Bei Gebrauchtwagen ist es in der TR häufig üblich den Wagen weiter auf dem Vorbesitzer angemeldet zu fahren. Dem dann die jährlichen Kosten für Versicherungen u. Steuern zu zahlen um die teure Ein u. Verkaufssteuer (besonders teuer bei Luxuskarossen aus dem Ausland) zu sparen. Dies führt natürlich manchmal zu Problemen und zwar dann wenn der Neubesitzer einen Unfall selbst verschuldet verursacht und die Versicherung des Vorbesitzers sofern er diese noch hat, zahlen soll. Spätestens dann merken Verkäufer und Käufer welchen Unsinn sie gemacht haben nur um diese zusätzlichen Kosten zu sparen und landen häufig vor Gericht. Gelernt haben daraus nur Wenige bis dato. In der Praxis wird dies noch häufig so gemacht. Sollte niemand sich aus Gründen der für einen Ausländer natürlich nicht einfachen Ummeldung des Autos auf seinen Namen sich dieser Praxis anschliessen. Lieber Dolmetscher und dann korrekt und mit eigener Versicherung.
Hier ist neue Info zum Autokauf für Ausländer in der Türkei, der Artikel wurde von mir ein wenig gekürzt (in voller Länge siehe Link unten):
ZitatEs ist für Ausländer in der Türkei ohne weiteres möglich ein Auto zu kaufen und zu fahren. Voraussetzung für die Anmeldung ist eine gültige Aufenthaltsgenehmigung (Ikamet).
Die Abwicklung des Autokaufs in der Türkei findet beim Notar statt. Dort treffen sich Käufer und Verkäufer und schließen den notariellen Kaufvertrag.
Bestandteil dieses Vertrages sind die Personalien des Käufers und Verkäufers, die Fahrzeugdetails wie Kennzeichen, Motor- und Karosserienummer und die Höhe des aktuellen Versicherungswertes. Beim Abschluss dieses Vertrages muss die komplette Kaufsumme bezahlt sein.
Der Kaufvertrag und die Fahrzeug Papiere werden dem Käufer übergeben, damit dieser dann das Fahrzeug bei der örtlichen Kfz Behörde auf seinen Namen anmelden kann.
Folgende Unterlagen werden für den Abschluss des Kaufvertrages beim Notar benötigt:
*** mind. 1 Jahr gültige Aufenthaltsgenehmigung ( Ikamet)
*** Steuernummer
*** TC Identifikationsnummer für Ausländer ( diese erhalten sie wenn sie eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten und beginnt mit 99….. ) bitte beachten Sie, dass es manchmal bis zu 48 Stunden dauern kann, bis diese Nummer im türkischen System freigegeben ist. Ohne diese Nummer können Sie kein Fahrzeug kaufen.
*** gültiger Reisepass
*** Fahrzeugpapiere
Für die Notar Vollmacht wird nur der gültige Reisepass benötigt.
Ein Vereidigter Dolmetscher um den Kaufvertrag und die Vollmacht übersetzen.
Die Kosten für den Kaufvertrag, die Notar Vollmacht und den Dolmetscher liegen bei ca. 200 EUR und sind vom Käufer zu tragen.
Für die Anmeldung des Fahrzeuges für den öffentlichen Verkehr wird folgendes benötigt:
*** Kaufvertrag
*** Notar Vollmacht
*** alte Kennzeichen
Sie erhalten als Ausländer in der Türkei ein gesondertes Kennzeichen wie MA – MB - MC – MD oder ME.
Wie auch in europäischen Ländern muss das Fahrzeug Haftpflicht versichert werden. Eine zusätzliche Kasko Versicherung ist kein Zwang.
Augen auf beim Autokauf, tappt bloss nicht blind in die Falle, die Ausländern bei manchen Autohäusern gestellt wird!
Weil Neuwagen in der Türkei extrem teuer sind, wird ahnungslosen Auswanderern gerne ein steuerbegünstigter kommerziell nutzbarer Firmen / Geschäftswagen zu einem natürlich sehr attraktiven Schnäppchenpreis angeboten... der Haken bei der Sache, so einen PKW darf nur fahren, wer die dazugehörigen Papiere besitzt!
Am Beispiel des Fiat Doblo wird deutlich, wie unterschiedlich die Preise sind:
Otto Normalverbraucher zahlt soviel für den PKW (67 350 TL)
Wegen der Steuerbegünstigung kommt es zu einem Preisunterschied von mehr als 20 000 TL... seid bitte nicht so naiv, darauf hereinzufallen! Es wird niemandem etwas geschenkt in der Türkei... wegen Steuerhinterzug droht ein heftiges Lehrgeld, sollte man von der Polizei erwischt werden!
Wie solche Autos zu erkennen sind (ausser am Preis), sowie welche Papiere man besser holen kann, um auf der sicheren Seite zu sein:
Das sind ja auch die "Listenpreise" der türkischen Versicherungen, um den Wert des KFZs für Kasko Versicherungen zu ermitteln! Listenpreise bis zum Baujahr Null, wie es sie z.B. in Deutschland gibt, habe ich für die Türkei bisher leider noch nicht gefunden... für 2nd Hand Autos & Oldtimer stellen sich die Verkäufer oft völlig überhöhte Phantasiepreise vor und wer will in der Türkei schon eine alte Karre von vor 2000 kaufen? Auf jeden Fall kann man(n) mit den angegebenen "Listenpreisen" arbeiten, um nicht völlig über den Tisch gezogen zu werden beim Kauf eines Gebrauchtwagens...
Mehr Info für die Ummeldung eines Gebrauchtwagens mit türkischem Nummernschild auf die für Ausländer obligatorische MA Nummer:
Nach der Kaufabwicklung beim Notar hat der neue Besitzer 30 Tage Zeit, um das türkische Nummernschild bei der örtlichen Kfz Behörde ändern zu lassen. Sofort nach dem Kauf muss das KFZ mit türkischem Nummernschild auf den Namen des ausländischen Käufers versichert werden, erst danach kann man die Zulassung (Ruhsat) auf seinen eigenen Namen ändern lassen und das neue Nummernschild (MA – MB - MC – MD oder ME) erhalten, muss dann aber natürlich wieder die KFZ Versicherungspolice auf die neue Nummer umschreiben lassen.