Bin noch recht neu im Forum und möchte trotzdem um Eure Hilfe bitten.
Sachverhalt: Wir haben uns in einer Anlage mit 25 Häusern ein Haus bauen lassen. Der Bauunternehmer, war viele Jahre in Deutschland, und ist dann zum Ruhestand zurück in die Türkei gegangen. Zuerst lief auch alles wunderbar, auch die Häuser sind weitestgehend i.O., wir wollen nicht klagen.
Was uns nun immer wieder ärgert ist, das der Bauunternehmer sich wohl offensichtlich mit den Gepflogenheiten doch nicht so sehr gut ausgekannt hat, so wurden verschiedene vertragliche Vereinbarungen einfach nicht erfüllt. Unsere Kläranlage steht auf einem Gemeindegrundstück, die Wasserversorgungen ebenfalls, wir mussten für sehr teures Geld einen Elektro-Anschluß für die Anlage erstellen lassen.
Aktuell nun ein neues Problem: Unser Schwimmbad hat angeblich oder vermutlich keine Bau-Genehmigung, der Bauunternehmer soll zahlungsunfähig sein. Die Kosten belaufen sich um 7.000,-- ? für die Baugenehmigung. (So wie unser Verwalter ermittelt hat) Es werden deshalb so hohe Kosten entstehen, weil der Bauunternehmer wohl keine Bauunterlagen mehr hat.
Das ist aber komisch, wir haben in unserem Garten letztes Jahr selber einen kleinen Pool bauen lassen, uns wurde gesagt, dass man dafür keine Baugenehmigung braucht! Wir haben uns sicherheitshalber bei der Belediye ( Gemeinde) erkundigt und uns wurde gesagt, dass man eine Baugenehmigung nur für Bauten mit Dach benötigt! Vielleicht hilft es in deinem Fall einen guten, unabhängigen Rechtsanwalt zu fragen?
Ich war mal heute morgen auf der Belediye in Davutlar. Wenn Eure Anlage zu Davutlar gehört, kann ich Dir empfehlen mit dem Beamten Melih Bey - Müdür für Fen ??leri - zu sprechen. Karin hat recht, sie brauchte keine Genehmigung. Aber in Anlagen braucht man wohl eine 'ruhsat' (Baugenehmigung) und dafür bezahlt man auch Gebühren. Es kommt auf die Grösse vom Pool an.
Wie gesagt, bevor ?hr eventuell an den Verwalter oder an sonst jemanden zu viel bezahlt, bei der Belediye vorsprechen und abklaeren lassen.
Gut für uns, das sich das Problem gelöst hat. Ein Architekt aus Davudlar hat sich der Sache angenommen und beim Bauamt nachgefragt. Die Anlage und auch der Pool waren mit der Bauabnahme vor 5 Jahren schon genehmigt. Ein Eigentümer, der vor Ort ist, hatte sich selbst um die Angelegenheit gekümmert, den richtigen Mann eingeschaltet und auch eine richtige Antwort erhalten. Unser Verwalter hatte, obwohl ständig am Ort, wohl falsche Info´s eingesammelt, die dann für helle Aufregung sorgten.
Eine neue Regelung beim Schwimmbadbau: Maximum Tiefe 1.40m! Alle neuen Pools müssen sich daran halten, in Anlagen, sonst wird nämlich ein "Bademeister" verlangt!