying material or equipment to be used by the driver in the course of his or her work, provided that driving the vehicle is not the driver's principal activity.