Angeblich soll es ja möglich sein ein KFZ bis zu 2 Jahren als ausländischer Rentner, Student oder Arbeitnehmer in der Türkei nutzen zu dürfen... allerdings gegen eine Kaution, die auf einem nicht zugänglichen Bankkonto eingezahlt werden muss. Wie hoch diese Kaution eventuel ausfällt, kann man hier checken:
Teminat Bedeli Hesaplama = Kaution Kostenrechner Zum Berechnen des Fahrzeugwertes (Ta??t De?eri) kann der Listenpreis unter 1.) (Kasko De?er Listesi) nachgeschaut werden. Den Listenpreis in TL in die Spalte beim zutreffenden Hubraum (cc) eingeben und nicht erschrecken, wenn die Kautionssumme (Teminat) in BIN (Tausend!!!) TL erscheint... die stimmt schon und darf solange die Karre in der Türkei verbleibt, nicht angerührt werden!
Und nach 2 Jahren gibt's eventuell die nächste Verlängerungsrunde... keine Ahnung, ob man während der 2 Jahre das Land ohne Auto verlassen darf, oder ob das KFZ wie üblich beim Zoll gegen Gebühr abgestellt werden muss...
ich bin bestimmt 10-15 mal ohne Auto aus der Türkei nach Deutschland geflogen. das dürfte kein Problem sein- ich hatte auch nie mein Auto beim Zoll abgestellt, hatte nur meine Schlüssel vom Fahrzeug immer dabei mehr nicht
So bekommt man als Rentner sein KFZ für max. 2 Jahre in die Türkei: Erstens braucht man einen offiziellen, übersetzten und vom Notar beglaubigten Rentenbescheid, den man zusammen mit einem ausgefüllten Anfrageformular vom / beim türkischen Zoll an der Grenze vorlegen muss.
Das KFZ muss mindestens die letzten 6 Monate auf seinen Namen registriert sein. Steuer, Versicherung und TÜV müssen in der alten Heimat bezahlt sein, wegen dem alljährlichen TÜV dürfen ältere Fahrzeuge auch nur 1 Jahr in der Türkei bleiben. Die verpflichtete HDI (türk. Versicherung), die Grüne Karte kann an der Grenze gekauft werden. Die Prozedur an der Grenze ist kostenfrei.
Das KFZ darf auch bei Ausreise des Fahrzeughalters im Land bleiben, wenn man bei der Ausreise die Autopapiere mit sich führt und eine Deklaration beim Zoll unterschreibt, mit der man garantiert, dass NIEMAND unter keinen Umständen mit dem KFZ fährt, während seiner Abwesenheit... also am Besten alle Autoschlüssel als Beweis vorlegen??? Diese Angaben sind wie immer ohne Gewähr... aber es scheint wirklich zu klappen, wenn alle offiziellen Forderungen erfüllt werden!
Während der 2 Jahre Erlaubnis darf man übrigens so oft man möchte mit dem Auto aus & einreisen!
Die Info auf unserem Forum betrifft ausschliesslich ausländische Aus / Einwanderer in die Türkei, türkische Rückwanderer sollten sich bei den zuständigen Behörden schlaumachen!
Habe gerade gehört, das man sein Auto jetzt 2 Jahre mit in die Türkei nehmen darf.
?In der ersten Hälfte unseres Lebens opfern wir die Gesundheit, um Geld zu erwerben, in der zweiten Hälfte opfern wir unser Geld, um die Gesundheit wiederzuerlangen? Voltaire
Wie das geht, ist schon am 14. Okt 2015 in diesem Thread beschrieben!
Es profitieren in erster Linie im Ausland lebende Türken von dieser Erleichterung, die in 2015 eingeführt wurde:
ZitatDas bedeutet, dass Millionen von Türken, die im Ausland leben, ihre Fahrzeuge auch dann für die Dauer von bis zu zwei Jahren in der Türkei behalten können, wenn sie auf einem anderen Weg (Flugzeug, Zug) die Türkei wieder verlassen. Vor der Änderung betrug die dafür gewährte Höchstdauer sechs Monate. Vorher musste die Diaspora nach diesen sechs Monaten für jeden zusätzlichen Monat eine Strafe in Höhe des Doppelten des regulären Einfuhrzolls entrichten, ein Betrag, der sich nach drei weiteren Monaten der Überziehung der sechs Monate nochmal verdoppelte....Das Zoll- und Wirtschaftsministerium bestätigt den Beginn der Änderung zum 13. Oktober 2015.
wenn man die Erlaubniss bekommt sein Auto zwei Jahre in der Türkei zu nutzen muss das Fahrzeug aber die ganze Zeit in der Türkei bleiben sobald man mit dem Fahrzeug außer Landes Fährt muss es dort für sechs Monate bleiben bevor man damit wieder einreisen darf.
ZitatGute Neuigkeiten für den Aufenthalt von im Ausland angemeldeten Fahrzeugen in der Türkei
Im Oktober 2015 hat sich das Gesetz über die Einfuhr von Fahrzeugen aus dem Ausland in die Türkei geändert.
Vor dieser Neuregelung durften sich im Ausland angemeldete Fahrzeuge 6 Monate in der Türkei aufhalten.
Das hat sich jetzt geändert. Das Fahrzeug darf nach der Neuregelung 2 Jahre in der Türkei gefahren werden, aber ein Verkauf des Fahrzeuges in der Türkei ist nicht möglich.
Die Inkraftsetzung der Neuregelung des §4458 des Zoll- und Einfuhrgesetzes wurde vom zuständigen Ministerium durchgeführt und im offiziellen Amtsblatt veröffentlicht.
Auch wenn sie das Land in der Zwischenzeit auf anderem Wege, wie mit dem Flugzeug oder dem Zug verlassen, kann das Fahrzeug weiterhin in der Türkei bleiben
Bedingungen:
1) Personen, die im Ausland leben dürfen Fahrzeuge, die im Ausland angemeldet sind einführen.
2) Im Ausland leben bedeutet, dass diese Person sich vom Tag der Einreise 365 Tage zurückgerechnet innerhalb eines Jahres 185 Tage im Ausland aufgehalten hat.
3) Der Fahrzeughalter oder eine vom Fahrzeughalter bevollmächtigte Person darf das Fahrzeug einführen.
4) Das für touristische Zwecke eingeführte Fahrzeug darf sich max. 24 Monate in der Türkei befinden. Für eine Verlängerung von Fahrzeugen, die für 6 Monate eingeführt wurden, ist ein Antrag bei der Zollbehörde erforderlich.
5) Der Zeitraum von 24 Monaten kann in einem oder auch teils teils genutzt werden. Sind die 24 Monate allerdings abgelaufen, müssen sich der Fahrzeughalter und auch das Fahrzeug mindestens 185 Tage im Heimatland aufhalten. Eine Aus- und Einreise ist nicht ausreichend
6) Wenn sich der Fahrzeughalter des Fahrzeuges ändert, wird der vorherige Aufenthalt in der Türkei nicht berücksichtigt.
7) Die Neuregelung gilt nur für private Fahrzeuge, Gewerbliche Fahrzeuge sind nicht in der Regelung inbegriffen.
8) Das eingeführte Fahrzeug benötigt eine gültige Versicherung im Heimatland für eine Laufzeit von mind. 2 Jahren.
9) Das eingeführte Fahrzeug darf nur von der Person, die das Fahrzeug eingeführt hat, und den im Ausland lebenden Vater, Mutter, Ehepartner und den Kindern gefahren werden. Nur in besonderen Notfällen und mit der Bedingung, dass sich der Fahrzeughalter mit im Fahrzeug befindet, darf das Auto von einer einheimischen Person gefahren werden.
So wie ich das verstehe: Wenn man also eine 2 Jahre (730 Tage!) gültige Genehmigung für sein KFZ erhalten hat (z.B. vom 1. Mai 2017 bis 1. Mai 2019), darf man in dieser Zeit mit dem KFZ auch ausser Landes & wieder einreisen, allerdings MUSS das KFZ rechtzeitig vor Ablaufen der Frist offiziell das Land über einen türkischen Grenzübergang verlassen! Danach muss das KFZ mindestens 185 Tage im Ausland bleiben, bevor es wieder für 2 Jahre in die Türkei darf.
Ob das allerdings auch so an den Grenzen gehandhabt wird? Schliesslich räumt sich jeder (Zoll)Beamte das Recht ein, Gesetze nach eigenem Gusto zu interpretieren...
Dem ist leider nicht so , wir sind am 30-10-16 mit dem Auto eingereist und es wurde eine aufenthalt von zwei Jahren eingetragen- Nichtsahnend sind wir dann mit dem Wagen nach D gefahren, als wir Zurückkamen hies es am Zoll das Auto dürfe in die Türkei nicht einfahren weil man in der Zweijahresfrist das Fahrzeug nicht außer Landes bringen dürfe und wenn doch muss der Halter und das Auto 185 Tage im Ausland bleiben um es erneut einführen zu dürfen. nachdem wir etwas gejammert hatten wurde uns eine Frist von vier Wochen eingeräumt, danach muss der Wagen außer Landes . liebe Grüße von Seher und Fritz
Da habt ihr ja echt Pech gehabt bei eurer persönlichen Erfahrung! Glück im Unglück, dass ein mitfühlender Beamter euch doch noch grosszügig inoffiziell "eine Frist von vier Wochen eingeräumt" hat, obwohl er damit ja gegen die türkischen Gesetze verstossen hätte?
Die Türkei befindet sich seit Juli 2016 im Notstand, da ist ALLES möglich und die Willkür einzelner Beamte lernen wir alle kennen, früher oder später...
Für wer's genau wissen will, hier ist der türkische O-Text des betreffenden Gesetzes "Geçici ?thal Edilen Kara Ta??tlar?na ?li?kin Gümrük Genel Tebli?i" (Allgemeine Zollerklärung für vorübergehend importierte Landfahrzeuge):
ZitatÜÇÜNCÜ BÖLÜM Yabanc? Ta??tlar Geçici Giri? Karnesi ve Yabanc? Ta??tlar Geçici Giri? Formu Kapsam? Ta??tlar
(9) Bu kapsamda getirilen ta??tlar?n süresi içerisinde olmak kayd?yla birden fazla ç?k?? ve giri?lerine izin verilir. Ç?k?? ve giri? i?lemleri MA ve Takrir Modülüne kayden gerçekle?tirilir.
(10) Yabanc? ta??tlar geçici giri? karnesi kapsam? ta??tlar?n ç?k?? ve giri? i?lemleri esnas?nda kopar?lan giri? ve ç?k?? parçalar? ilgili gümrük idaresince ar?ivlenir.
Yabanc? ta??tlar geçici giri? karnesi ve yabanc? ta??tlar geçici giri? formu kapsam? ta??tlar?n süreleri
Im Klartext scheinen multiple Ein & Ausreisen des KFZs während der Frist von 730 Tagen gestattet zu sein, so fern ich das richtig verstehe / interpretiere???
Wenn allerdings ein Beamter auf stur schaltet, hilft es wahrscheinlich wenig, mit dem Gesetz zu kommen... Dann wünsche ich allen, die mit ihrem Auto für 730 Tage in die Türkei einreisen, viel Glück & Geduld! Weil ich selber ja kein Rechtsexperte für die Gesetze der Türkei bin, werde ich bei nächster Gelegenheit mal meinen Anwalt um Rat bitten!