Hallo Leute,ich habe ja schon mal angefragt,mein Mann sagt es gibt keine Arbeitsgenehmigung für Europäer, weil die Türkei nicht in der EU ist ? ich denke das stimmt,wie lebt ihr damit ?seid Ihr alle schon glückliche Rentner? Gruß Ilona
Nein, da hat dein Mann nicht Recht, Ausländer dürfen unter bestimmten Voraussetzungen in der Türkei arbeiten. Ich kenne ziemlich viele, die das schon lange tun.
Ausserdem ist es seit kurzem erlaubt, sich in der Türkei selbständig zu machen, das will sagen, Ausländer dürfen ein Geschäft, Firma und dergleichen gründen. Durfte man davor auch schon, allerdings musste man damals ein ziemlich grosses Eigenkapital haben, das ist jetzt nicht mehr nötig! Für mehr Info schau mal auf der web-site des deutschen Konsulats in Izmir nach ( findest du auf dem Forum! Selbe Rubrik!)
Es gibt allerdings eine Liste mit für Ausländer verbotenen Berufen in der Türkei:
ZitatAus den Informationsblättern des Deutschen Generalkonsulats in der Türkei:
Für Ausländer in der Türkei verbotene Berufe
Nach den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 2007 (türkisches Amtsblatt vom 16.06.1937) über "Gewerbe und Dienstleistungen, die in der Türkei türkischeen Staatsangehörigen vorbehalten sind", dürfen Ausländer in der Türkei die unten angegebenen Berufe nicht ausüben:
Straßenhändler, Musiker, Fotografen, Schriftsteller, Makler, Hersteller von Bekleidungsartikeln, Hüten, Schuhen, Börsenmakler, Verkäufer der Produkte des Staatsmonopols, Fremdenführer und Dolmetscher, Arbeiter in der Bau-, Eisen- und Holzindustrie, ständige oder zeitweise Arbeiter im Transport-und Nachrichtenwesen und bei Wasser-, Beleuchtungs- und Heizungsinstallationen, Ein- und Ausladung bei Landtransporten, Fahrer und Beifahrer, jegliche handwerklichen Arbeiter, Wächter, Pförtner, Diener und Boten in Handelsunternehmen, Wohnungen, Hotels und Firmen; Diener und Dienerinnen in Hotels, Kaffeehäusern, Tanzlokalen, Bars und ähnlichen Unterhaltungslokalen; Künstler und Künstlerinnen in Unterhaltungslokalen, Tierärzte und Chemiker.
Ausländische Flugzeugmechaniker und Flugzeugführer sowie Angestellte in staatlichen Institutionen oder Stadtverwaltungen und diesen angeschlossenen Organisationen dürfen ihre Tätigkeit nur aufgrund einer besonderen Genehmigung des Ministerrats ausüben.
Anderseits sieht das Gesetz Nr. 12818 vor, daß der Beruf eines Ingenieurs, technischen Angestellten, (Ober-) Meister, Facharbeiters und Bergmanns nur von türkischen Staatsangehörigen ausgeübt werden darf.
Außer den oben erwähnten Beschränkungen dürfen nach den Bestimmungen spezieller Gesetze nur türkische Staatsangehörige den Beruf eines Rechtsanwalts,Apothekers, Richters, Zahnarztes, einer Hebamme und Krankenschwester ausüben.
Artikel 7 des Gesetzes Nr. 6224 zur Förderung ausländischer Kapitalinvestitionen sieht bestimmte Ausnahmen hinsichtlich der Anwendung der Gesetze Nr. 2007 und 2 818 vor.
Artikel 13 des Gesetzes zur Förderung der Tourismusindustrie.(türkisches Amtsblatt vom 22.05.1953) sieht hinsichtlich der Anwendung des Gesetzes 2007 bestimmte Ausnahmen vor.
Seit Dienstag ist ein neues Gesetz in der Türkei in Kraft getreten, welches die Arbeitserlaubnis für Ausländer noch schwieriger macht! Laut der neuen Regelung müssen türkische Arbeitgeber ab jetzt für jeden beschäftigen Ausländer 5 türkische Arbeitnehmer einstellen! Und zwar im Laufe der 6 Monate, die der Anfrage für die türkische Arbeitserlaubnis für ausländische Mitarbeiter voran geht! Will eine Firma mehr als einen Ausländer einstellen, so müssen für jeden Ausländer 5 einheimische Arbeitsplätze geschaffen werden! In Sektoren die Spezialisten brauchen, sowie für Entertainment, Tourismus und Animation, genügen 10 türkische Arbeitsplätze um zwei oder mehr Ausländer beschäftigen zu dürfen! Das neue Gesetz gilt nicht für Arbeitsanfragen von ausländischen Fluggesellschaften und Schulen in der Türkei, auch umfasst es nicht Einzelpersonen, die in Privathaushalten beschäftigt werden! Sogar das Einkommen der ausländischen Arbeitnehmer in der Türkei wird geregelt, sie dürfen nicht höher als 6 1/2 mal des Minimumlohns für hochbezahlte Jobs wie z.B. Piloten, Ingenieure, Architekten sein und 1.5 mal den Minimumlohn für Billigjobs wie Putzfrauen, Kellner und ähnliches nicht überschreiten!
Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube...nicht von mir, sondern von Goethe, aber im Ernst, eine deutsche(!!!) Freundin mit deutschem Pass (!!) hat gerade hier ihre Arbeitsgenehmigung erhalten, obwohl sie nur mit deutschen Arbeitnehmerinnen zusammen arbeitet.... ???
Aber Amica, du müsstest doch meine Landsleute allmählich kennen. Mit dem richtigen "Schmieröl" geht in der Türkei fast alles. Entweder du hast einen Schwager, der jemanden kennt, der jemanden kennt... oder du hast viel Geld. Das war schon immer so und wird wohl auch immer so bleiben.
Die Menschheit läßt sich grob in zwei Gruppen einteilen: In Katzenliebhaber und in vom Leben Benachteiligte. Francesco Petrarca
Amica, wann hat deine Freundin denn den Antrag gestellt und wo arbeitet sie? Hier ist der original Artikel aus der türkischen Presse für dich "ungläubigen Thomas", kannst du dir übersetzen lassen!
Zu deiner Information, ich bemühe mich sehr, um die neuesten Infos auf unserem Forum bekannt zu geben und checke sogar doppelt und dreifach, ob das auch stimmt, was ich in den türkischen und internationalen Quellen finde! Das Recherchieren kostet mich viel Zeit, wenn du zweifelst, such doch selber mal im Internet!
Die türkischen Gesetze für die Arbeitserlaubnis für Ausländer sind ein wenig gelockert worden, das gilt vorerst für qualifizierte Facharbeiter und ausländische Investoren. Das Bewerbungsverfahren soll vereinfacht werden, Ehepartner & Kinder sollen nicht mehr wie bisher erst nach 5jährigem Aufenthalt in der Türkei eine Arbeitsgenehmigung bekommen, sondern bei Anfrage! Ausländischen Investoren soll zudem eine permanente Arbeitserlaubnis erteilt werden, die gleichzeitig als Aufenthaltserlaubnis angesehen wird!
Geschäftsleuten (Firmenpartnern, Vorstandsmitgliedern usw) und Monteuren (Wartungsarbeiten, Instandhaltung, Reparaturen) soll die frequente Einreise in die Türkei zu Arbeitszwecken erleichtert werden.
Gemäss dem existierenden türkischen Gesetz muss einem Arbeitsplatz für einen Ausländer 5 einheimische Arbeitsplätze gegenüberstehen, es gibt jedoch Ausnahmen, wo diese Regel nicht angewendet wird, nämlich für Repräsentanten ausländischer Fluggesellschaften, im Bildungswesen und Hauswirtschaftlichen Jobs (Nanny, Pfleger, Chauffeur, Koch usw).
Ein Gesetzesentwurf ist gerade vom türkischen Parlament angenommen worden, demzufolge Ausländer, die nach 8 Jahren im Besitz der PERMANENTEN AUFENTHALTSERLAUBNIS sind, auch eine PERMANENTE ARBEITSERLAUBNIS bekommen können!
Ausserdem soll demnächst in der Türkei ein sogenanntes "Scoring System" eingeführt werden, mit dem Ausländer bewertet werden qua Bildungs Niveau, Sprachkenntnissen, Berufserfahrung und anderen Qualifikationen um in Anmerkung für die "Turkuaz Kart" (türkise Karte) kommen, die ähnlich wie die amerikanische "Green Card" funktionieren wird. Diese türkise Karte soll in nicht allzu ferner Zukunft direkt an Investoren, sowie Immobilienkäufer ausgehändigt werden...das wäre ja eine grosse Erleichterung!
ES IST DURCH, das Gesetz über die Arbeitserlaubnis für Ausländer, die acht Jahre in der Türkei leben und eine permantente Aufenhaltserlaubnis besitzen, können jetzt auch eine permanente Arbeitserlaubnis für die Türkei beantragen! Das türkische Parlament hat das Gesetz gestern verabschiedet!
Auch dürfen ab jetzt ausländische Studenten, die an einer türkischen Universität studieren, in der Türkei arbeiten, sofern der Arbeitgeber eine Arbeitserlaubnis für sie beantragt. Eine internationale Arbeits Zentrale des Ministeriums für Arbeit und soziale Sicherheit wird auch dem Gesetz entsprechend eingerichtet.