Schwester und Schwager (beide Deutsch und Deutschstämmig) sind seit vielen Jahren jeweils für ca. ½ Jahr mit den erforderlichen Genehmigungen als Langzeiturlauber in der Türkei.
2005 haben sie ihr damals ca. 15 Jahre altes Auto aus Deutschland mit in die Türkei genommen, dort ordnungsgemäß mit „Besucherkennzeichen“ auf Schwager angemeldet, verzollt und in Deutschland 07/2005 stillgelegt.( also leider über die 7 Jahre Stilllegung hinaus)
Ist- Situation:
Schwager ist verstorben und Schwester fährt weiterhin in die Türkei und möchte das Auto weiterhin dort nutzen. Mit Hilfe eines Dolmetschers wollte sie nun beim zuständigen Zoll in Izmir das Auto dort auf ihren Namen umschreiben lassen. Erbschein etc hatte sie dabei. Die Umschreibung wurde verweigert. Mit der Begründung : Um das Fahrzeug auf ihren Namen in der Türkei zuzulassen, würde ein auf ihren Namen ausgestellter deutscher KFZ -Brief benötigt.
Frage (n):
1) welche Möglichkeiten hat sie das KFZ ohne es wieder nach Deutschland zu verbringen in Deutschland auf ihren Namen zuzulassen um den gewünschten Deutschen KFZ – Brief zu erhalten.? 2) Wie lange kann sie das Auto in der Türkei nutzen, ohne das es auf ihren Namen zugelassen ist, muss es überhaupt auf sie umgeschrieben werden? 3) Kann sie das Auto an z.B. einen Türken in der Türkei verkaufen (schenken) ohne dass es dort auf sie zugelassen ist ? 5) gibt es irgendwelche anderen Möglichkeiten der (legalen) Nutzung des Autos für sie?
Für konkrete Aussagen bedanke ich mich, Anregungen zur Lösung dieser Aufgabe sind ebenfalls willkommen.
Wenn ich das richtig verstehe, haben deine Schwester & Schwager vor Jahren ein KFZ in die Türkei importiert, ist das KFZ mit MA Nummernschildern versehen und wurde vom eingetragenen Führer des KFZs (Schwager) in der Türkei gefahren? Das Fahrzeug befindet sich seit der Einfuhr / Ummeldung in der Türkei? Dumme Frage, warum geht deine Schwester zum Zoll nach Izmir, um das KFZ erneut in die Türkei zu importieren? Normalerweise geht man doch zur KFZ Zulassungsstelle, um das Fahrzeug auf einen neuen Besitzer umschreiben zu lassen, oder ist das in diesem Fall nicht möglich? Als Ehefrau des Fahrzeughalters darf sie das Fahrzeug auch fahren, wenn auf der KFZ Versicherungspolice auch ihr Name eingtragen ist, glaube ich!
Wenn du's ganz genau wissen willst, nimm Kontakt mit dem Türkischen Automobilclub in Izmir auf:
Hallo Karin, erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort und die Informationen, insbesondere die Adressen Anwalt und Autoclub.
Richtig, das Auto ist seit der türkischen Zulassung in der Türkei und dort auch lückenlos zugelassen. Die durchaus nicht dumme Frage warum zum Zoll in Izmir hatte ich auch. Aber das mussten sie wohl auch zwischenzeitlich mal hin!?!? Die Begründung habe ich nicht mehr in Erinnerung, meine aber, das es hieß, dass die auch die Funktion der Zulassungsstelle in der Türkei hätten. ( hat mich damals auch nicht so brennend als Unbeteiligter interessiert). Da sich mein Schwager immer um diese Belange gekümmert hat, ist meine Schwester nach seinem plötzlichen Tod nun damit ziemlich gefordert. Die Unterstützung ihres langjährigen Dolmetschers vor Ort scheint mir zwischenzeitlich über das sprachliche hinaus auch mitunter fragwürdig. Das macht die Info mit der deutschsprechenden Anwaltskanzlei sehr hilfreich.
Also danke noch mal und ich werde berichten, wie das weiter geht.
leider gibt es zu diesem Thema ( besser Problem) immer noch keine Lösung trotz etlicher Aktivitäten hier in Deutschland, konkret Berlin und in der Türkei.
Trotzdem will ich Interessiert mal versuchen zu berichten, wie die aktuelle Erkenntnis ist.
Das Türkisches Konsulat in Berlin war an Hilfestellung nicht nur nicht interessiert, sondern der Herr an der Information hat sich recht abweisend bis feindlich mir gegenüber verhalten.
ADAC war sehr hilfsbereit, kann aber nicht helfen.
Die KFZ – Zulassungsstelle darf ohne das Auto in Deutschland keine Papiere auf neuen Namen ausstellen. Alles andere wäre Dokumentenfälschung.
Die Deutschsprachige Anwaltskanzlei in Izmir hat sehr schnell auf die Anfrage geantwortet, kann aber bei Zoll- Angelegenheiten nicht helfen
Der Automobilklub in der Türkei kann ebenfalls nicht helfen.
Plötzlich gab es in der Türkei durch Unterstützung einer befreundeten Deutschtürkin ( also beide Sprachen ) einen großen Hoffnungsschimmer. Schwester und Freundin waren im Nachbarort bei einem Amt, das wohl unserer Zulassungsstelle entspricht. Die meinten, dass die Umschreibung kein Problem wäre. Das Finanzamt wurde noch informiert und Papiere zur Umschreibung vorbereitet. Damit mussten die Beiden dann nach Mugla ( Stadt der Region ) fahren, wo dann die endgültigen Fahrzeugpapiere erstellt werden sollten.
Der Ausdruckversuch der Papiere scheiterte. Warum: das Auto ist bei der Einführung 2005 in den Besitz ( ich vermute vorläufigen ) des Zolls in Izmir übergegangen und wurde meinem Schwager nur zur Nutzung überlassen. Er hätte das Auto auch wieder beim Zoll auslösen können um es z.B. außer Landes zu bringen. Das erklärt dann auch, warum die das Auto alle 2 Jahre vorgeführt haben wollen. ( Anmerkung: ich hatte in Berlin mal mit einem in B lebenden Türken gesprochen. Der erzählte mir, dass auch er alle 2 Jahre beim deutschen Zoll mit seinem Auto vorsprechen muss)
Die einzige Möglichkeit, die ihr nun schon wiederholt offeriert wurde das Auto auf Ihren Namen umzumelden ist die, dass sie auf ihren Namen lautende Deutsche Papiere ( KFZ-Brief) beibringt. Geht ja nicht, siehe oben.
Sich einfach nicht mehr um das Auto kümmern geht auch nicht, da sie laut Türkischem Gesetzt als Witwe in der Pflicht ist sich um die Lösung zu kümmern.
Ich kann nicht behaupten, dass ich das alles komplett verstanden habe, weiß auch nicht, ob ich wirklich alle Informationen hierzu habe.
Ich weiß nur, dass das nun wirklich ein gutes Beispiel für den
Begriff : „Gordischer Knoten „
Ist.
Nur habe ich das Schwert zum Zerschlagen des Selbigen auch nicht gefunden.
Ich hoffe trotzdem möglichst bald berichten zu können wie das nun positiv ausgegangen ist.
Ihr seid ja echt in die Zwickmühle der türkischen Bürokratie geraten, wie man da rauskommt...keine Ahnung! Irgendwie gibt's immer eine Lösung, wenn man die "richtige" Ansprechstelle findet, dann löst sich meist das unüberwindliche Problem wie von selbst! Aber das Wo ist mir leider ein Buch mit 7 Siegeln... wünsche euch viel Glück bei eurer Mission Impossible!
…so, nun ist das Thema doch noch zu einem Ende gekommen, wenn auch nicht zu einem sonderlich guten.
Nachdem es nun keine wirkliche Möglichkeit gab das Auto zu behalten, konnte meine Schwester den ADAC motivieren das Auto bei ihr in Dalyan abzuholen und zum Zoll nach Izmir zu schaffen und die Formalitäten zu erledigen. Darauf ist es dann wirklich in den Besitz des Zolls übergegangen, sie hat die damalig hinterlegte Kaution in Höhe von 2.500 TLira erhalten und das Auto wird nun versteigert ( oder ist inzwischen bereits) Sie hätte wohl mitsteigern können, aber die Mindestgebotssumme lag bei sagenhaften 18.000TLira. und das Für ein altes Auto, was auf dem deutschen Markt vermutlich höchstens 3.000 € erzielt hätte.
Es hätte angeblich auch die Möglichkeit bestanden, dass sie das auf dem Landweg nach Deutschland geschafft hätte und dort durch TÜV und Zulassung gebracht hätte. Danach hätte sie es dann wieder als auf sie zugelassenes Fahrzeug in die Türkei einführen können. Der Aufwand und die Kosten hätten aber auch keinesfalls in einem vernünftigen Verhältnis gestanden. Und, ob das wirklich so funktioniert hätte?? Ich bin da eher am Zweifeln.
Egal, ist nun Geschichte!
Noch mal vielen Dank für die Unterstützung hier im Forum.
Gratuliere, dass ihr aus dieser verzwickten Situation herausgefunden habt! Die Behörden machen's einem nicht leicht wenn irgendwas nicht ganz in den Rahmen passt, weiss leider niemand Bescheid und kann niemand helfen... Habt ihr gut gemacht, Respekt und endlich Ende gut, Alles gut!