Die Meinungen sind geteilt, in der Presse & den sozialen Medien wird heiss diskutiert, ob ein Urlaub in der Türkei akzeptabel ist. Gibt es bei dieser Entscheidung überhaupt ein "Richtig" oder "Falsch", für viele scheint es doch eigentlich eine ganz persönliche Gewissensentscheidung zu sein. Einige neigen aus politischen Gründen vielleicht eher zu "Nein", andere aus Mitgefühl /leid für die Bevölkerung zu "Ja", wie auch immer, jeder muss für sich selbst entscheiden, wo er seinen wohlverdienten Urlaub verbringen will.
Ein interessanter Artikel, allerdings distanziere ich mich von den (manchmal heftigen) Leserkommentaren:
Türkeireisende sollten sich bewusst sein, dass im Land immer noch der Notstand herrscht und sich entsprechend verhalten! Am Ostersonntag stimmen die Türken in einem Referendum über die Zukunft ihres Landes ab, das Ergebnis (EVET / HAYIR) könnte auch für zukünftige Urlauber wichtig sein. Abwarten &...
Der President verkündet heute, dass der Notstand in der Türkei wahrscheinlich verlängert werden könnte. "Wenn die Zeit abläuft, werden wir es verlängern. Es gibt kein Hindernis." sagte er dem Privatsender TGRT. Diese Frist ist am 19. April, kurz nach dem Referendum, mal abwarten...
Keine Ahnung, ob der Notstand in der Türkei den Tourismus beeinflussen wird? Auf keinen Fall vergessen, Ausweispapiere immer mitzuführen!!!
Das türkische Parlament hat heute einer 3 monatigen Verlängerung des Notstands zugestimmt! Auswanderer & Urlauber sollten sich dem Ausnahmezustand entsprechend verhalten.
Worüber man sich unbedingt bewusst sein sollte, bevor man in die Türkei reist:
ZitatAktuelle Hinweise
Die innenpolitische Lage in der Türkei ist weiterhin angespannt. Es ist nicht auszuschließen, dass es zu vereinzelten Demonstrationen und Großveranstaltungen kommen kann.
Zuletzt waren in der Türkei in einigen Fällen Deutsche von freiheitsentziehenden Maßnahmen betroffen, deren Grund oder Dauer nicht nachvollziehbar war. Hierbei wurde teilweise der konsularische Zugang entgegen völkerrechtlichen Verpflichtungen verweigert. Personen, die aus privaten oder geschäftlichen Gründen in die Türkei reisen, wird zu erhöhter Vorsicht geraten und empfohlen, sich auch bei kurzzeitigen Aufenthalten in die Listen für Deutsche im Ausland bei Konsulaten und der Botschaft einzutragen. Die Auslandsvertretungen werden bei Festnahmen deutscher Staatsangehöriger nicht immer rechtzeitig unterrichtet, der Zugang für die konsularische Betreuung wird nicht in allen Fällen gewährt. Seit Anfang 2017 wurde wiederholt deutschen Staatsangehörigen an den Flughäfen in der Türkei die Einreise ohne Angabe genauer Gründe verweigert. Die betroffenen Personen mussten nach einer Wartezeit in Gewahrsam von mehreren Stunden ihre Rückreise nach Deutschland antreten. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass ungeachtet des gesetzlichen Anspruchs deutscher Staatsangehöriger auf konsularischen Rat und Beistand, konsularischer Schutz gegenüber hoheitlichen Maßnahmen der türkischen Regierung und ihrer Behörden nicht in jedem Fall gewährt werden kann, wenn der oder die Betroffene auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzt.
Nach dem gewaltsamen Putschversuch am 15.07.2016 hat die türkische Regierung in allen 81 Provinzen der Türkei den Notstand nach Art. 119 und 120 der türkischen Verfassung und des Notstandgesetzes von 1983 ausgerufen. Dieser wurde erneut verlängert und gilt zumindest bis zum 19. Oktober 2017 fort.
Auf dieser Grundlage können u.a. Ausgangssperren kurzfristig verhängt, Durchsuchungen vorgenommen und allgemeine Personenkontrollen jederzeit durchgeführt werden. Es kann im Einzelfall auch zu Festnahmen von Personen kommen, gegen die türkische Behörden strafrechtlich vorgehen (etwa bei Verdacht auf Verbindungen zur sogenannten Gülen-Bewegung, der verbotenen „Kurdischen Arbeiterpartei“ PKK oder tatsächlichen oder vermeintlichen terroristischen Straftaten ).
Während eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens kann u.a. die Ausreise untersagt werden. Unter den während des Notstands geltenden Bestimmungen können Verdächtige auch bis zu 14 Tagen in Polizeigewahrsam genommen werden, bevor sie einem Haftrichter vorzuführen sind. Außerdem kann ihnen für 24 Stunden jeglicher Kontakt zur Außenwelt verwehrt werden. Von diesen Maßnahmen, sowie von der Möglichkeit zur Verhängung von Untersuchungshaft (nach türkischem Recht von bis zu fünf Jahren möglich) im Anschluss an den Polizeigewahrsam, wird unter der Geltung des Notstands reger Gebrauch gemacht. Dabei genügen oft bereits geringe Verdachtsmomente.
In der Türkei ist es, insbesondere seit Mitte 2015, wiederholt zu terroristischen Anschlägen gekommen. Es ist keinesfalls auszuschließen, dass terroristische Gruppierungen auch weiterhin versuchen werden, Anschläge, insbesondere in den großen Metropolen, durchzuführen. Diese können sich auch gezielt gegen Ausländer richten.
Reisende sollten besonders aufmerksam sein und Menschenansammlungen und Orte, an denen sich regelmäßig viele Ausländer aufhalten, möglichst meiden.
Reisenden wird ferner empfohlen, sich über Medien und diese Reise- und Sicherheitshinweise zur weiteren Lageentwicklung informiert zu halten sowie engen Kontakt mit ihrem Reiseveranstalter oder ihrer Fluglinie zu halten.
Im Reiseverkehr kann es weiterhin zu Beeinträchtigungen und insbesondere zu verstärkten Sicherheitskontrollen an den Flughäfen kommen.
Bitte seid besser extrem vor & umsichtig und schlagt die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts nicht leichtfertig in den Wind! Als gerngesehener GAST im Land lieber keinerlei Kommentare / Kritik über die Politik in der gastfreundlichen Türkei abgeben!!!
Mensch, Leute, seid verdammt vorsichtig, wenn ihr in der Türkei seid...lese gerade mit Schrecken, dass in Istanbul 5 Personen einer Hochzeits Autokolonne festgenommen worden sind, weil sie das "Victory Sign", wir kennen es eher als altes Hippie "Peace Zeichen" (das V mit Zeige & Mittelfinger) gemacht haben, Den Festgenommenen wurde unterstellt, dass sie mit diesem Zeichen Terrorpropaganda für die geächtete PKK gemacht haben. Erst später am Tag wurden die 5 wieder freigelassen.
Egal, ob euer Fussballverein gerade ein wichtiges Spiel gewonnen hat, oder aus welchem Anlass auch immer... VERKNEIFT EUCH DIESES (TERROR)VERDÄCHTIGE ZEICHEN!!!
Auch die Reggae Farben der Rastafarians (gelb, rot & grün) sollte man besser vermeiden, wenn man keinen Ärger möchte, kann nämlich missverstanden werden in der Türkei... Hütet euch vor versteckten Fettnäpfchen, sie lauern an allen Ecken! Fazit: Badehose in Rastafarben und Peacezeichen geht garnicht! Dann seid ihr weg vom Fenster, Alles klar???
Kauft & tragt bloss kein T- Shirt mit dem Aufdruck "HERO" (Held), sonst kann es passieren, dass ihr auf der Stelle verhaftet werdet! Ein Angeklagter wegen dem Putschversuch in der Türkei erschien mit so einem T-Shirt zum Prozess, deswegen nimmt die Polizei seitdem Leute mit so einem Hemdchen in der Türkei fest! Googelt das mal in den deutschen Nachrichten... Also bitte keine (un)gewollte Provokation im Türkei Urlaub!!!
ZitatDer türkische Oppositionsführer Kemal Kilicdaroglu hat vor einem Sicherheitsrisiko für Türkeiurlauber gewarnt. Auf die Frage, ob die Angst deutscher Urlauber, wegen eines falschen T-Shirts oder eines falschen Witzes verhaftet zu werden, berechtigt sei, sagte der Chef der Republikanischen Volkspartei (CHP) dem FOCUS: „In der Türkei gibt es derzeit für niemanden Sicherheitsgarantien, weder für Leib und Leben noch fürs Eigentum.“
Aha, jetzt wird wieder mal abgestritten, dass sowas gesagt wurde...es handelt sich mal wieder um ein Missverständnis! "Lost in translation" oder was??? Der Focus soll auf jeden Fall sofort seinen Fehler korrigieren, der Kultur & Tourismus Minister Numan Kurtulmu? stellt klar, dass ALLE Teile der Türkei, also ALLE Provinzen für Deutsche extrem sicher, mindestens so sicher wie Berlin, Paris & London seien... Klar, der Glaube ist unerschütterlich!!!
Angst vor einer Städtereise nach Istanbul braucht keiner mehr zu haben, seit die "Night Eagles" (Nacht Adler) von Sonnenunter - bis Aufgang die Strassen der Megametropole patrouillieren! Bis jetzt gibt es über 380 dieser treu ergebenen Nachtwächter, die aus mehr dann 8 000 Anwärtern gewählt wurden und die auch mit dem Einsatz von Schusswaffen für Ordnung & Sicherheit im Dunkel der Nacht sorgen.
Die Nachtwächter sind an ihren Uniformen erkennbar, die ein wenig an "Braunhemden" der deutschen Schutzstaffel erinnern. Vorerst werden die mutigen Jungs noch eine zeitlang von Polizeibeamten begleitet werden, danach sind sie auf sich gestellt und verantwortlich für die Sicherheit im nächtlichen Istanbul! Eine echt hilfreiche Truppe, die es den bösen Jungs schwer und ihre Stadt sicherer machen wird...
Das in der Türkei gefährliche "Hero" T-Shirt hat einen Stein ins Rollen gebracht, heute hat die türkische Fluggesellschaft einen Kinder Kit, ein Notfallset mit Slippern, Kopfhörer, Schlafmaske und Zahnputzset, der dummerweise den Namen "Hero" hat, aus dem Angebot für junge Passagiere genommen...Grund ist das umstrittene T-Shirt mit dem besagten Aufdruck!
Die türkische Modekette hat das T-Shirt schon aus dem Assortiment genommen:
Falls jemand so etwas in der Art besitzt (mit ähnlichem Aufdruck) bitte lieber NICHT in die Türkei mitnehmen!
Jetzt bin ich mal gespannt, wann die Produkte der Benelux Firma "Hero" (Henckell & Roth von 1886) dran sind, deren Babybrei & Gläser auch im Supermarkt in der Türkei verkauft werden. Türkeireisende aus Benelux Ländern & der Schweiz sollten vielleicht lieber auf diese Produkte (Marmeladen, Babyfood, Folgemilch, Kindersäfte & Kekse) im Gepäck verzichten, einfach um sicher zu gehen???
Bitte äusserste Vorsicht, wenn ihr in das Schema passen solltet:
ZitatAktuelle Hinweise
Seit dem Putschversuch im Juli 2016 wurden in der Türkei vermehrt deutsche Staatsangehörige willkürlich inhaftiert. Dabei waren weder Grund noch Dauer der Inhaftierung nachvollziehbar. Mit derartigen Festnahmen ist in allen Landesteilen der Türkei einschließlich der touristisch frequentierten Regionen zu rechnen. Betroffen von derartigen Maßnahmen sind insbesondere, aber nicht ausschließlich deutsche Staatsangehörige mit engen privaten und persönlichen Bindungen in die Türkei sowie Personen, die neben der deutschen auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzen.
Entgegen ihrer völkerrechtlichen Verpflichtungen hat die Türkei in einigen dieser Fälle den deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei den konsularischen Zugang zu den Gefangenen erst mit teilweise mehrmonatiger zeitlicher Verzögerung gewährt.
Seit Anfang 2017 wurde deutschen Staatsangehörigen in zahlreichen Fällen an den Flughäfen in der Türkei die Einreise verweigert. Den Betroffenen wurden weder nachvollziehbare Gründe für diese Maßnahme genannt, noch wurde ihnen eine Rechtsbehelfsbelehrung ausgehändigt. Die betroffenen Personen mussten nach einer Wartezeit in Gewahrsam von mehreren Stunden bis zu wenigen Tagen ihre Rückreise nach Deutschland antreten. Dabei wurden ihnen zum Teil auch ihre Mobiltelefone abgenommen.
Deutschen Staatsangehörigen wird zu erhöhter Vorsicht geraten und empfohlen, sich auch bei kurzzeitigen Aufenthalten in die Externer Link, öffnet in neuem FensterKrisenvorsorgeliste der Konsulate und der Botschaft einzutragen, siehe auch „Krisenvorsorgeliste“.
Von einer Einreiseverweigerung betroffenen deutschen Staatsangehörigen wird geraten, Kontakt mit der nächsten deutschen Auslandsvertretung aufzunehmen und bis dahin keine Aussagen ohne Anwesenheit eines Anwalts und eines Dolmetschers zu machen oder Dokumente zu unterschreiben, deren Inhalt sie nicht verstehen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass ungeachtet des gesetzlichen Anspruchs deutscher Staatsangehöriger auf konsularischen Rat und Beistand, konsularischer Schutz gegenüber hoheitlichen Maßnahmen der türkischen Regierung und ihrer Behörden nicht in jedem Fall gewährt werden kann, wenn der oder die Betroffene auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzt.
Nach dem gewaltsamen Putschversuch am 15. Juli 2016 hat die türkische Regierung in allen 81 Provinzen der Türkei den Notstand nach Art. 119 und 120 der türkischen Verfassung und des Notstandgesetzes von 1983 ausgerufen. Dieser wurde erneut verlängert und gilt zumindest bis zum 19. Oktober 2017 fort.
Auf dieser Grundlage können u.a. Ausgangssperren kurzfristig verhängt, Durchsuchungen vorgenommen und allgemeine Personenkontrollen jederzeit durchgeführt werden. Die Wahrscheinlichkeit von Festnahmen ist vor diesem Hintergrund deutlich angestiegen. Behörden berufen sich bei Festnahmen auf die Mitgliedschaft in Organisationen, die auch in Deutschland oder der EU als terroristische Vereinigung eingestuft sind (IS, PKK), aber auch auf Mitgliedschaft in der so genannten „Gülen-Bewegung“, die nur in der Türkei unter der Bezeichnung „FETÖ“ als terroristische Vereinigung eingestuft ist. Auch geringfügige, den Betroffenen unter Umständen gar nicht bewusste oder lediglich von Dritten behauptete Berührungspunkte mit dieser Bewegung oder mit ihr verbundenen Personen oder Unternehmen können für eine Festnahme ausreichen.
Während eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens kann u.a. die Ausreise untersagt werden. Unter den während des Notstands geltenden Bestimmungen können Verdächtige auch bis zu 14 Tagen in Polizeigewahrsam genommen werden, bevor sie einem Haftrichter vorzuführen sind. Außerdem kann ihnen für 24 Stunden jeglicher Kontakt zur Außenwelt verwehrt werden. Von diesen Maßnahmen, sowie von der Möglichkeit zur Verhängung von Untersuchungshaft (nach türkischem Recht bis zu sieben Jahren möglich) im Anschluss an den Polizeigewahrsam, wird unter der Geltung des Notstands reger Gebrauch gemacht. Dabei genügen oft bereits geringe Verdachtsmomente.
In der Türkei ist es, insbesondere seit Mitte 2015, wiederholt zu terroristischen Anschlägen gekommen.
Es ist keinesfalls auszuschließen, dass terroristische Gruppierungen auch weiterhin versuchen werden, Anschläge, insbesondere in den großen Metropolen, durchzuführen. Diese können sich auch gezielt gegen Ausländer richten.
Reisende sollten besonders aufmerksam sein und Menschenansammlungen und Orte, an denen sich regelmäßig viele Ausländer aufhalten, möglichst meiden.
Reisenden wird ferner empfohlen, sich über Medien und diese Reise- und Sicherheitshinweise zur weiteren Lageentwicklung informiert zu halten sowie engen Kontakt mit ihrem Reiseveranstalter oder ihrer Fluglinie zu halten.
In der Öffentlichkeit gemachte politische Äußerungen gegen den türkischen Staat, Sympathiebekundungen mit von der Türkei als terroristisch eingestuften Organisationen und auch die Beleidigung oder Verunglimpfung von staatlichen Institutionen und hochrangigen Persönlichkeiten sind verboten und werden mit Geldbußen oder Haftstrafen geahndet. Unter diesen Straftatbestand können auch regierungskritische Äußerungen im Internet und in den sozialen Medien fallen.
Im Reiseverkehr kann es weiterhin zu Beeinträchtigungen und insbesondere zu verstärkten Sicherheitskontrollen an den Flughäfen kommen.
Jeder muss für sich entscheiden, ob er in die schöne Türkei reisen möchte, ob er eventuell in eine Risikogruppe fällt... seid vorsichtig und tragt euch vorsorglich in die Krisenvorsorgeliste "ELEFAND" ein (siehe weiter oben)