lt. meiner Info (?) bezahlen Renter, die in Deutschland gearbeitet haben und jetzt in der Türkei leben, in Deutschland und in der Türkei Steuern (Doppelbesteuerungsabkommen).
Wer ist betroffen und kann mir dazu näheres sagen (Höhe etc.)?
Obwohl das Thema mich nicht betrifft, wundere ich mich wieder mal über die sehr "freie" Übersetzung der "Deutsch Türkischen Nachrichten":
ZitatSo sollen Rentner, die in Deutschland gearbeitet und weniger als 10.000 Euro monatlich verdient haben, von Steuern freigestellt werden. Für Rentner, die 10.000 Euro oder mehr verdient haben, soll eine zehn Prozent Hürde gelten. Insgesamt sind 90 Prozent der Türkei-Stämmigen, die in Deutschland gearbeitet haben und nun Rente erhalten, aber in der Türkei leben, von der Regulierung betroffen.
Das kann doch wohl nicht stimmen???
Im Original Artikel steht:
ZitatAbout 3.5 million Turks living in Turkey are waiting for the agreement to take effect, as it will exempt retirees who worked in Germany and were paid less than 10,000 euros annually from paying tax. However, a 10 percent tax will be levied on those retirees whose earnings were either equal to or more than 10,000 euros.
Ist schon ein gewaltiger Unterschied, ob man in Deutschland 10 000 Euro MONATLICH oder "annually", also JÄHRLICH verdient hat! Schade dass es immer wieder zu "Lost in Translation", also falsch übersetzten Infos bei den Deutsch Türkischen Nachrichten kommt... deshalb meide ich diese Zeitungsentenquelle!
Hier ist der ganze Originalartikel vom 5.2.2012 in englisch:
Oh ja, die deutsche Regierung geht nach allen Renten. Auch hier in Canada haben sie herausgefunden, wie man Geld von den kleinen Rentnern abzweigen kann. Nun muss in Deutschland eine Stuererklaerung abgegeben werden obwohl in Canada seit eh und je jeder eine Steuererklaerung im Jahr ausfuellen muss, egal ob Einnahmen oder nicht. Der Witz daran ist, dass das deutsche Finanzamt mir sagte, ich muesse dann mein zuviel bezahltes Geld vom Canadischen Staat zurueckholen. Fuer mich sind das nur 2 Jahre, aber die aelteren Leutchen muessen das machen bis 2005, und das obwohl der canadische Staat diese Steuereinnahmen schon verbraucht hat. Logic gibt es kaum noch. Witz an der Sache: Bis heute habe ich noch keine Aufforderung vom Finanzamt Brandenburg erhalten, da diese angeblich erst ein Drittel bearbeitet/benachrichtigt haben und total ueberlastet sind. Mal sehen ob ich nach Erhalt der Aufforderung auch ueberlastet bin und das Finananzamt das anerkennt. LG/Ruth
Gott sei Dank verlangt die Türkische Regierung von uns keine Steuererklärung. Die Einkommenssteuererklärung in Deutschland,habe ich bei meinen Besuch im September erledigt.
Du beziehst praktisch Rente aus Deutschland und hast Deinen Wohnsitz in der Türkei.
Durch den Bezug der deutschen Rente gibst Du jährlich in D eine Einkommensteuererklärung ab (mit Wohnsitz Türkei)? Bekommst Du Deine diesbezügliche Post auch automatisch in die Türkei geschickt etc.?
Vielleicht ist es noch etwas früh am Morgen und ich stehe auf der Leitung
Wir wohnen hier sind aber noch in Deutschland gemeldet dort besitzen wir ein Haus.Deswegen verlangt das Finanzamt jedes Jahr eine Einkommensteuererklärung. Diese Einkommensteuererklärung hat nichts mit den Bezug unserer Rente zu tun.1983 hatten wir unser Haus gekauft,seit dieser zeit sind wir verpflichtet diese Steuererklärung abzugeben
Ja, wir wohnen noch in D. Haben vor, nächstes Jahr nach Kusadasi & Umgebung für einige Tage zu kommen, um uns etwas umzusehen. Wir können leider kein langes Stück an Urlaub nehmen, da mein Mann noch selbständig ist. Also müssen einige Tag für erste ausreichen.
Das neue DOB gilt rückwirkend ab dem 01.01.2011 ! Auskunft gibt das Finanzamt in D. - Brandenburg, leicht im Internet zu finden, welches grundsätzlich für die Renten Besteuerung aller Rentner die Rente aus D. beziehen, zuständig ist. Dazu gehören also auch die betroffenen türkischen Rentner ! Gemäß letzter Auskunft gibt es jedoch noch keine Durchführungs Bestimmungen zum DOB. Abkommen für die deutschen Finanzämter ! Fakt ist jedoch daß es einen Freibetrag von 10.000.- Euro pro Jahr gibt ! Alles was an Rente über 10.000 Euro pro Jahr bezogen wird unterliegt also der Besteuerung in D. ! Die Summe der gesamten Besteuerung darf aber nicht über 10 % der brutto bezogenen Rente liegen ! Bei Rentnern die keine weiteren Einkünfte wie z.B. aus Vermietung und Verpachtung in D. haben ist es somit relativ einfach. Da es noch keine Durchführungs Bestimmungen gibt, wurden bisher auch nur die Aufforderungen zur Abgabe von Steuer Erklärungen versandt ! Steuer Erhebungen gib es noch keine ! Ungeklärt ist m.E. noch die Frage des Freibetrages denn ab dem Jahr 2005 sind 50 % der Rente zu besteuern. Bei Renten Eintritt danach werden vom Freibetrag pro Jahr 2 % abgezogen. D.h. z.B. wer am 01.01.2008 mit der Rente beginnt hat dann nur noch 44 % Freibetrag und das bis zum Ende aller Tage ! Ungeklärt ist m.E. auch noch die Frage der Werbekosten pauschale von € 8.004.- pro Jahr und Person/ Ehepartner. Für die Türkei sind es laut Länderschlüssel dann 50 %, also € 4.002.- pro jahr / Person ???? Bei zusätzlichen Einkünften in D. wird es etwas komplizierter. Hier empfehle ich einen versierten Steuer Berater in D. zu konsultieren !
lt. meiner Info (?) bezahlen Renter, die in Deutschland gearbeitet haben und jetzt in der Türkei leben, in Deutschland und in der Türkei Steuern (Doppelbesteuerungsabkommen).
Wer ist betroffen und kann mir dazu näheres sagen (Höhe etc.)?
LG Oase
Laut neuesten Dob. St. Abkommen, rückwirkend ab dem 01.01.2011 zahlen alle Rentner ob deutsch - oder türkisch die eine deuteche Rente aus Deutschland beziehen in Zukunft Steuern wie das in Deutschland für Rentner üblich ist ! Zuständig ist da das Finanzamt in Brandenburg welches für Auslandsrentner zuständig ist. Da es aber bisher dafür keine Durchführungs Bestimmungen in Bezug auf das Dob. Best. Abkommen gibt wurden die Rentenbescheide bisher ausgestzt. Mal sehen wie es weitergeht ?