„Hastalik Vekaletnamesi“ heisst Patientenverfügung auf türkisch... am Besten fragst du einen Anwalt, ob es Sinn macht, eine Patientenverfügung für die Türkei aufzustellen und zu beglaubigen, oder ob eine deutsche Patientenverfügung in der Türkei anerkannt wird!
Eigentlich habe ich mir noch keine Gedanken über dieses Thema gemacht, weil in der Türkei die Ärzte und Angehörigen bestimmen, ob eventuell lebensverlängernde Massnahmen eingestellt werden!
Auch für Organspenden entscheiden die Angehörigen! Ob ein deutscher Organspenderausweis in der Türkei anerkannt wird, keine Ahnung, vielleicht weiss jemand Bescheid? Dass schon von Ausländern in der Türkei Spenderorgane in türkische Patienten transplantiert worden sind, ist schon öfter von der türkischen Presse veröffentlicht worden... Komisch, unser mit Schweinefleisch & Alkohol verseuchtes Blut wollen sie nicht bei den Blutspenden, aber bei unseren Organen drücken sie ein Auge zu!
Wie ist das in der Türkei mit einer Betreuungsverfügung?
Bei uns in D entscheidet das Betreuungsgericht, d.h. es kann durchaus eine fremde Person abbestellt werden, wenn man nicht mehr fähig ist, seine Angelegenheiten selbst zu erledigen. Ich arbeite in diesem Bereich und war haben diesen Fall sehr oft. Entscheidet in der Türkei auch ein Betreuungsgericht?
Übrigens wird in D die beim Notar beurkundete Generalvollmacht mit Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung etc. bei der Bundesnotarkommer gemeldet, d.h. dort ist die zentrale Registrierung. Als erstes wird von Ärzten etc. dort nachgefragt.
Betreuungsverfügung, Betreuungsgericht in der Türkei??? Hier kümmern sich Familie, Nachbarn, Freunde, Moschee ...da braucht es keine "Fremden"! Hier ist die Welt, was das betrifft, noch in Ordnung! In der Türkei sind die Menschen noch sehr hilfsbereit, sie helfen sich gegenseitig und sind immer bereit, sich um Andere zu kümmern, sogar in den Grosstädten habe ich das erlebt! Eine Schande, wenn das nicht so wäre...
Aber weil die Türkei nicht hinter'm Mond liegt, gibt es selbstverständlich Behörden, die im Notfall sowas regeln! Schau z.B. mal bei den Statuten der SGK, da wird genau erklärt, wer wie was wo zuständig ist für Pflegefälle und Betreuung!
Da brauch' ich nicht zu schauen. Bin froh, dass in der Türkei die Familie das regelt und entscheiden kann.
Bei uns in D ist das schon grob was da manchmal abläuft. Wenn Du schlechte Karten hast, musst Du Dir als Ehefrau eine Betreuerin oder einen Betreuer evtl. vorsetzen lassen, bei der Du dann um jeden Cent betteln musst; das war bei einem Fall aus dem Bekanntenkreis!
Hoffe, wir sind auch bald in der Türkei. Jetzt geht es erst mal morgen früh für 10 Tage nach Istanbul und Erdek. Wenigstens ein bisschen Urlaub machen.
Falls jemand von euch inzwischen eine Patientenverfügung für die Türkei hat machen lassen, oder schon längst eine hat oder Erfahrungen gemacht hat, ob und wie das in der Türkei behandelt wird... dann berichtet bitte darüber und teilt eure Erfahrungen / Info mit uns! Das interessiert und betrifft uns Türkei Auswanderer doch alle!
Eine Patientenverfügung ist ja deshalb wichtig, weil der Patient damit eine Stimme hat, um eventuelle lebensverlängernde medizinische Massnahmen einstellen zu können! Im Prinzip ist das eine Art passive Sterbehilfe, die auch als Euthanasie (Ötanazi) bezeichnet werden kann und in der Türkei erst jetzt zu Diskussionen geführt hat!
Grundsätzlich ist jede Form von Sterbehilfe in der Türkei verboten, erst im September 2003 wurde eine Fatwa betreff Sterbehilfe erlassen:
ZitatDer Islam und das Thema Sterbehilfe
"Der Islam befürwortet die Sterbehilfe nicht", sagt Ridvan Cakir, Vorsitzender der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion, kurz DITIB. Im Islam habe der Mensch nicht die Wahl, über das Ende seines eigenen Lebens oder das eines Anderen zu bestimmen. Gott habe dem Menschen das Leben gegeben und nur Gott dürfe es beenden. Dieser Grundsatz gelte auch dann, wenn ein Mensch mit Hilfe medizinischer Geräte am Leben erhalten würde.
Eine Fatwa (religiöses Rechtsgutachten im Islam) des türkischen Amtes für Religionsangelegenheiten vom September 2003 schaffte Klarheit. Das Abschalten lebenserhaltender medizinischer Geräte sei nur dann nicht in Konflikt mit dem islamischen Glauben, wenn die Gehirnfunktionen vollständig erloschen seien, das Herz und die Atmung vollständig aufgehört hätten zu funktionieren und eine Verbesserung dieses Zustandes durch Experten ausgeschlossen sei. Anlass für die Fatwa war der Fall des Gouverneurs von Denizli, Recep Yazicioglu. Yazicioglu wurde im September 2003 nach einem Verkehrsunfall über den Hirntod hinaus am Leben erhalten und es herrschte Unklarheit darüber, ob das Abschalten der lebenserhaltenden Apparate islamisch vertretbar sei.
Auch hier eine Stellungnahme der Uni Ulm zu passiver Sterbehilfe in der Türkei:
ZitatStellungnahmen zu passiver Sterbehilfe Gegensätzliche Positionen • Therapiepflicht bis zum Lebensende – kein Unterschied aktive- passive Sterbehilfe Patientenverfügung (schriftl./ mündl.) nicht zu berücksichtigen.
Jetzt frage ich mich, ob das nur für gläubige Muslime in der Türkei gilt und vielleicht für in der Türkei lebende andersgläubige Auswanderer eine Ausnahme gemacht wird?
"...ob das Abschalten der lebenserhaltenden Apparate islamisch vertretbar sei", Die Frage ist für wen vertretbar, den Patienten oder etwa auch für den behandelden Arzt???
Wird also eine offizielle beglaubigte Patientenverfügung (für Ausländer) in der Türkei überhaupt anerkannt und hält man sich auch daran im Fall der Fälle?
Patientenverfügung hin oder her, in der Türkei bestimmt die Familie alles im Leben und Tod! Erst bei einen 100%igen Hirntod wird überhaupt entschieden, ob lebenserhaltende Geräte abgeschaltet werden dürfen:
Zitat Sichtweisen – Hirntodfeststellung in der Türkei
Wie in einem Artikel der Konrad-Adenauer-Stiftung nachzulesen ist, werden in der Türkei völlig andere Grundsätze bei der Hirntoddiagnostik und der Einwilligung zur Beendigung einer Therapie oder Organspende angewandt als in Deutschland. Eine vierköpfige Kommissison, bestehend aus je einem Neurologen, Kardiologen, Anästhesisten und einem Neurochirurgen müssen einstimmig zu dem Ergebnis kommen, dass das Ausbleiben der Hirnstammreflexe incl. Apnoetest sowie das Fehlen sämtlicher Motorik und Bewusstseinsreaktionen den absoluten und irreversiblen Hirntod bestätigen. Hierzu gehört in der Türkei auch eine Todesfeststellung durch Laboruntersuchungen. Steht der Befund eines Patienten im irreversiblen Koma fest, dann müssen diese Bedingungen 12 Stunden anhalten, ohne sichere Ursache muss 24 Stunden beobachtet werden. Nach eingetretenem Hirntod ist es in der Türkei üblich, dass die Angehörigen darüber entscheiden dürfen, ob die Aufrechterhaltung der lebenserhaltenden Maßnahmen nun beendet werden sollen und ob Organe gespendet werden sollen.
Übrigens lag zum Zeitpunkt des Artikels auch in der Türkei ein Gesetzentwurf vor, der den Vorschlag enthielt, dass wie z.B. in Deutschland nur noch 2 Ärzte den Hirntod feststellen müssen. Dieser wurde jedoch bis dahin abgelehnt, da die Entscheidung zwischen einem reversiblen und einem irreversiblen vegetativen Zustand nicht so einfach getroffen werden könne…
Anders als in der alten Heimat braucht man in diesem Fall also keine Patientenverfügung, verständnisvolle Angehörige, die im Sinne des Patienten handeln, reichen völlig aus! Mehr Info im sehr interessanten Link!!!
Weiter oben hatte ich das Thema Organspende in der Türkei schon angesprochen:
ZitatAuch für Organspenden entscheiden die Angehörigen! Ob ein deutscher Organspenderausweis in der Türkei anerkannt wird, keine Ahnung, vielleicht weiss jemand Bescheid? Dass schon von Ausländern in der Türkei Spenderorgane in türkische Patienten transplantiert worden sind, ist schon öfter von der türkischen Presse veröffentlicht worden... Komisch, unser mit Schweinefleisch & Alkohol verseuchtes Blut wollen sie nicht bei den Blutspenden, aber bei unseren Organen drücken sie ein Auge zu!
Inzwischen habe ich mehr Info zu Organspende in der Türkei gefunden: Es gibt in der Türkei Vereine, z.B. "Hayata Ba???" (Lebensspende) und den " Derne?i BIR YA?AM BA?I? (Verein Spende / Schenke ein Leben), die Organspenderausweise erstellen und in einer zentralen Datenbank alle Info speichern, um im Todesfall so schnell wie möglich ein passendes Match finden zu können!
Hier ist so ein "Gewebe und Organspende Zertifikat":
Allerdings ist dieser Spendeausweis nicht wirklich bindend, das letzte Wort haben die Angehörigen, die letztendlich entscheiden... der gestorbene Spender hat nach seinem Ableben kein Veto mehr! Bei leider nur 24% der registrierten freiwilligen Organspender willigt auch die Famile ein, bei 76% verweigern die Hinterbliebenen den Wunsch des verstorbenen Organspenders!
Deshalb vielleicht gab es im Jahr 2010 in der Türkei nur 2 bis 3 Organspender auf 1 Million Patienten, im Jahr 2013 ist die Zahl der Organspender leicht angestiegen auf 5 bis 6 für 1 Million potentielle Organempfänger!
Obwohl viel Aufklärung über Organspender für türkische Menschen gemacht wird, sind diese Zahlen ein Witz, wie vielen todkranken Menschen könnte eine Transplantation das Leben retten...
Gelten die Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht auch in der Türkei?
Auch in der Türkei gibt es gesetzliche Regelungen zum Umgang mit Patientenverfügungen, Betreuungsverfügungen und Vorsorgevollmachten. Diese weichen allerdings von den bundesdeutschen gesetzlichen Regelungen ab. Dennoch lohnt es sich auch für türkischstämmige Migranten, die eine Rückkehr in ihre Heimat erwägen, die türkischsprachige Version der Verfügungen bereits heute auszufüllen und auf den Ernstfall vorbereitet sein.
Hinsichtlich medizinischer Eingriffe gilt in der Türkei grundsätzlich, dass im Falle eines lebensbedrohlichen Zustandes die Ärzte direkt entscheiden können, welche Maßnahmen sie einleiten wollen. Andernfalls entscheidet auch hier der Patient. Ist der Patient aber z.B. infolge wiederkehrender Bewusstlosigkeit temporär entscheidungsunfähig, dann können die Ärzte von den Patienten eine schriftliche Verfügung für die gewünschte Behandlung verlangen. Ist eine generelle Entscheidungsunfähigkeit gegeben, entscheiden Familienangehörige oder Betreuer über die einzuleitenden Maßnahmen.
Die Patientenverfügung
Eine regelrechte „Patientenverfügung“ gibt es in der Türkei nicht. Dennoch ist es sinnvoll, eine Patientenverfügung in türkischer Sprache abzufassen. Damit sie ggf. zu einem späteren Zeitpunkt von dem medizinischen Fachpersonal in der Türkei akzeptiert wird, bedarf es aber der Bestätigung durch die Türkische Botschaft in Deutschland vorab. Auch in der Türkei ist in diesem Kontext eine Sterbehilfe generell verboten. Eine Organspende ist ab 18 Jahren möglich.
Die Vorsorgevollmacht
Ähnlich wie in Deutschland gibt es in der Türkei ebenfalls im Sinne einer „Vorsorgevollmacht“ die Möglichkeit, einen anderen Menschen für den „Fall der Fälle“ zu weitergehenden Aufgaben und Tätigkeiten schriftlich zu bevollmächtigen. Eine solche Vollmacht kann sich auf alle Bereiche des Lebens, also auch auf medizinische Eingriffe erstrecken. Die verschiedenen Bereiche sind innerhalb der Vollmacht einzeln zu benennen, und es bedarf einer notariellen Bestätigung. Die Vollmacht gilt wie in Deutschland ab dem Tag der Unterzeichnung, da der Zeitpunkt der Entscheidungsunfähigkeit nicht vorherzusehen ist. In Deutschland verfasste bzw. bestätigte Vollmachten sind in der Türkei nur mit Bestätigung durch das türkische Konsulat gültig. Voraussetzung ist auch hier, dass sie in türkischer Sprache verfasst wurden.
Die Betreuungsverfügung
Auch das Instrument der richterlich verfügten Betreuung ist in der Türkei bekannt. Als Betreuer werden vorrangig Familienangehörige benannt. Wurde ein zurückkehrender türkischstämmiger Migrant bereits zuvor nach deutschem Recht gesetzlich „betreut“, muss die Benennung des Betreuers von einem türkischen Gericht richterlich bestätigt werden. Die Entscheidung des deutschen Gerichtes ist dabei vorzulegen.
Da das türkische Recht den deutschen Vollmachten und Verfügungen entsprechende Instrumente vorsieht, ist die Verfassung von Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht in türkischer Sprache in jedem Fall nützlich und sinnvoll.
Was ich nur aus TV Krimis kenne, hat sich bewahrheitet, in Adana ist eine organisierte Bande von Händlern in menschlichen Organen zu Gefängnisstrafen von 2 bis 24 Jahren verurteilt worden! Die Organe wurden gegen Bezahlung von armen Menschen als "freiwillige" Donoren gespendet und illegal über soziale Netzwerke an Empfänger teuer verkauft. Die Bande hat ausserdem Dokumente gefälscht, die beweisen sollen, dass Organdonor und Empfänger miteinander verwand sind.
In der Türkei ist die Organspende nur zwischen Verwandten erlaubt, laut einem neuen Gesetz, das den illegalen Organhandel verhindern soll. Scheinbar sind sich einige türkische Verwaltungsgerichte nicht einig, betreff gesetzlicher Regelung über Organspende in der Türkei... das Thema ist wohl noch ein wenig zu kontrovers in der islamischen Welt?
Endlich gibt's in Ku?adas? Aufklärung von Profis über Organspende :
Wird auch echt Zeit, dass die Bevölkerung über dieses lebensrettende Thema informiert wird... Bisher waren es fast immer die ausländischen Auswanderer, die todsterbenskranken türkischen Patienten durch Organspenden geholfen haben. Ausser von kriminellen Geschäften mit illegalen Spenderorganen an Reiche ist das Thema Organspende von der türkischen Presse im Grossen & Ganzen totgeschwiegen. Bleibt zu hoffen, dass sich endlich was ändert in den Köpfen der Menschen und dass die Religionsoberhäupter ihren Segen dazu geben...
Nicht nur ausländische Auswanderer spenden in der Türkei Organe, jetzt wurden die Organe einer 44 jährigen britischen Touristin, die im Urlaub in Antalya plötzlich an einem Schlaganfall gestorben war, an drei türkische Patienten gegeben!
Bemerkenswert, dass im Jahr 2013, nach einer Aufklärungsaktion über Organspende in Antalya ein Guinness Weltrekord erzielt wurde, innerhalb nur einer Stunde haben sich 1981 Organspender registrieren lassen...
Die Anatomie der medizinische Fakultät in Bursa muss für viel Geld menschliche Kadaver aus den USA importieren, damit die Studenten nicht ohne Erfahrung am menschlichen Körper promovieren müssen. In der Türkei gibt es keine menschlichen Körper für die Anatomie, es gibt kein System (weder Staatsanwälte noch Gemeinden), welches den Fakultäten Versuchsobjekte zum Studienzweck zur Verfügung stellt. Deshalb muss amerikanische "Importware" her, zu 120 000 TL (35 000€) pro Stück, damit die Studenten üben können!
Prof. Erdo?an ?endemir ruft Spender auf, ihren Körper nach dem Tod der Wissenschaft zur Verfügung zu stellen, man kann zu Lebzeiten eine entsprechende Verfügung schriftlich aufstellen, angeblich OHNE nachträgliche Zustimmung der Familie!
Hoffe doch sehr, dass dieser dringende Aufruf Erfolg hat...