In der türkischen Presse stand ein Artikel über die zu versteuernden Mieteinnahmen in der Türkei! Bis zum 25.3. ist eine Steuererklärung fällig, wenn man sein Haus/Wohnung in der Türkei vermietet hat. Als Mieter werden alle diejenigen angesehen, die nicht Eltern oder Kinder des Hausbesitzers sind. So wie ich das verstanden habe, ist ein Mieteinkommen bis zu 2 200YTL steuerfrei, muss aber deklariert werden, über Beträge darüber hinaus ist man steuerpflichtig! Wurden die Mieteinnahmen nicht deklariert, ist ein Bussgeld fällig, z.B. bei 5 000YTL würde man dann 25% Steuer zahlen, also 562.50YTL, bleiben 3.750YTL, dann kommt Bussgeld dazu, 562.50 mal 2= 1 125YTL + Stamp Tax 21YTL plus 2.5% Busse für jeden nicht deklarierten Monat....ganz schön kompliziert!!! Wurden die Mieteinnahmen ordnungsgemäss deklariert, sind für den selben Betrag nur 315YTL Steuer zu zahlen! AHA! Man kann das einsehen auf diesem Link:
Die türkischen Behörden wollen jetzt auch härter durchgreifen bei Ausländern, die ihre Häuser inoffiziell als "Gästehäuser" missbrauchen! Auch Ausländer, die nur Zimmer in ihren Häusern zeitlich vermieten, müssen Steuern zahlen und ihr "Gewerbe" anmelden! Wer das nicht tut und immer behauptet, die "Mieter" wären Familienangehörige soll in Zukunft bestraft werden! Da frage ich mich, wie die Behörden das kontrollieren und beweisen wollen... und was ist mit Freunden, dürfen unsere Freunde uns nicht mehr besuchen?
Wer in der Türkei eine Immobilie kauft, hat schon mit vielen Problemen zu kämpfen, wer seine türkische Immobilie vermieten will, den erwartet eine neue Kategorie Probleme! Das häufigste Problem bei Vermietung ist die Beendung des Mietvertrages und die Räumung, das türkische Mietschutzgesetz ist ziemlich komplex! Sogar die Lage ist bei der Rechtslage ein Schlüsselelement um zu bestimmen, welche Gesetze gelten: das türkische Gesetz Nr. 6570 gilt für Mietobjekte innerhalb der Ortsgrenzen, für ausserhalb einer Gemeinde gelegene Mietobjekte wird der türkische Verbindlichkeits Kodex angewendet! Unter dem Verbindlichkeits Kodex, sowie dem Kodex der Immobilien Mietpreise und der Kündigungsvereinbarungen des Vermieters gibt es viele Regeln mit vielen Klauseln! In diesem Beitrag geht es vorwiegend über das Gesetz Nr. 6570:
* Der Mieter verletzt den Mietvertrag: in diesem Fall kann dem Mieter gekündigt werden, innerhalb der Kündigungsfrist vereinbart im Mietvertrag
* Kündigungsbedingungen Wenn der Mieter den Mietvertrag gekündigt hat, sich aber nicht an den Auszugstermin hält, kann der Vermieter einen Zwangsräumungsbefehl beantragen! Wenn der Vermieter die Räumlichkeiten zum Eigenbedarf nutzen will, kann der Mietvertrag gekündigt werden! Wenn der Vermieter eingreifend renovieren / umbauen will, muss er ein Gutachten eines Sachverständigen vorlegen, bevor der Mietvertrag gekündigt werden kann!
* Kündigung nach Kauf einer vermieteden Immobilie: Auch hier gilt der Eigenbedarf, jedoch kann der Mieter erst nach einer 6 monatigen Frist nach der Ankündigung gekündigt werden!
* Kündigung bei Nichteinhaltung der Verpflichtungen: Wenn der Mieter seinen Verpflichtungen nicht nachkommt und z.B. mit der Miete mindestens 2 mal im Jahr in Verzug gerät und vom Vermieter schriftlich vermahnt wurde, kann das Mietverhältnis am Ende der Mietperiode gekündigt werden!
* Fristlose Kündigung: Wenn der Mieter seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommt, muss ihm nach schriftlicher Mahnung ein Zahlungsaufschub von 30 Tagen Frist gewährt werden, bevor man das Mietverhältnis kündigen kann! Wird in dieser Frist gezahlt, verliert der Vermieter das Recht auf fristlose Kündigung, kann jedoch den Mieter immer noch rechtskräftig wegen wiederholtem Versäumnis kündigen, wenn dieser eine Zweitwohnung innerhalb der Gemeinde nutzen kann!
* Untermiete: darf ein Mieter untervermieten und ist diese Untervermietung rechtskräftig? Falls das Thema Untervermietung nicht deutlich im Mietvertrag festgelegt wurde, ist der Mieter nicht autorisiert einen Untermieter zu nehmen! Diese Klausel gilt jedoch nur für Wohnobjekte!
Auch in der Türkei gilt das Recht des Mieters, eigentlich kann nur dieser einen Mietvertrag innerhalb der vereinbarten Kündigungsfrist rechtskräftig beenden... tut er das nicht, erneuert sich der Mietvertrag jeweils um eine neue Mietperiode!
Ab 2014 wird die zeitliche Vermietung von Ferienimmobilien erschwert, da haben sich das Tourismus und das Innenministerium die Köpfe zerbrochen, wie sie durch strengere Verordnungen diese Ferienvermietungen regeln können!
Als Erstes soll die Einkommenssteuer durch Vermietungen höher werden und strenger kontrolliert werden!
Wer seine Immobilie an Feriengäste vermieten will, muss das vorab bei den türkischen Behörden deklarieren, das kann nur der rechtmässige Besitzer bei entweder Polis oder Jandarma machen!
Der Hausbesitzer muss Fotokopien der Bildseite der Reisepässe aller Gäste (jeder einzelne!) bei der Behörde (Polis / Jandarma) einreichen, diese Dokumente dürfen auch gefaxt werden! Wie die Meldezettel in z.B. Österreich wird diese Prozedur schon lange von Hotels, Pensionen & Gasthäusern in der Türkei gehandhabt!
Firmengründung zwecks Vermietung: Wer in Zukunft an Feriengäste vermieten will, muss sich als Firma bei der "Esnaf Odasi" (Handwerker-Kleinhändler Kammer) registrieren lassen! Es könnte sein, dass ein türkischer Buchhalter / Steuerberater erforderlich ist!
Steuerzahlung an's türkische Finanzamt (Vergi Dairesi)? ist obligatorisch, man kann monatlich oder jährlich zahlen (in TL!) oder auch online via seiner türkischen Bank!
Diese neuen strengeren Regeln scheinen nötig zu sein wegen vielfacher Steuerhinterziehung ausländischer Ferienhausvermieter, deshalb sind die Strafen auf 10 000 TL angestiegen!
Es ist möglich, alles durch einen örtlichen Vermietungsservice regeln zu lassen, allerdings kann nur der Immobilienbesitzer die notwendige Firma gründen!
Wer langfristig vermieten will (min. 12 Monate) ist von der neuen Regelung nicht betroffen!
Abwarten & Tee trinken... dieser Entwurf für die neue Regelung über Mieteinkommen ist ja erst von Anfang Dezember! Er soll in 2014 in Kraft treten, das will nicht heissen am 1. Januar, wir sind hier nicht in Deutschland! Sobald das offiziell wird und die entsprechende Madde / Artikel bekannt gegeben ist, wird das natürlich auf unserem Forum erwähnt!
Wer davon betroffen ist, kann sich ja beim Finanzamt in Kusadasi oder bei einem für Mieteinkommen Ausländer qualifizierten Steuerberater informieren!
Lese gerade, dass die Steuererklärungen für Mieteinkommen aus 2014 von ausländischen Vermietern in der Türkei bis zum 25. März 2015 eingereicht werden müssen. Sorry, das ist mal wieder "typisch türkisch", dass sowas erst in letzter Minute bekanntgegeben wird... zumindest ich finde diese wichtige Info erst jetzt (mea Culpa?) aus diesem langdrahtigen Zeitungsartikel eines Steuerinspektors des türkischen Finanzministeriums:
Ganz genau bis in's kleinste Detail wird das türkische (Miet)Einkommenssteuergesetz PITL (was ein Wort!) vom Profi erklärt, mich betrifft es zum Glück nicht, verstehe meist nur Bahnhof und hoffe, der Artikel hilft den Betroffenen ein wenig, ansonsten rate ich einen Spezialisten anzuheuern...
Was ich wohl begriffen habe, die zu zahlenden Steuer kann mittels der Tabelle berechnet und in zwei gleichen Raten, eine im März und die andere im Juli 2015 bezahlt werden!
Gerne geschehen, Johanna, hoffentlich ist es noch gerade rechtzeitig!
PITL heisst übrigens "Personel Income Tax Law" in türkisch ist das die "Ki?isel Gelir Vergisi Kanunu" kurz GVK und diese Gesetze mit allen "Madde" Paragraphen im original findet ihr hier:
Wieder naht der Termin (25.März) um die Mieteinkommenssteuererklärung einzureichen, wer also in der Türkei eine Immobilie vermietet, sollte das schleunigst tun! Falls das nicht geschieht, schätzt das Finanzamt die Höhe des Einkommens und das fällt wahrscheinlich nicht sehr günstig aus! Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Gayrimenkul sermaye iratlari) zu versteuern betrifft alle ausländischen Vermieter, auch wenn der Hauptwohnsitz im Ausland ist.
Es wird Maklern & Hausbesitzern, die Immobilien für kurze Zeit (Tage / Wochen) vermieten, schwerer gemacht und es wird strenger kontrolliert & strenger bestraft, wer sich nicht an die Regeln hält. Die persönlichen Daten der Kurzzeitmieter müssen nämlich an offizielle Stellen mitgeteilt werden, um Prostitution und Terrorismus zu begrenzen.
Bisher brauchte man für Kurzzeitvermietungen (Ferien) keine Unterlagen / Verträge, aber wer das in Zukunft versäumt, ist dran wegen BEIHILFE zum Terror / Prostitution!!!
Ganz schön hart, aber wahrscheinlich notsächlich und verständlich... * schliesslich wurde gerade in unserem Ku?adas? ein illegaler Prostitutionsring ausgehoben, der in kurzfristig angemieteten Privathäusern operierte, * schliesslich hatten die Sprengstoffattentäter vom Flughafen in Istanbul kurzfristig Privatwohnungen angemietet, um ihre schreckliche Tat vorzubereiten!
Seid auf der Hut an wen ihr vermietet, auch für Kurzzeitvermietung muss eine Kopie der ID der Mieter an die örtlichen Behörden vorgelegt werden!
Steuerpflichtiges Mieteinkommen liegt 2017 bei über 3.900TL / Jahr. Wer unter diesem Betrag liegt, braucht keine Mieteinkommenssteuererklärung einzureichen!
Zitat von KarinDer Hausbesitzer muss Fotokopien der Bildseite der Reisepässe aller Gäste (jeder einzelne!) bei der Behörde (Polis / Jandarma) einreichen, diese Dokumente dürfen auch gefaxt werden! Wie die Meldezettel in z.B. Österreich wird diese Prozedur schon lange von Hotels, Pensionen & Gasthäusern in der Türkei gehandhabt!
Das hatte ich im Januar 2014 geschrieben, inzwischen ist viel verändert, so müssen jetzt die original Ausweise der Mieter eingereicht werden! Gefaxte Fotokopien der Papiere garantieren keinerlei Echtheit der Dokumente, haben jetzt auch die Behörden kapiert, "better safe than sorry" in diesen unsicheren Zeiten, da kann man echt besser auf Nummer Sicher gehen...
Das macht die (Ferien)Vermietung natürlich schwer für Vermieter, die nicht in der Türkei leben, dann ist man auf professionelle Vermietungsfirmen angewiesen, deren Geschäft angekurbelt wird.
Wer für kurze Zeit (Urlaub) seine Immobilie in der Türkei an Fremde (auch Familienangehörige & Freunde!) gegen Bezahlung oder gratis zur Verfügung stellt, sollte sich schlaumachen über die Anwendung des neuen Gesetzes zur Kurzzeit Vermietungs Registrierung (ab November 2016 wurden ursprünglich 2 Monate Zeit gegeben) aber die Frist ist verlängert bis Juni 2017:
Der Hausbesitzer oder dessen offizieller Vertreter muss sich im GIYKIMBIL System bei der örtlichen Jandarma registrieren lassen und bekommt dann gratis Zugriff (Passwort) auf die Software, wo die Identitäts Info aller neuen Gäste einzeln angegeben werden müssen.