Ausgangssituation:
Schwester und Schwager (beide Deutsch und Deutschstämmig) sind seit vielen Jahren jeweils für ca. ½ Jahr mit den erforderlichen Genehmigungen als Langzeiturlauber in der Türkei.
2005 haben sie ihr damals ca. 15 Jahre altes Auto aus Deutschland mit in die Türkei genommen, dort ordnungsgemäß mit „Besucherkennzeichen“ auf Schwager angemeldet, verzollt und in Deutschland 07/2005 stillgelegt.( also leider über die 7 Jahre Stilllegung hinaus)
Ist- Situation:
Schwager ist verstorben und Schwester fährt weiterhin in die Türkei und möchte das Auto weiterhin dort nutzen. Mit Hilfe eines Dolmetschers wollte sie nun beim zuständigen Zoll in Izmir das Auto dort auf ihren Namen umschreiben lassen. Erbschein etc hatte sie dabei. Die Umschreibung wurde verweigert. Mit der Begründung : Um das Fahrzeug auf ihren Namen in der Türkei zuzulassen, würde ein auf ihren Namen ausgestellter deutscher KFZ -Brief benötigt.
Frage (n):
1) welche Möglichkeiten hat sie das KFZ ohne es wieder nach Deutschland zu verbringen in Deutschland auf ihren Namen zuzulassen um den gewünschten Deutschen KFZ – Brief zu erhalten.?
2) Wie lange kann sie das Auto in der Türkei nutzen, ohne das es auf ihren Namen zugelassen ist, muss es überhaupt auf sie umgeschrieben werden?
3) Kann sie das Auto an z.B. einen Türken in der Türkei verkaufen (schenken) ohne
dass es dort auf sie zugelassen ist ?
5) gibt es irgendwelche anderen Möglichkeiten der (legalen) Nutzung des Autos für sie?
Für konkrete Aussagen bedanke ich mich, Anregungen zur Lösung dieser Aufgabe sind ebenfalls willkommen.
Gruß
Michael