Hausbesitzer, aufpassen, wegen Anpassung an die europäischen Gesetze gibt es seit kurzem ein neues Gesetz in der Türkei, das der Polizei verbietet, nach einem Einbruch zu ermitteln OHNE dass der Hausbesitzer anwesend ist! Letztlich wurde bei einem Ausländer in einer Anlage eingebrochen und alles geklaut! Der Verwalter der Anlage hat das gemerkt, ein Fenstergitter war entfernt worden und lag neben dem Haus auf dem Rasen...aber, die sofort verständigte Polizei musste unverrichteter Sache wieder abziehen...der Hauseigentümer war nicht anwesend! Als der dann ein paar Tage später in die Türkei gereist kam, war es für Ermittlungen leider schon zu spät, es gab also auch keinen Polizei Rapport, den man für die Versicherung braucht! Pech gehabt, aber es gibt Abhilfe: für so einen Fall sollte man unbedingt eine Vertrauensperson beim Notar als gesetzlichen Vertreter festlegen lassen!
Als Vertreter für die Versicherung Allianz in Raum Kusadasi muss ich Karin zustimmen. Nach dem neuerlichen Gesetz zur Anpassung europaischer Gesetze, darf die Polizei oder der Jandarma nur dann einen Diebstahl zur protokoll nehmen, wenn der hausbesitzer selber anwesend ist. Das ist aber nur anfang aller Probleme... Nach dem Aufnahme der Protokoll von der Polizei oder Jandarma kann die Versicherung nur dann den Schaden bezahlen, nach dem der Hausbesitzer nach einem monat wieder einen bericht von der "Savcilik" also dem Gerichtshof in Kusadasi einen Papier holt, wo drauf steht, dass der Dieb nicht erfasst werden konnte und der Fall noch offen ist. Mann kann diesen auch bei der Polizei oder der Jandarma holen, aber manchmal weisen sie zur Savc?l?k, weil Sie keinen lust haben. Dann erst kann der Schaden, nach Bericht des Experten, bezahlt werden. ?m Ungünstigstenfall kann die Bezahlung sich über ein jahr verschieben, weil einfach der Hausbesitzer nicht im passenden Zeit hier in Kusadasi ist. Also diese Vertraunsperson beim Notar als gesetzlichen Vertreter sollte auch für die Versicherungen zustaendich sein. Würde vieles erleichtern. Und Karin, bitte verbessere meinen Rechtsschreibfehler.. Nach 25 Jahren gehts nur noch schlechter. Schöne Grüsse
Seit wann besteht denn dieses Gesetz ? Haben noch zum 1. Okt. vor Abflug eine Elementar- und Hausratversicherung für unser Ferienhaus abgeschlossen. Die Versicherungsunternehmen wissen doch sicherlich im Voraus dass solche Gesetze anstehen und könnten gleich bei Vertragsabschluss darauf hinweisen? Gibt es einen Vordruck um eine Vertretung zu bestimmen oder "schlägt" man sich auf dem Notariat verbal durch ??