Adrian, bitte beachte dass unser Forum für alle DEUTSCHSPRACHIGEN Kusadasi Fans als Informationsquelle gedacht ist! Es macht wenig Sinn, um auf unserem Forum englischsprachige EU Richtlinien zu veröffentlichen! Was diese Richtlinien mit diesem Thema zu tun haben, ist mir nicht ganz deutlich... hier die Übersetzung des rotmarkierten Artikel 2, Abschnitt F:
"Fahrzeuge genutzt für nicht-kommerziellen Transport von Passagieren oder Gütern, für persönlichen Gebrauch"
Auch würde ich es begrüssen, von dir nicht persönlich angesprochen zu werden... da dieses Thema mich persönlich NICHT betrifft, sondern vielleicht ein paar unserer Mitglieder & Gäste!
da dies ein Dialog oder auch eine Diskussion zwischen uns beiden ist, denke ich schon das ich dich persönlich anspreche, das bist du mir wert.
Diese EU Richtlinie steht im direktem Zusammenhang mit dem türkischen Gesetz No. 4925 "Karayolu Ta??ma Kanunun", Habe nur die für unser Thema relevante Passage hier veröffentlicht. Es ist zwar in englisch Sprache, aber soviel wirst du und sicherlich die meisten Forenmitglieder und Mitleser verstehen. Du hast zwar richtig übersetzt, aber leider aus dem Zusammenhang. Die EU Richtlinie, sowie das türkische Gesetz regelt den Gebrauch von Nutzfahrzeugen, darunter fallen auch die sogenannten Kastenwagen. Es wird differenziert zwischen kommerzielle und Nichtkomerzielle Nutzung. Bei kommerziellen Nutzung werden bestimmte Befähigunsnachweise verlangt und bei privater Nutzung ist allein die Führerscheinklasse maßgebend und es wird kein SRC oder "Certificate of Professionel Competence" verlangt. Dies wird überigens in den nächsten Jahren ( Die Niederlande haben es bereits in nationales Recht umgesetzt.) bei allen EU Mitgtliedstaaten eingeführt, die Türkei hat dies auch unterzeichnet und erscheint in diesem Dokument als Mitglied E34 = Türkei.
Liebe Karin, wollte dir nicht zu nahe treten, doch die Mitglieder und Leser in diesem Forum haben einen Anspruch auf fundierte Informationen, ich denke da sind wir einer Meinung.
wir sind jetzt total verwirrt, brauchen wir jetzt für den fiorino (fiat) der ausschließlich privat genutzt wird und ja auch ein kastenwagen ist, nun diese bescheinigung oder nicht?
hier noch einmal ganz klar und deutlich für einen privat genutzten Fiorini, Doblo, Connect, Partner, usw., braucht niemand hier einen besonderen Nachweis, es reicht der Führerschein.
Weil ich mir nicht ganz sicher war, ob ich alles richtig verstehe, hat mir unser Forumfreund Kaya netterweise mit der Übersetzung geholfen (Danke, Kaya!:D), jetzt ist die türkische Gesetzeslage klar!
ZitatSRC Belgesi 1 müssen die Fahrer haben die Personenbeförderung (kommerziell!) im Ausland machen.
SRC Belgesi 2 müssen die Fahrer haben die Personenbeförderung (kommerziell!) im Inland machen
SRC Belgesi 3 müssen die Fahrer haben die Ware oder die Ladung gegen Bezahlung (kommerziell!) im Ausland befördern.
SRC Belgesi 4 müssen die Fahrer haben die Ware oder die Ladung gegen Bezahlung (kommerziell!) im Inland befördern.
SRC Belgesi 5 müssen die Fahrer haben die brennbares Gefahrgut befördern.
Wer SRC 1 besitzt, ist auch SRC 2 berechtigt.
Wer SRC 3 besitzt, ist auch SRC 4 berechtigt.
Jetzt kommt's:
Die Privatleute die mit dem eigenen Wagen die eigene Ware transportieren, MÜSSEN auch SRC 3 (Transport im Ausland) und SRC 4 (Transport im Inland) haben.
Bei nicht Einhaltung dieser Regeln muss der Wageninhaber (Wagengeber) 560 TL, der Fahrer der den Wagen fährt 220 TL Strafe zahlen!
Endlich Klarheit zu diesem ziemlich verwirrenden Thema! Also, alle Besitzer eines "Kamyonet" sind von der Regelung betroffen und sollten sich um den "Fahrerqualifizierungsnachweis" kümmern, oder das Fahrzeug verkaufen!
bravo, jetzt haben wir es ja, es ist richtig wenn ich als Privatfrau/mann in meinem Nutzfahrzeug Waren transportieren welche ich verkaufe oder gewerblich transportiere, muß ich hier in TC ein SRC3 bzw. SRC4 haben. Dies betrifft nicht Einkaufsgut und Koffer welche während der Fahrt mitgeführt werden. War ja eine schwere Geburt, Karin. oder "Was lange währt wird endlich gut."
Nur noch der Vollständigkeitshalber die oben von mir herangezogene EU Richtlinie wurde auch in der BRD in nationales Recht integriert.
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG):
Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz - BKrFQG) in der Fassung des Inkrafttretens vom 01.10.2006 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 39 S. 1958, ausgegeben zu Bonn am 17. August 2006).
Karin schrieb: Also, alle Besitzer eines "Kamyonet" sind von der Regelung betroffen und sollten sich um den "Fahrerqualifizierungsnachweis" kümmern, oder das Fahrzeug verkaufen!
Diesen Satz kannst du getrost streichen, den diese Aussage von dir ist nicht zutreffend.
Wenn ich etwas streiche auf unserem Forum, dann bist du das, Adrian! Kannst du dir nicht verkneifen, um ständig abwertende persönliche Seitenhiebe auf unserem Forum auszuteilen?
ZitatWar ja eine schwere Geburt, Karin. oder "Was lange währt wird endlich gut."
Was soll das, Adrian? Was willst du damit sagen?
ZitatLiebe Karin, wollte dir nicht zu nahe treten, doch die Mitglieder und Leser in diesem Forum haben einen Anspruch auf fundierte Informationen, ich denke da sind wir einer Meinung.
Willst du damit sagen, dass DU fundierte Infos gibst und unsere anderen Mitglieder sowie ich nicht?
Zitat Es ist zwar in englisch Sprache, aber soviel wirst du und sicherlich die meisten Forenmitglieder und Mitleser verstehen.
Wenn das so wäre, Adrian, warum gebe ich mir soviel Mühe, um seit drei Jahren ein deutschsprachiges Forum zu machen? Es gibt viele englische Foren in Kusadasi, warum melden sich soviele nette deutschsprachige Leute hier an?
ZitatDein Link ist mir bekannt, doch solltest du nicht Birnen mit Äpfel verwechseln, die K2 Bescheinigung hat nichts mit den SCR Bescheinigungen zu tun. Hast du denn alles verstanden was dort geschrieben steht, dann kann ich dir nur gratulieren.
Autsch, auch dieser Kommentar von dir geht unter die Gürtellinie, dein Ton ist minachtend und verächtlich und passt nicht auf unser Forum, wo wir einander respektieren und uns freundlich ausdrücken!
ZitatDie von mir hier veröffentlichen Info's sind mehrfach überprüft worden, nicht nur von mir sondern auch von einen türkischen Rechtsanwalt, Spezialgebiet türkisches Verkehrsrecht.
Deine Info's helfen unseren Forumlesern wenig, wenn du z.B. keinen Namen, Adresse, Tel.Nr. deines Fachmannes weitergibst, damit sich unsere Leser Rat holen können!
Mir fällt auf, dass du keine andere Info akzeptierst und selber leider viel Falsches behauptest: warum z.B. kann ich auf den "europäischen Richtlinien" die Türkei nicht finden (Mitglied E 34???)! Hier sind die Richtlinien (was hat das mit der Türkei zu tun???) auf deutsch:
ZitatDie Niederlande haben es bereits in nationales Recht umgesetzt.)
STIMMT NICHT!
Wenn du weiterhin auf unserem Forum mitmachen willst, dann "beweise" bitte deine Behauptungen durch die entsprechenden Links und schlage bitte einen freundlicheren Ton an, ohne andere Forummitglieder herabwürdigend zu beleidigen, zu kritisieren und sogar zu vertreiben!
ich glaubte nun wär alles klar und nun fährst du schweres Geschütz auf. Also willst du mich löschen, nun die Macht hast du. Aber zumindestens haben wir die Sache mit den SCR's geklärt.
Hier noch ein Link der EU Harmonisierungsgruppe ( AB uyum grup ) zum Thema Benutzung eines privat genutzten Doblos ohne SCR:
?ahs?ma ait Doblo cinsi kamyonetim var, arkada?lar SRC belgesiz kullanamazs?n dediler, do?ru mu? ( Privat genutzter Doblo, er kann doch ohne SRC benutzt werden, richtig ?
Die sinngemäße Antwort: Bei privater Nutzung ist weder SCR3 bzw. SCR4 notwendig. Jedoch darf ohne SCR keine Handelsware ( Ware welche in den Handel gebracht wird oder mit welcher gehandelt wird) transportiert werden, gemäß Artikel 26/a des "Straßen Transport Gesetz" (Karayolu Ta??ma Kanunu ) wird Zuwiderhandlung mit Bußgeld belegt.
Die wörtliche Übersetzung werde ich noch nachliefern. Wenn du mich nicht vorher aus dem Forum rausgeschmissen hast.
Weitere Informationen kann dir sicherlich auch Herr Kayhan Ünal erteilen, welcher in der "ab uyum grup" tätig ist und auch im Uzman TV einen sehr guten Beitrag über das SCR Thema gebracht hat, Karin ein sehr guter Link. Danke dir.
Um die Türkei in den Dokumenten der EU zu finden mußt du schon etwas tiefer in den Urwald der EU Bürokratie eintauchen und zwar wirst du fündig unter den Durchführungsverordnungen. Habe auch lange gebraucht bis ich dort hin gelangte.
Nun liebe Karin, trage es mit Humor, wollte weder dich noch andere beleidigen, herabwürdigen noch vergraulen.
Mein persönlicher Dank geht an dich, dank deiner Kreativität und deiner informativen Beiträge ( ich hoffe es wird nicht falsch verstanden) hatte ich viel Freude an unserem lebhaften Meinungsaustausch. Und schließlich sind wir doch auf einen Nenner gekommen.
Nach meiner Kenntnis haben "Die Niederlande" diese EU Richtlinie im Jahre 2006 in ihr Gesetzeswerk integriert. Späteste Umsetzung in nationales Recht 09-09-2006.
Entschuldige Karin, habe die Seite noch einmal Studiert, 09-09-2006 war das Ziel, soweit ich das nun verstanden habe hat diese Richtlinie in zwei Lesungen des NL Parlaments keine Mehrheit gefunden und damit abgelehnt worden. Sorry.
Adrian, erstmal Danke für dein Verständnis! Aber, die Niederlande haben die EU Richtlinien noch nicht in ihr Gesetzeswerk integriert, auf dem Link wird das Thema immer noch als "Voorstel", also Antrag behandelt, der für die niederländischen Gesetze angepasst werden soll , es ist noch keine "Verordening" (Verfügung, Anordnung)... unsere Königin hat diesen Antrag noch nicht abgesegnet!
Aber das ist für unsere Forumleser ja nicht interessant, es geht doch um die türkischen Gesetze, die nicht nur bei uns sondern auch bei den Einheimischen grosse Verwirrung und Kopfzerbrechen bewirken! Keiner scheint richtig durchzublicken, nicht nur auf unserem, sondern auch auf türkischen Foren! Seit Jahren ist der Verkehr auf den Bosporus-Brücken für Busse und schwere LKWs verboten, seit neuestem scheinbar auch für Kleintransporter, Lieferwagen, Pick-Ups und Ähnliches... wenn sie nicht über eine Erlaubnis und ein SRC verfügen! Auch unsere türkischen Mitmenschen zerbrechen sich den Kopf, welche KFZ "Nutzfahrzeuge" oder "HUSUSI OTOMOBIL" (Privat Fahrzeug) sind und welche Gesetze gelten!
gebe dir völlig recht, Gesetze sind weltweit vertrackt und hintertückisch und deshalb haben wir dies Thema auch so intensive und genau behandelt. Nun sind zu dem Ergebnis gekommen, das sich für die private Nutzung von Kastenwagen nichts geändert hat. Habe mir ein paar Einträge des türkischen Forums ( dein Link ) angeschaut, die Leute kämpfen mit der Gesetzeshydra, aber trotz Helmpflicht für Motorradfahrer, fahren türkische Polzisten ihre Maschinen ohne einen Helm zu tragen, "echte Vorbilder".
hier die versprochene wörtliche Übersetzung, der Frage und Antwort aus der Webseite der ab uyum grup.
Frage: Ich besitze einen Doblo-Transporter. Freunde sagen das ich ihn ohne die SRC Papiere nicht fahren darf. Stimmt das? Antwort: Die notwendigkeit der SRC3-4 Papiere bezieht sich darauf ob der Besitzer Gewerbesteuerpflichtig ist oder nicht. Für nicht Gewerbesteuerplichtige Personen besteht keine Notwendigkeit der SRC3-4 Papiere um ihren Transporter als Privatfahrzeug fahren zu können. Allerdings darf der Fahrzeuginhaber auf keinem Fall jegliche gewerbliche Waren transportieren. Sonst wird vorausgesetzt das er ohne Zulassungspapiere gewerblich tätig ist und wird laut paragraph 26/a mit einer Geldstbuße bestraft.
Ich halte diese Quelle für sehr kompetent und ich hoffe das nun alle Zweifel ausgeräumt sind. Ich bleibe auf jedenfall am Ball und sobald ich von höheren türkischen staatlichen Stellen anderslautende Infos erhalte werde ich dies hier auf dem Forum veröffentlichen. Freue mich schon auf ein neues brisantes Thema, welches wir hier bearbeiten und vielleicht auch manchmal kontrovers diskutieren, aber letztendlich zu einer Lösung finden. Wäre schön wenn sich dann auch andere Forenmitglieder daran beteiligen würden.
Habe vielleicht ab und zu eine spitze Zunge, ist aber nicht böse gemeint. Allen denen ich hier vielleicht auf den Schlips oder sonst wo hingetreten habe, möchte ich hiermit um Verzeihung bitten. Werde jetzt ein Gläschen Rotwein genießen und den Tag noch einmal an meinen noch ungetrübten Augen vorbei ziehen lassen.
Zufällig habe ich heute in Davutlar einen SRC Bus gesehen und natürlich sofort angehalten, aber leider war Niemand anwesend, der meine Fragen beantworten konnte! Alle, die einen "Kamyon" besitzen und noch nicht durchblicken, können vielleicht die Telefonnummern anrufen (lassen) und sich beraten lassen!
Auf der einen Seite des Fahrzeugs steht sinngemäss "Berufliches fähigkeitliches Ausbildungszentrum" und auf der anderen Seite in etwa "Wir geben geschäftliches Fahrzeug Verwendung", was immer das genau bedeuten mag? Die werden's ja hoffentlich genau wissen!
Hallo, hier noch einmal an alle die es wissen wollen,
Habe am 09.09.2010 eine eMail an die EU Harmonisierungsgruppe in Istanbul, z.Hd. Herrn Kayhan Ünal geschickt, mit folgender Frage:
Attn: Mr. Kayhan Ünal
Dear Mr. Ünal.
could you please give me some information regarding the SCR Belgesi, I am living in the Province of Aydin and are the owner of a Doblo 1.3 Multijet, I use it only for private and personal purpose. My question is must I apply for an SRC2 or is this only for professional drivers. And if it is also for private drivers of this kind of car, how can I obtain this certificate. I am looking forward for your answer, many thanks for your afford.
yours sincerely
Und heute kam die Antwort:
Dear Mr.
If you use your car only for private and personel purpose as you wrote, this kind of certificates are not necessary to you. These certificates and totaly of this law includes only for commercial transportings. In other words, you never carry any commercial things by the invoice in your car.
Have good job
Yours sincerely
KAYHAN UNAL
Kayhan Ünal / AB Uyum Group kayhan@abuyum.com Muhtar Tahsin ?ahim Sokak No: 4/1 Salacak/34668 Üsküdar . ?stanbul TEL: 0216 5303500 FAKS: 0216 5303503
Hier geht noch einmal explizit hervor das für die private Nutzung eines Kastenwagens keines der in diesen Beiträgen erwähnten SCR's benötigt wird. Es ist nartürlich verboten Handelswaren ( gewerblich - Invoice / auf Rechnung ) zu transportieren.