...und wieder haben die türkischen Behörden eine neue "Stolperfalle" für ahnungslose Touris bedacht, ab sofort muss nämlich jeder visumpflichtige Staatsbürger bei der Einreise in die schöne Türkei nicht nur ein E-Visum besitzen, ab jetzt muss dieses Einreisevisum auch in ausgedruckter Form schwarz auf weiss auf Papier mitgeführt werden! Und zwar gilt die Regel: EIN Ausdruck pro Kopf, also jeder Türkeireisende muss "sein" Visum auf Papier vorzeigen... bei einer 4-köpfigen Familie aus Vater, Mutter & 2 Kindern wären das also 4 einzelne Blätter Papier mit dem ausgedruckten E-Visum jedes Familienmitglieds! Alles klar??? Wie gesagt, das gilt nur für visumpflichtige wie z.B. Niederländer, Briten, Iren usw!
Hallo an alle 'yabanç?' Mitbewohner von Ku?adas?, wir haben Ende 2012 ein Haus gekauft und kommen seitdem mehrmals im Jahr, um hier zu wohnen. Dass es uns hier sehr gut gefällt, brauche ich eigentlich gar nicht extra zu erwähnen. Die z.Zt. noch nicht ausgereifte Rechtslage, bzw. die Wissensdefizite der Behörden bez. des Aufenthaltsrechtes seit Apr. 14 machen auch uns zu schaffen. Wir hatten in Jahr 2013 ein zweijähriges ikamet erhalten, das am 06.06.15 auslief. Nach dem neuen Recht wurde dies nicht mehr verlängert, da wir unter die 120 Tage Regel fallen. Wir haben erst gar keine Verlängerung beantragt. Da ich noch zwei Jahre arbeiten muss und wir uns nicht monatelang am Stück aufhalten können, haben wir uns entschlossen diese Zeit mit der Touristenregelung zu überbrücken. Diese 90/180 Tage Regelung erscheint mir klar, wenn man die 90 Tage am Stück nimmt. Wie ist es aber, wenn man stückelt, wann beginnen die 90 Tage, wann enden sie, wann ist man verpflichtet, für 180 Tage außer Landes zu sein. Spielt hier das Kalenderjahr eine Rolle? Nicht einmal die Ausländerpolizei am Hafen konnte dies mit Dolmetscher plausibel erklären. Der Hinweis, dass es bei Stückelung eh niemandem auffällt, wenn man überzieht, kann mich nicht zufrieden stellen. Hat jemand für diese momentane Situation eine Erläuterung? Ich bitte zu entschuldigen, wenn diese Problematik schon einmal im Forum erläutert wurde und ich es überlesen habe.
Zitat von Susan...Diese 90/180 Tage Regelung erscheint mir klar, wenn man die 90 Tage am Stück nimmt. Wie ist es aber, wenn man stückelt, wann beginnen die 90 Tage, wann enden sie, wann ist man verpflichtet, für 180 Tage außer Landes zu sein. Spielt hier das Kalenderjahr eine Rolle? Nicht einmal die Ausländerpolizei am Hafen konnte dies mit Dolmetscher plausibel erklären. Der Hinweis, dass es bei Stückelung eh niemandem auffällt, wenn man überzieht, kann mich nicht zufrieden stellen. Hat jemand für diese momentane Situation eine Erläuterung? Ich bitte zu entschuldigen, wenn diese Problematik schon einmal im Forum erläutert wurde und ich es überlesen habe.
Weil wir schon einen sehr ausführlichen Thread über dieses Thema haben, wo alle Fragen bezüglich der Einreisebestimmungen "90 in 180 Tagen" beantwortet sind, habe ich deinen Post hierher verschoben, Susan! Auf Seite 1 in diesem Thread gibt es einen hilfreichen Datum Calculator um die erlaubte 180 Tage Frist auszurechnen: Deine 180 Tage Frist beginnt immer am Datum der Einreise! Beispiel: bei einer Einreise in die Türkei am heutigen Datum gilt die Frist bis zur Ausreise also vom 1.Juli bis zum 28. Dezember!
Das heisst, in dieser Zeit kannst du beliebig oft in die Türkei ein & ausreisen um deine 90 Tage im Land zu verbringen! Wie du das machst, ist dir überlassen, ob am Stück oder gestückelt, egal, wie es dir passt! Ausreisen musst du aber spätestens am 28.12. und aufpassen, dass du das Datum nicht ohne Verlängerung überschreitest, sonst ist Strafe fällig! Weil du kein Fahrzeug bist, brauchst du auch keine 180 Tage vor einer erneuten Einreise in die Türkei zu warten! Hoffe, mehr Klarheit in den türkischen Gesetzesdschungel gebracht zu haben... viel Spass weiterhin in unserem schönen Ku?adas?!
Hallo, vielen Dank für die verständliche Erklärung. Damit waren unsere Sorgen unbegründet und der September/Oktober für unseren nächsten Besuch kann kommen.
Visumpflichtige Türkei Reisende können ab dem 5. Januar 2016 auf den Flughäfen in der Türkei kein Einreisevisum mehr kaufen, ab dann gibt es nur noch das E-Visum, das man online kauft!
Zitat von padHallo, habe gerade bei MYMERHABA diesen Artikel gefunden:
Neue Einreisebestimmungen
Laut neue Einreisebestimmungen in die Türkei, die ab 14. Juli 2010 gültig sind, werden der Staatsangehörigen von 63 Laendern bei der Einreise ein Aufenthaltsvisum für 90 Tagen erhalten.
Das Visum ist für 90 Tagen Aufenthalt innerhalb von 180 Tagen gültig und kann nach 90 Tagen nicht verlaengert werden. Die Auslaender können erst ab den 181. Tag für ein neues Aufenthaltsvisum beantragen.
Ist der Aufenthalt in der Türkei für laenger als 90 Tage geplant, empfiehlt es sich, vor der Einreise bei der Botschaft oder bei einem türkischen Generalkonsulat ein Visum einzuholen.
Bei der Überschreitung des Visums wird bei der Ausreise eine Strafgebühr erhoben.
Ausserdem ist auch eine befristete Einreisesperre nach Abschiebung möglich:
Überschreitung um 1 ? 15 Tage: Keine Sperre
Überschreitung um 16 ? 90 Tage: Sperre bis zu 3 Monaten
Überschreitung um 91 und mehreren Tagen: Sperre bis zu 6 Monaten
Diese Informationen sind von der Auslaenderbehörde (Fremdenpolizei) veröffentlicht.
Für naehere Informationen bitte kontaktieren Sie die Fremdenpolizei.
ich bin deutscher Staatsangehöriger und bin letztes Jahr mehrmals in die Türkei gereist.
Bei meiner letzten Ausreise am 16.12.2015 hat der Zollbeamte festgestellt das ich in den letzten 180 Tagen ( also vor dem 16.12.2015) insgesamt 95 Tage in mehreren Zeiträumen in der Türkei war. Und somit 5 Tage überschritten habe.
Ich mußte 450 TL Strafe zahlen was ich auch leistete und konnte somit ausreisen.
Jetzt habe ich von bekannten erfahren das ich vermutlich eine Einreisesperre von 3 monatigen bekommen haben könnte.
In meinen Reisepass wurde nichts vermerkt und mir wurde nichts bei der Ausreise gesagt.
Jetzt muss ich geschäftlich wieder am 28.01.2016 wieder in die Türkei. Rechnerich steht nichts dagegen wenn ich vom 28.01 rückrechne und 180 Tage zurück gehe war ich 55 Tag ein der Türkei und hätte ja noch 35 Tage frei.
In einigen Foren habe ich gelesen das bei einer Überschreitung von bis zu 10 Tagen keine Einreisesperre verhängt wird
Bei mir waren es ja nur 5 Tage und die Strafe habe uch ja gezahlt direkt Vorort.
Laut deiner ausführlichen information müsste ja gegen meine Einreise nichts dagegen stehen.
Gibt es darüber eine schriftliche Dokument einer türkischen Behörde ?
Du zitierst nur den allerersten Beitrag in diesem Thread, wo es doch inzwischen mehr präzisere Info gibt? Vom Oktober 2014:
Zitat...So ein Einreiseverbot für die Türkei wird schnell verhängt, wer illegal länger als erlaubt in der Türkei verbleibt, muss mit ziemlich heftigen Strafen rechnen: * bei bis zu 15 Tagen Überziehung des Termins gibt es eine Geldstrafe * bei 16 bis 90 Tagen eine Geldstrafe plus ein 3 monatiges Einreiseverbot * bei mehr als 91 Tagen gibt's zudem ein Einreiseverbot von 6 Monaten * bei 6 Monaten Überziehung werden es ausser dem Bussgeld schon 12 Monate Einreiseverbot Das Einreiseverbot verdoppelt sich mit der Überschreitungszeit und ein neues Einreisevisum für die Türkei muss beim Konsulat / Botschaft der Türkei im Heimatland beantragt werden!
Bitte einfach ein wenig stöbern auf unserem Forum, um zutreffende Antworten zu finden!
Zitat...Gibt es darüber eine schriftliche Dokument einer türkischen Behörde ?
Ja, die gibt es bei deinem zuständigen türkischen Konsulat! Dort kann man dir bestätigen ob es überhaupt eine Einreisesperre für die Türkei für dich gibt und wie lange diese gilt, falls du davon betroffen sein solltest.
Nur zu eurer Information: seit dem 1. Januar 2018 sind die Ein/ Ausreisestempel der Republik Türkei rechteckig anstelle von rund wie bisher! Die neue quadratisch gute Form nimmt nicht soviel Platz ein wie der kreisrunde Stempel und ist besser zu lesen.