Wir können über dieses Thema diskuttieren, bis der Papst kommt, wer jedoch einen Kastenwagen besitzt, sollte sich besser selber schlaumachen, damit man auf der sicheren Seite ist!
In den Autopapieren ist bei (ARAC) "CINSI" angegeben, um was für eine Art / Sorte KFZ es sich handelt, entweder steht dort OTOMOBIL oder KAMYONET, auch bei Kastenwagen ist das so! Ein Kastenwagen wie z.B. Palio, Doblo oder Kangoo kann beides sein, also entweder ein Otomobil oder ein Kamyonet!
Überprüfen kann man das z.B. auf türkischen Gebrauchtwagen Websites, wo dieser kleine, aber wichtige Unterschied angegeben wird! Ein als OTOMOBIL gekennzeichneter Kastenwagen ist ein "Hususi Oto", ein Privatwagen also,der ohne Problem gekauft & gefahren werden darf!
Ein als KAMYONET gekennzeichneter Wagen ist ein Lieferwagen, der nicht nur steuervergünstigt verkauft wird, sondern als gewerbliches Fahrzeug eingestuft ist! Ein KAMYONET ist also bestimmt für gewerbliche Nutzung von Firmen, Selbständigen sowie Freiberuflern!
Asslar hatte das richtig geschrieben:
ZitatDieses Gesetz wurde erlassen, damit nicht jeder steuerlich begünstigt verkaufte Gewerbe-Autos kauft, obwohl es nur zum privatem nutzen ist....
Nein es geht einfach um das Steuergeld, die man nicht bezahlt, wenn man einen Kastenwagen kauft, der steuerlich begünstigt ist. Sie dürfen ohne weiteres einen Kastenwagen fahren, der fürs persönlichen gebrauch bestimmt ist, kostet aber mit steuern um die %40 + mehr.
Bitte keine weitere Diskussion zu diesem Thema, wer einen Kastenwagen besitzt, der als KAMYONET auf den KFZ Papieren deklariert ist, sollte sich informieren, ob man diese "SRC Belgesi" holen muss oder nicht!
Tatsache ist, die Polizei kontrolliert und das Bussgeld ist inzwischen auf sage & schreibe 2 400 TL angestiegen! Deshalb würde ich kein Risiko eingehen, wer mit einem Kamyonet beim "Gütertransport" erwischt wird, muss schon verdammt viel Glück haben, wenn das ohne Folgen bleibt!